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Der Rauch zieht durch diese Verbindungstüre in unsere Wohnung.
Dann solltest du diese Tür auf deiner Seite so abdichten, dass der Rauch keine Chance hat. Wie das Abdichten gemacht wird erfährst du in einem Handwerkerforum.
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der durch den Vermieter zu klären bzw. zu beheben ist? Oder nicht?
Ersetze die Fragezeichen durch ein Ausrufezeichen und du hast die rechtliche Würdigung deines Problems.
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Leider auch hier ohne Erfolg!
Noch ist das Rauchen in der Öffentlichkeit und in der eigenen Wohnung nicht verboten!
Um zum Teppichboden etwas zu sagen fehlt mir die Möglichkeit der Inaugenscheinnnahme, das Alter alleine ist kein Kriterium. Erst wenn z.B. durch verschlissene Bodenbeläge Stolperfallen entstehen, ist der Vermieter in der Pflicht.