Beiträge von Mainschwimmer

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    Die aufgrund dieser Situation erzielte Miete (Untermiete) muss in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen.

    Du beziehst eine möblierte Wohnung. Das ist etwas völlig anderes als Untermiete in einer vermieteten Wohnung, die auch vom Hauptmieter bewohnt wird.

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    Meinst du/ihr, dass sich ein Gang zum Anwalt lohnen könnte?

    Für den Anwalt allemal.

    christkind,
    Der VM ist nicht verpflichtet, Installationen zu verändern.

    Das sehe ich aber ganz anders. Wenn Mieter ihre privaten Waschmaschinen mit Hausstrom betreiben, dann ist das ganz einfach Betrug an dem Mieter, der sich an den Kosten beteiligen muss, aber in seiner Wohnung wäscht.

    Hier muss schnellstens ein Zwischenzähler installiert werden, damit die Verursacher, und nur die, den Verbrauch zahlen müssen.

    Dann reicht es, dass die Wohnung besenrein zurück gegeben wird. Und ich gehe mal davon aus, dass die Wände in neutralen Farben gemalert sind. Kräftige Farben, die erst durch mehrmaliges Streichen neutralisiert werden können, muss der Vermieter nicht dulden.

    Anhand des Vertragsausschnittes vermute ich, dass die Wohnung zu einer Gesellschaft, bzw. Genossenschaft gehört. Da dürfte man annehmen, das die mieterfreundlicher reagieren als ein privater Vermieter.

    Lass sein, auf Typen wie dich sind wir hier im Forum garantiert nicht angewiesen. Wenn du Party machen willst, dann geh auf den Grillplatz. In einem Mehrfamilienhaus führt das nur zu Abmahnungen und zur Kündigung. Ob zu Recht dürfte die Anwesenheit der Polizei genug beweisen.

    Weitere Fragen solltest du wohl besser mit RTL2 oder BILD besprechen. Die sind ständig auf der Suche nach Mietern, die sich unverstanden fühlen.

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    foren nicht mehr zählen kann wie früher mal, um eine vernünftige antwort zu erhalten...

    Und mit solch einer Bemerkung machst du dich doch lächerlich, merkst du das nicht? Im Forum werden knappe Fragen zum Mietrecht beantwortet. Auf dein Geschreibsel aber gibt es keine Antwort.

    So lange dir das Vorhandensein eines Telefonanschlusses nicht mietvertraglich zugesichert wurde, muss der Vermieter auch nicht tätig werden. Hier die Grundlagen dazu: Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss

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    Das legen der Leitung wäre ohne große Maßnahmen machbar, Kabelbrücken und Schächte sind vorhanden, es müssten nur ca. 100m Kabel verlegt werden.

    Dann mach es, das ist nämlich dein Job und jammere hier nicht über die Untätigkeit deines Vermieters.


    Ich hab ja gar keine keine Nachzahlung, sondern eine Gutschrift bekommen,

    Dann hättest du das bei deinem Eingangsbeitrag auch schreiben sollen, wieviel du vorausbezahlt hast und wieviel Rückzahlung du erwartest. Und das Druckmittel sind die laufenden Vorauszahlungen, die ich entsprechend kürzen würde.

    Das solltest du aber nur mithilfe eines Anwalts für Mietrecht durchziehen.

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    Der Rauch zieht durch diese Verbindungstüre in unsere Wohnung.


    Dann solltest du diese Tür auf deiner Seite so abdichten, dass der Rauch keine Chance hat. Wie das Abdichten gemacht wird erfährst du in einem Handwerkerforum.

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    der durch den Vermieter zu klären bzw. zu beheben ist? Oder nicht?


    Ersetze die Fragezeichen durch ein Ausrufezeichen und du hast die rechtliche Würdigung deines Problems.

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    Leider auch hier ohne Erfolg!


    Noch ist das Rauchen in der Öffentlichkeit und in der eigenen Wohnung nicht verboten!

    Um zum Teppichboden etwas zu sagen fehlt mir die Möglichkeit der Inaugenscheinnnahme, das Alter alleine ist kein Kriterium. Erst wenn z.B. durch verschlissene Bodenbeläge Stolperfallen entstehen, ist der Vermieter in der Pflicht.

    Bedeutet das, dass ich malern muss oder nicht?


    Du hast doch meinen Link gelesen, oder nicht? Wenn du jetzt erwartest, dass dir hier jemand vorliest, dann hast du den Sinn und die Möglichkeiten eines Forums nicht verstanden. Hier gibt es Tipps und Ratschläge. Die Rechtsberatung, die du gerne hättest, gibt dir der freundliche Anwalt für Mietrecht.

    Es geht um dein Geld. Deshalb kann man doch erwarten, dass du dich ernsthaft mit der Sache beschäftigst.

    Ich habe gehört das der neue Käufer den Mietvertrag 2 Jahre übernehmen muss ohne das er dann kündigen darf, stimmt dem so?

    Denn Sie schreiben ja, wenn der Eigenbedarf begründet ist.

    Nein, das stimmt natürlich nicht. Die Kündigungsfrist beträgt in eurem Fall 3 Monate.

    Und bevor du noch weiteren falschen Informationen nachhängst, solltest du dich in diesem Lexikon schlau lesen.

    Das hat mit deinem Bundesland nix am Hut. Die Mittagsruhe kann unabhängig von anderslautenden Verordnungen in der Hausordnung vereinbart werden. Diese Ruhe gilt natürlich nicht für Handwerker, die ab und an mal was zu arbeiten haben. Sie gilt aber für Meisterköche, die der Meinung sind, die Schnitzel klopfen zu müssen.

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