Zwischenmiete zu hoch

  • Hallo Forumsmitglieder,

    Ich habe eine Frage an euch bezüglich einer Zwischenmiete, in der ich mich gerade befinde.

    Dazu muss ich ein bisschen weiter ausholen.
    Ich war bis Ende Oktober letzten Jahres als Entwicklungshelfer in Afrika tätig und habe zum 01. November in Oldenburg mit einem Masterstudium begonnen. Da ich selbst nicht aus Oldenburg komme, musste ich mit von Afrika aus eine Wohnung organisieren. Dies hat glücklicherweise funktioniert. Nur mit einem kleinen Haken, wie sich heute herausgestellt hat.
    Ich habe zum 01. November 2014 einen Zwischenmietvertrag für eine möblierte Wohnung unterschrieben, die Kosten belaufen sich auf 500€ alles inclusive, der Vertrag läuft bis Ende März 2015.
    Den Vertrag habe ich deshalb unterschrieben, weil sich für mich kaum andere Alternativen ergeben haben und ich froh war überhaupt Etwas bekommen zu haben.
    Heute habe ich erfahren, dass mein Vermieter für die Wohnung nur 300€ an seinen Vermieter bezahlt. Dies beinhaltet alle Kosten bis auf Wasser und Strom.
    Das hat mich aus den Socken gehauen! Zumal ich als Vollzeitstudent nicht mit Euronen um mich schleudern kann.
    Er macht also mit der Vermietung an mich bestimmt 150€ Gewinn, wenn mal Strom und Gas abzieht.
    Meine Frage ist nun, ob es für mich Möglichkeiten gibt, die Miete zu kürzen, aus dem Vertrag auszutreten oder gar den bereits gezahlten Betrag einzuklagen?
    Ist das Wucher?

    Ich weiss, ich bin selbst Schuld den Vertrag unterschrieben zu haben, aber ich kannte mich weder mit der Mietsituation in Oldenburg aus, noch war ein großes Angebot vorhanden.

    Ich freue mich schon jetzt über Input eurerseits!
    Vielen Dank und Beste Grüße,

    Michael


  • Dazu muss ich ein bisschen weiter ausholen.
    Ich war bis Ende Oktober letzten Jahres als Entwicklungshelfer in Afrika tätig und habe zum 01. November in Oldenburg mit einem Masterstudium begonnen. Da ich selbst nicht aus Oldenburg komme, musste ich mit von Afrika aus eine Wohnung organisieren. Dies hat glücklicherweise funktioniert. Nur mit einem kleinen Haken, wie sich heute herausgestellt hat.


    Völlig überflüssig. Übt keinerlei Enfluß auf ihren Mietvertrag aus. Persönlich Lebensläufe sind unnütze Schreiberei.

    Zitat

    Ich habe zum 01. November 2014 einen Zwischenmietvertrag für eine möblierte Wohnung unterschrieben, die Kosten belaufen sich auf 500€ alles inclusive, der Vertrag läuft bis Ende März 2015.


    Sorry, Zwischenmietvertrag kenne ich nicht

    Zitat

    Er macht also mit der Vermietung an mich bestimmt 150€ Gewinn, wenn mal Strom und Gas abzieht. Meine Frage ist nun, ob es für mich Möglichkeiten gibt, die Miete zu kürzen, aus dem Vertrag auszutreten oder gar den bereits gezahlten Betrag einzuklagen?
    Ist das Wucher?

    Ob das den Tatbestand von Wucherei erfült, kann nur die Rechtsprechung beurteilen.
    Konkret zur Mietkürzung reicht das in keinen Fall. Meine Meinung.

    Zitat

    Ich weiss, ich bin selbst Schuld den Vertrag unterschrieben zu haben, aber ich kannte mich weder mit der Mietsituation in Oldenburg aus, noch war ein großes Angebot vorhanden.

    Der Schuld folgt manchmal auch Sühne.

  • Hallo Kolinum,

    Danke für deine Info!
    Ich bin kein Jurist, habe aber zumindest versucht, mich vor dem Beitrag einzulesen

    Untervermietung mit Gewinn: Erh

    Hier heißt es:
    "I. Tatbestandsmerkmale des § 291 StGB (Wucher)

    Die Vorschrift ist ein komplexer Tatbestand mit einer Vielzahl von Tatbestandsmerkmalen, die im Einzelfall detailliert zu prüfen sind. Der Hauptmieter/Untervermieter macht sich in diesem Fall strafbar, wenn für die Untervermietung eine Untermiete vereinbart oder entgegengenommen wird, die in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Leistung (Wohnwert) steht und in der kriminellen Absicht gehandelt wird, den Mieter „auszubeuten“.

    a. Ausbeutung

    Voraussetzung ist zunächst, dass der Hauptmieter als Vermieter die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder die erhebliche Willensschwäche des Untermieters ausnutzt. Das Gesetz verwendet dafür ausdrücklich den Begriff „Ausbeutung“.
    Eine Zwangslage liegt vor, wenn der Untermieter dringend Wohnraum benötigt. Auf die Gründe kommt es nicht an."

    Nun ja, und ich befand mich doch evtl. (?) in einer Zwangslage...

    Weiterhin:

    "b. Missverhältnis Untermiete / Wohnwert
    Die aufgrund dieser Situation erzielte Miete (Untermiete) muss in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen. Dies kann dann der Fall sein, wenn die ortsübliche Miete um mehr als 50 % überschritten wird (OLG Köln WuM 1980, 36; LG Heidelberg WuM 1977, 32, LG Mannheim WuM 1977, 77). Wann im Einzelfall ein solches auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und Wohnwert anzunehmen ist, muss im Regelfall anhand eines Sachverständigengutachtens festgestellt werden. Ein in der Kommune bestehender Mietspiegel genügt nicht (OLG Karlsruhe WuM 1997, 500)."

    Daher die Frage des Wuchers.

    Aber wie ich das bis jetzt sehe, kann das nicht so einfach beantwortet werden.

    Meinst du/ihr, dass sich ein Gang zum Anwalt lohnen könnte?

    Vielen Dank!

  • Zitat

    Die aufgrund dieser Situation erzielte Miete (Untermiete) muss in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen.

    Du beziehst eine möblierte Wohnung. Das ist etwas völlig anderes als Untermiete in einer vermieteten Wohnung, die auch vom Hauptmieter bewohnt wird.

    Zitat

    Meinst du/ihr, dass sich ein Gang zum Anwalt lohnen könnte?

    Für den Anwalt allemal.

  • Ich sehe da keinen Wucher. Schließlich hast Du eine vollmöblierte/ausgestattete Wohnung gemietet. Abnutzung und evtl. Reparaturen oder gar Ersatz von Möbeln bzw. Einrichtungen kann und wird jeder kluge Vermieter in die Miete einkalkulieren. Da ist nichts Unrechtes dran.


    Zitat

    Meine Frage ist nun, ob es für mich Möglichkeiten gibt, die Miete zu kürzen, aus dem Vertrag auszutreten oder gar den bereits gezahlten Betrag einzuklagen?

    3 x nein.

    Selbst wenn der Vertrag unwirksam befristet sein sollte, nutzt Dir das nichts mehr.

    Denn eine fristgerechte Kündigung ist im Moment frühestens zum 30.4.15 möglich.

    Klagen kannst Du, wird Dir aber außer Kosten nichts bringen.

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