Geruchsbelästigung durch rauchenden Untermieter

  • Hallo zusammen,

    wir bewohnen ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung zur Miete. Zu dieser Einliegerwohnung besteht eine Verbindungstüre aus Holz, da der ursprüngliche Eigentümer diese als Büro genutzt hat, Zugang direkt aus unserem Haus. Seit Sommer 2014 ist eine neue Mieterin in die Einliegerwohnung eingezogen und raucht in der Wohnung. Der Rauch zieht durch diese Verbindungstüre in unsere Wohnung.
    Wir haben bereits mit der Vermieterin gesprochen und diese hat mit der neuen Mieterin gesprochen. Doch leider raucht die Mieterin weiter. Darauf hin haben wir erneut das Gespräch mit der Vermieterin gesucht. Diese sagt nun das gehe Sie nichts an und wir sollten das mit der neuen Mieterin selbst klären. Sie werde sich da nicht mehr einmischen und sonst müssten wir halt ausziehen wenn es uns nicht passt!
    [B]Meines Erachtens liegt hier doch ein klarer Mietmängel vor, der durch den Vermieter zu klären bzw. zu beheben ist? Oder nicht?
    Wir hatten im Sommer bereits mit dem neuen Mieter gesprochen, da er im Sommer vor der Haustüre geraucht hat und der Rauch in unser Wohnzimmer und in unser Schlafzimmer gezogen ist. Leider auch hier ohne Erfolg!

    Weiter haben wir das Problem dass der Teppichboden der in der Wohnung verlegt ist bereits 17 Jahre alt ist. Der Vermieter meinet dass wenn er einen neuen verlegen lässt wir eine Mieterhöhung bekommen werden. Ist dies rechtens?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe und Kommentare.

    Viele Grüße
    K. Klein

  • Zitat

    Der Rauch zieht durch diese Verbindungstüre in unsere Wohnung.


    Dann solltest du diese Tür auf deiner Seite so abdichten, dass der Rauch keine Chance hat. Wie das Abdichten gemacht wird erfährst du in einem Handwerkerforum.

    Zitat

    der durch den Vermieter zu klären bzw. zu beheben ist? Oder nicht?


    Ersetze die Fragezeichen durch ein Ausrufezeichen und du hast die rechtliche Würdigung deines Problems.

    Zitat

    Leider auch hier ohne Erfolg!


    Noch ist das Rauchen in der Öffentlichkeit und in der eigenen Wohnung nicht verboten!

    Um zum Teppichboden etwas zu sagen fehlt mir die Möglichkeit der Inaugenscheinnnahme, das Alter alleine ist kein Kriterium. Erst wenn z.B. durch verschlissene Bodenbeläge Stolperfallen entstehen, ist der Vermieter in der Pflicht.

  • Zitat

    Meines Erachtens liegt hier doch ein klarer Mietmängel vor,

    Wurde Euch vertraglich ein Raucherfreies Haus/Umfeld zugesichert?

    Zitat

    Der Vermieter meinet dass wenn er einen neuen verlegen lässt wir eine Mieterhöhung bekommen werden. Ist dies rechtens?

    Es wäre auch rechtens wenn der Vermieter die Miete ohne neuen Teppichboden erhöht.

  • Hallo, K.Klein,

    Du hättest vor Einzug in die Wohnung von allen Mitbewohnern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bezug auf Störungen verlangen
    sollen. Woher soll der VM wissen, daß Dich ein Raucher so stark belastet?
    Im Grunde geht es doch überwiegend um Mietminderung, oder?


  • Du hättest vor Einzug in die Wohnung von allen Mitbewohnern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bezug auf Störungen verlangen
    sollen.

    Watt soll datt den sein? Und vor watt nutzen?


    Zitat

    Im Grunde geht es doch überwiegend um Mietminderung, oder?

    Jo, davon wird der Duft der großen weiten Welt (uralter Werbespruch einer Zigarettenmarke) bestimmt erträglicher:rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!