Beiträge von Mainschwimmer

    Haben wir eiene Change die Erhöhung trotzdem abzulehnen, da die Vermieter uns ja bewusst schon seit 6 Jahren diese Thermosstate vorenthalten, obwohl sie diese rechtlich gesehen hätten anbringen müssen?


    Vergiß es, das klappt nicht. Diese Unannehmlichkeiten müsst ihr in Kauf nehmen, dafür könnt ihr danach die Raumtemperatur komfortabel einstellen.


    So viel wie möglich, denn es geht sich um meinen Kopf.


    Quatsch, je mehr Personen du fragst, je mehr Meinungen hörst du. Niemand, wirklich niemand, kann dir die Entscheidung abnehmen. Oder fragst du Hinz und Kunz, ob du über den Zebrastreifen gehen sollst, oder triffst du die Entscheidung ganz für dich allein.

    Und es geht nicht um deinen Kopf, sondern nur darum, ob du für ein oder zwei Monate doppelte Miete bezahlen musst.


    �� ich kapier es echt nicht...


    Aber ich! Dein Vermieter ist echt vom Stamm "Nimm" und will dich abzocken wie es nur geht. Im Grunde kommst du gegen solche Beutelschneider und Abzocker nicht an, weil er dir jederzeit ohne Angabe von Gründen die Kündigung geben kann. Er muss nur eine um 3 Monate längere Kündigungsfrist beachten und schon ist er dich los. Auch wenn hier Mieter und Vermieter unter einem Dach leben, muss die Abrechnung nach Recht und Gesetz vor sich gehen. Und so lange er noch in seiner Wohnung Heizkörper hat, die er jederzeit aufdrehen kann, muss nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Zitat

    Eine Abrechnung nach qm will er nicht,denn er heizt ja nur mit Holz...
    (keine Ahnung ob es wirklich so ist)


    Wenn er nicht als Lügner, Abzocker und Betrüger behandelt werden will, soll er seine Heizkörper vom Kreislauf abklemmen.

    Zitat

    Was soll ich denn da jetzt noch machen?


    Miete mindern, lass dich über die Höhe vom Mieterverein beraten.

    Zitat

    Ist die Abrechnung über qm nicht fair?


    Ja, denn das ist die vorgeschriebene Methode laut Heizkostenverordnung.

    Zitat

    denn Anlage steht im unisoliertem Keller...


    Das hat auf den Verbrauch keinen Einfluss. Du solltest aber den Schorni fragen, ob diese alte Anlage überhaupt noch in Betrieb genommen werden darf.

    Zitat

    Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 die ich am 21.10.2015 erhalten habe:


    Diese Abrechnung ist rund ein Jahr zu spät eingetroffen, daher ist sie verfristet. Und darüber hinaus sind so viele Fehler darin, dass sie aus diesem Grund sowieso nicht gültig ist.

    Zitat

    Wie soll meine Antwort auf diese Nebenkostenabrechnung ausfallen?


    Hier ist alles aufgelistet, was eine korrekte Abrechnung ausmacht: http://www.betriebskostenabrechnung.com/


    Ich meinte ob er so einfach mit einer Kündigung wegen Eigenbedarfes durchkommt, da er den Eigenbedarf anmeldet wenn ich nicht auf seine Mieterhöhung eingehe.


    Einen Eigenbedarf kann man nicht so einfach anmelden. Da muss schon genau begründet werden, für welches Familienmitglied die Wohnung benötigt wird. Lies dich mal hier schlau: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=223

    Und was die Mieterhöhung betrifft, kann die nur höchsterns 20 oder 15% betragen. Wenn der VM sich auf den Mietspiegel beruft, dann muss für diesen Ort auch ein qualifizierter vorhanden sein. Und nicht ein Mietspiegel von einem Immobilienportal.

    Ich bin auch der Meinung, dass in diesem Fall der Mieter die Zwischenablesung bezahlen muss. Ist zum Thema nichts vereinbart, dann zahlt der Vermieter. Da es aber heißt, dass im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden kann, was hier ja geschieht, ist der Mieter am Ball.

    Es heißt "im Mietvertrag" und nicht in einer Individualvereinbarung.

    Grill zwar vorhanden und Specksteinofen im Haus auch, aber beide haben getrennte Abzüge / Kamine und wurden natürlich vom Kaminkehrer abgenommen.

    Da habt ihr aber noch jede Menge Arbeit, um diese Einbauten wieder rückgängig zu machen. Das gilt aber auch für Laminat oder andere Bodenbeläge, die rückstandsfrei entfernt werden müssen.


    Setzt unsere Kündigung die Eigenbedarfskündigung des Vermieters außer Kraft? Wir wären ja niemals gezwungen gewesen uns eine neue Wohnung zu suchen, wenn wir nicht diese Eigenbedarfskündigung bekommen hätten.


    Klar, eure Kündigung setzt eine später wirksame Kündigung der Vermieters außer Kraft. Aus welchem Grund ihr gekündigt habt spielt keine Rolle. Es zählt nur eure Kündigung.

    Was kann man in diesem Fall machen?

    Man schaut in den Mietvertrag und vergleicht die vereinbarten Posten mit den tatsächlich in Rechnung gestellten. Aber voab sei gesagt, dass es den Begriff "Sonstige Betriebskosten" für sich alleine laut Betriebskostenverordnung überhaupt nicht gibt. Da muss sich der Vermieter aber anstrengen und eine plausible Kostengruppe benennen, die auch der Gesetzgeber akzeptiert.

    Wirst du im Mietvertrag nicht fündig, dann lass dir die Unterlagen/Rechnungen über diese 633,24 + 31,52 € beim Vermieter oder der Verwaltung zeigen.

    unser mietrechtsystem sollte aufjeden fall geändert werden, denke nächstes jahr wird es wieder aufwärts gehen


    Quatsch! Die Eigenverantwortung der Vermieter wird stärker gefordert werden. Wer bei der Auswahl seiner Mieter schläft und deren Zahlungen nicht überwacht und rechtzeitig die Bremse zieht, wird auch in Zukunft das Nachsehen haben. Wer dann noch das Wohl und Wehe seiner Immobilie von einem Mieter abhängig macht, dem ist nun mal nicht zu helfen.

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