Hallo zusammen,
ich habe eine knifflige Frage und bitte um Hilfe:
Wir haben vor etwa 2 Monaten eine Kündigung unseres Vermieters wegen Eigenbedarf bekommen. Erst erzählte er seine Tochter wolle mit ihrem Freund einziehen, weil der Wohnraum zu Hause (lebt noch bei den Eltern, also den Vermietern) zu knapp geworden ist. Das wurde jedoch vom Vermieter selbst wieder revidiert und jetzt hieß es in der schriftlichen Kündigung er wolle selbst mit seiner Ehefrau hier einziehen. Was wir allerdings vom Gefühl her schon anzweifelten.
Nun haben wir mittlerweile eine andere Wohnung gefunden und selbst gekündigt, noch bevor der Eigenbedarf terminlich zum Tragen kam. Plötzlich behauptet der Vermieter über seinen Anwalt, dass wir kein Mietinteresse mehr hatten und ja jetzt selbst kündigten.Sein Anwalt schreibt, dass wenn wir die Wohnung nicht baulich in den Urzustand versetzen und deswegen Mietausfälle drohen, wir zur Rechenschaft gezogen werden.
(Nur mal am Rande bemerkt, dass Zurückversetzten in den Urzustand ist kein Thema und wurde nicht von uns bestritten)
Setzt unsere Kündigung die Eigenbedarfskündigung des Vermieters außer Kraft? Wir wären ja niemals gezwungen gewesen uns eine neue Wohnung zu suchen, wenn wir nicht diese Eigenbedarfskündigung bekommen hätten.
Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe
Schnocke