Beiträge von Mainschwimmer

    Hallo zusammen ich habe eine Abrechnung nach Fläche und Verbrauch aber das Heizöl taucht auf der Gesamtabrechnung auf....versuche morgen mal ein Foto von beidem zu machen ��


    Das ist doch logisch, dass das Heizöl auf der Abrechnung der Heizkosten auftaucht. Glaubst du denn dein Vermieter hat eine eigene Ölquelle bei dem der Saft nichts kostet? Ich glaube es wäre besser, wenn du dich von einem Nachbarn in den Grundkurs für Heizkosten einweisen lässt, bevor von dir noch weitere Klöpse kommen.

    So wie bei euch die Heizkosten aufgeteilt werden ist das ein Verstoß gegen bestehende Gesetze. Laut Heizkostenverordnung (https://forum.mietrecht.de/www.Heizkostenverordnung.de) muss nach dieser Verordnung abgerechnet werden. Dabei werden 30% der Kosten auf die Wohnfläche und die anderen 70% nach Verbrauch abgerechnet.

    Lass dich am besten von einem Anwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein beraten. Für ein Forum ist der ganze Themenkatalog zu umfangreich.

    Zu 1. Das muss kein Mieter so hinnehmen.

    Zu 2. Diese Frist dürfte ausreichend sein.

    Zu 3. Das Thema Mietminderung sollte man unbedingt mit einem Anwalt für Mietrecht gemeinsam angehen. So einfach wie es klingt ist eine Minderung nicht und ein Forum wird und darf keine Prozentsätze empfehlen.

    Wir hatten in unserer Wohnung ein paar dunkle Wände. Sind nun einmal überstrichen, schimmert aber immer noch dunkel durch. Eindeutig erkennbar dass die Wände daneben viel heller sind.


    Egal, was im Mietvertrag vereinbart ist, solche Wände, bei der die alte Farbe durchscheint gelten vor Gericht als Sachbeschädigung und sollten unbedingt beseitigt werden. Nimm eine Markenfarbe, die deckt bei richtiger Anwendung mit einem Anstrich.

    Darf ich mein Schloß wechseln?

    Ja, und beim Auszug wieder das alte einsetzen.

    Darf der Vermieter ohne mein Besein meine Wohnung unangemeldet betreten?

    Nein! Schon mal was von Hausfriedensbruch gehört/gelesen?

    Wie lange darf sich ein Vermieter mit einer Abrechnung Zeit lassen?

    Ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums, diesen Zeitraum kenne ich aber nicht.

    noch knapper geht nicht

    Zur Beantwortung deiner Fragen aber völlig ausreichend

    Wie ist eure Meinung dazu ...?


    Der Vermieter scheint noch im vorigen Jahrhundert zu leben. Besenrein ist ja okay, aber jegliche Klausel, dass eine Wohnung mit weiß gestrichenen Wänden zurück gegeben werden muss ist so ungültig, wie ein Kaugummipapier als Eintrittskarte ins Olympiastadion.

    Das unterschriebene Protokoll ist eigentlich überhaupt nicht nötig, entscheidender sind die Urteile des BGH zu diesem Thema. Darum, du musstest nicht streichen, außer es wären Schäden von dir hinterlassen worden. Die hätte man aber bei der Übergabe nicht übersehen können.

    Es wird jetzt aber sicherlichich Probleme mit der Kaution geben. Wenn man die Rückgabe verweigert, dann wieder hier melden.


    Kann man denn die Verbräuche einfach so zurück rechnen?


    Aber sicher! Die Ableser können doch unmöglich zum Stichtag 31.12. alle Liegenschaften aufsuchen und die Zählerstände notieren. Da kann es dann schon zu großen Abständen zwischen Ablesung und Abrechnung kommen. Da diese Diskrepanz aber in jedem Jahr aufs neue eintritt, ist die Fehlerquote verschwindend gering.

    Zitat

    Kann ich die miete mindern?


    Ja.

    Zitat

    um wie viel und wie lange muss ich die Frist setzen?


    Das solltest du ohne Beratung durch einen Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht auf keinen Fall alleine durchziehen.

    Zitat

    Ein sonenderkündigungsrecht habe ich nicht, oder?


    Nein!

    Zitat

    Mein Mietvertrag läuft ein Jahr.


    Ich nehme an, dass du einen Kündigungsverzicht eingegangen bist. Da würde der genaue Wortlaut interessieren, ob dieser Verzicht in Ordnung ist.

    1.
    - ist der abrechnungszeitraum immer ein gesamter Monat? laut meiner Vermieterin ja. aber endet dieser nicht mit ende des Mietverhältnisses, also am 15.11.? die miete musste ja auch nur für den halben Monat gezahlt werden.
    was wäre denn z.b. bei einem offiziellen Auszug am 05. des Monats? würde dann hier auch das Datum der schriftlichen Kündigung nicht zählen?
    hier geht es im endeffekt nur um ein paar euro, aber dennoch ums prinzip und ich bin neugierig ;)

    Betriebskostenabrechnungen werden immer nach ganzen Monaten abgerechnet, weil Mietverträge in der Regel immer zum Monatsende gekündigt werden.

    2.
    - muss ich für die wasser- und heizkosten der anderen beiden aufkommen, auch wenn ich schon längst zum offiziellen kündigungstermin ausgezogen bin? denn das ist schon um einiges mehr
    das Argument der Vermieterin ist, dass alle 3 gleichberechtigt im vertrag stehen und alle 3 bis zum ende haften und die Wohnung erst als frei bezeichnet werden kann bzw. das Mietverhältnis erst dann endet, nachdem alle ausgezogen sind. theoretisch wäre sie wohl sogar berechtigt gewesen, die anderen Betriebskosten bis ende Februar ebenfalls an mich weiterzugeben, aber aus kulanzgründen ist sie mal nicht so ...

    Auch hier hat die Vermieterin Recht. Du solltest dich mal mithilfe von Google mit den Pflichten und Rechten einer GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts) beschäftigen.

    Mietverhältnis eigentlich einvernehmlich zum 15.11. geendet hat, sie aber weitere 2,5 Monate dort wohnen?

    Du schreibst ja selbst "eigentlich", aber tatsächlich endet ein Mietverhältnis immer am letzten Tag des Monats

    Falls etwas unklar sein sollte, bitte kurz nachfragen, dann erkäre ich es bei Bedarf genauer.

    Viele Grüße
    Kara

    Den letzten Satz bitte nicht wahr machen. Ein Roman von dir hat voll und ganz gereicht.


    Nun habe ich die Wohnung das erste mal am 04.12.2014 betreten (Wohnungsübergabe am 01.12.14 war durch meine Freundin).


    Die Zahlung der Heiz- und der übbrigen Betriebskosten beginnt mit Mietvertragsbeginn und endet mit dem Ende des Mietvertrage. Und nicht damit, wann du die Wohnung beim ersten und letzten Mal betreten hast.

    Den Rest deiner Frage schenke ich mir, das ist für mich nur Kokolores.

    Unser "Hauselektriker" hat mir empfohlen, das RWE zu informieren und von denen die Stromversorgung prüfen zu lassen


    Was hältst du denn davon, auf deinen Hauselektriker zu hören und bei der RWE anzufragen, denn hier ist nicht dein Stromversorger, oder hast du in der Überschrift dieser Website etwas davon gelesen?

    Ist das rechtssicher der Fall?
    Meine Vermieter berechnet nämlich jedes Jahr die Kosten für die SAT Anlage- für Installation und Wartung.


    Klar ist das rechtssicher, dass Wartungskosten umlagefähig sind. Es fallen aber garantiert keine wiederkehrenden Installationskosten an. Und eine Umstellung von Kabel auf SAT ist auch nicht umlagefähig, weil die auch nur einmal und nicht wiederkehrend anfällt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!