Mietminderung bei undichtem Dach

  • Hallo zusammen,

    ich wohne jetzt seit zweieinhalb Monaten in meinem angemieteten wg-Zimmer. Zu meiner Geschichte.
    Vor gut einem Jahr habe ich den Mietvertrag für dieses Zimmer unterschrieben. Damals war das Haus komplett ohne Mängel. Als ich dann vor gut 2 Monaten eingezogen bin, meine Eltern sind Zeugen, sahen wir dass ein Teil der Deckenbekleidung der Decke im Flur abgenommen war. Auf die Frage von meinem Vater wofür das gemacht wurde antwortete die Vermieterin, dass das Dach eine zeitlang undicht war, es aber jetzt repariert wurde und alles trocken und in einwandfreiem Zustand wäre. Wir sollen in dden nächsten Tagen mit Handwerkern rechnen die die Decke wieder verkleiden. Jetzt gut zweieinhalb Monate später ist die Decke noch immer offen und es regnet so massiv rein, dass der ganze Flur eine einzige pfütze ist. Das haben wir dem Vermieter schon mehrmals mitgeteilt woraufhin er eine Folie an die decke geklebt hat (von innen, also wenig Sinn da die Decke trotzdem nass wird). Naja, dadurch regnet es jetzt nur noch in einen Eimer rein der allerdings nach einer regenreichen Nacht morgens überläuft und den ganzen Flur unter Wasser stellt. Ich habe den Vermieter bereits gefragt wann alles fachmännisch repariert wird, daraufhin sagte er dass dies erst nächstes Jahr im Sommer geschehen wird.
    Jetzt meine Frage:
    Kann ich die miete mindern? Wenn ja um wie viel und wie lange muss ich die Frist setzen? Spielt es eine Rolle dass ich von dem schaden beim Einzug nichts wusste und die vermieterin damals falsche aussagen getroffen hat? Ein sonenderkündigungsrecht habe ich nicht, oder? Mein Mietvertrag läuft ein Jahr.

    Vielen Dank im Voraus!
    Liebe Grüße
    Kyra Ademes

  • Zitat

    Kann ich die miete mindern?


    Ja.

    Zitat

    um wie viel und wie lange muss ich die Frist setzen?


    Das solltest du ohne Beratung durch einen Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht auf keinen Fall alleine durchziehen.

    Zitat

    Ein sonenderkündigungsrecht habe ich nicht, oder?


    Nein!

    Zitat

    Mein Mietvertrag läuft ein Jahr.


    Ich nehme an, dass du einen Kündigungsverzicht eingegangen bist. Da würde der genaue Wortlaut interessieren, ob dieser Verzicht in Ordnung ist.

  • Hallo Kyra Ademes,
    ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben den Schaden schildern, ebenso seit wann er ihm bekannt ist, und ihn auffordern, zeitnah den vertragsgemässen Zustand herzustellen, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.

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