Nun zu meinen Fragen:
1) Welche Möglichkeiten habe ich als Azubine Prozesskostenbeihilfe zu bekommen?
PKH (Prozesskostenhilfe) hängt in erster Linie von Ihrem Einkommen ab. Nehmen Sie Ihren letzten Einkommensnachweis und Ihren Ausweis mit zum Amtsgericht und beantragen Sie dort die PKH. Der zuständige Rechtspfleger wird wissen, ob Sie in den "Genuss" eines Beratungsscheines kommen. Ich denke, dass Sie ihn bekommen.
2) Wenn das Schreiben vom Gutachter da ist, sofort zu einem Anwalt?
Den Anwalt sollten Sie sofort, nachdem Sie den Schein haben kontaktieren. Und was der Gutachter sagen oder schreiben sollte ist erst einmal für die Rundtonne. Gutachter werden vom Gericht bestellt und nur deren Meinung zählt.
3) Kann der Vermieter überhaupt nachträglich, ohne unsere Kenntnis einen Gutachter zu Rate ziehen, nach dem wir ja offiziell ausgezogen sind, mit Übergabeprotokoll etc.?
Das kann er, aber das nützt ihm nichts, denn siehe oben, dass nur vereidigte Sachverständige Gutachten abgeben können, wenn sie dazu vom Gericht beauftragt wurden.
4) Darf er einfach unsere Kaution einbehalten bzw. diese mit dem Mangel "verrechnen"?
Nein das darf er natürlich nicht, denn dazu müsste zuerst geklärt werden, in wie weit Sie überhaupt verantwortlich für den Schimmel sind.
5) Was für ein Gutachter/Sachverständiger ist übrehaupt der Richtige dafür? Muss der vom Gesundheitsamt sein, von der IHK oder direkt vom Gericht bestellt?
Frage bereits oben beantwortet.
6) Leider habe ich das Gutachten noch nicht vorliegen, gibt es trotzdem etwas, was mir schon beim ersten Blick darauf sagen kann, dass es ein Fake ist? Ich traue dem Kerl alles zu, so wie der mit uns umgeht...
Sehr einfach zu erkennen. Wenn im Briefkopf darauf hingewiesen wird, dass diese Person ein vom zuständigen Gericht als Gutachter anerkannt ist, dürfte es wohl kein Fake sein.
Aber das wird Ihnen Ihr Anwalt sicherlich besser erklären können.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen
Und zum Schluss eine große Bitte an Sinus.
Bei der Frage ging es um den Einbehalt einer Mietkaution. Für den geübten Leser bedeutet das, dass das Mietverhältnis bereits beendet ist. Was soll also der Quatsch mit dem Ratschlag: Ich gebe Ihnen einen guten Rat: Ziehen Sie sofort aus dieser Bruchbude aus!