Erstmals Kündigung nach 4 Jahren

  • Hallo zusammen.

    Ich hätte mal ne Frage. In meinem Mietvertrag ist handschriflich reingeschrieben, dass ich erst nach 4 Jahren kündigen kann. Kann mir aber die Wohnung jetzt nach einem Jahr nicht mehr leisten. Komm ich da dann irgendwie schon eher raus wenn ich zum Beispiel einen Nachmieter finde?
    Ist das auch rechtlich das mit den 4 Jahren.
    Ich glaube es kann dir keiner vorschreiben 4 Jahre in ein und derselben Wohnung zu sein.

    Bitte um Antwort :)

  • Wenn Sie einen Mietvertrag mit beiderseitigem Kündigungsverzicht von 4 Jahren unterschrieben haben, dann ist der rechtlich nicht angreifbar.

    Einen Nachmieter muss der Vermieter nur akzeptieren, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Ansonsten hilft nur ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter, denn er muss überhaupt nichts, außer zu verlangen, dass sie den Mietvertrag erfüllen, auch wenn Sie sich die wohnung nicht mehr leisten können.

  • Ich glaube es kann dir keiner vorschreiben 4 Jahre in ein und derselben Wohnung zu sein.


    Du hast völlig recht, Kay!
    Niemand kann Dir vorschreiben, 4 Jahre in ein und derselben Wohnung zu sein.
    Du darfst zwischendurch auch mal die Wohnung verlassen, um bspw. Arbeiten zu gehen, einzukaufen, spazierenzugehen, in Urlaub zu fahren, ...
    Nur, den Vertrag hast Du, wie es Mainschwimmer bereits schrieb, zu erfüllen.

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