Was kann ich tun? Welche Rechte hab ich?

  • Hallo ihr lieben!

    Ich bin neu hier und habe da mal eine bzw ein paar Fragen an Euch.

    Letztes Jahr im Oktober zogen wir (ich mein Mann und ein jetzt 10 Monate altes Baby) in einem sehr alten Haus ein.
    Dieses steht unter Denkmalschutz, das sage ich gleich nal von vorne weg.

    Als wir uns die Wohnung damals anschauten, war ich sehr skeptisch, da die meisten Fenster hier sehr undicht sind und auch nur eine Einfachverglasung haben.
    Zudem beheizen wir die Räume mit Gas, was ich auch nicht sehr praktisch fand, da ich mir dachte, dass dies ja sehr teuer werden müsste.

    Der Vermieter versicherte uns, dass die Heizkosten nicht sehr hoch sind, trotz den Fenstern.
    Sie wären nur geringfügig teurer.
    Da in dem Haus auch noch 2 andere Parteien wohnen und das schon seid über 30 Jahren dachte ich mir, nagut so schlimm kanns ja dann auch nicht sein.

    Ein paar Monate nachdem wir dann eingezogen sind, hab ich dann mitbekommen, das die anderen parteien schon über den Anwalt alles klären lassen, dann hab ich auch mitbekommen, dass der Vermieter einen Energiepass besitzt, und er ja dann doch hätte wissen müssen, dass die Heizkosten recht hoch sind..

    Denn Vorgestern kam ein Brief das wir rund 2000 Euro nachzahlen sollen...

    Jetzt hab ich mitbekommen, dass der Vermieter, die Fenster, bei den anderen beiden Parteien neu machen lassen will... Nur bei uns nicht? Was kann ich denn jetzt unternehmen? Auch einen Anwalt nehmen?
    Die Wohnung ist an sich wunderschön, will auch nicht daran denken ausziehen zu müssen...

    Und der Dachboden ist auch sehr undicht bei uns in der Abstellkammer sind Wasserflecken zu sehen.
    Was kann ich denn jetzt alles unternehmen?

    Entschuldigung für den langen Text ;) Wollte meine Situation aber klarstellen ;)

  • Hallo Deathangel,

    "Als wir uns die Wohnung damals anschauten, war ich sehr skeptisch, da die meisten Fenster hier sehr undicht sind und auch nur eine Einfachverglasung haben."
    Ihr habt die Wohnung mit dieser Kenntnis gemietet.

    "Der Vermieter versicherte uns, dass die Heizkosten nicht sehr hoch sind, trotz den Fenstern. Sie wären nur geringfügig teurer."
    Das ist relativ. Für ihn sind sie nicht "teuer", denn er hat ja Mieter, die bezahlen.

    "Ein paar Monate nachdem wir dann eingezogen sind, hab ich dann mitbekommen, das die anderen parteien schon über den Anwalt alles klären lassen,"
    Ihr solltet Euch evtl. anschliessen, falls Ihr alleine nicht klar kommt.

    "dann hab ich auch mitbekommen, dass der Vermieter einen Energiepass besitzt,"
    den er Euch auf Verlangen hin hätte zeigen müssen.

    "und er ja dann doch hätte wissen müssen, dass die Heizkosten recht hoch sind.."
    Wie bereits kommentiert...

    "Denn Vorgestern kam ein Brief das wir rund 2000 Euro nachzahlen sollen..."
    Wofür? Gaanz genau bitte!

    "Jetzt hab ich mitbekommen, dass der Vermieter, die Fenster, bei den anderen beiden Parteien neu machen lassen will... Nur bei uns nicht?"
    Frage ihn.

    "Was kann ich denn jetzt unternehmen? Auch einen Anwalt nehmen?"
    Wie bereits kommentiert. Ihr müsstet allerdings wissen, wofür, und zunächst Eure Forderungen dem VM nachweislich schriftlich zukommen lassen.

    "Und der Dachboden ist auch sehr undicht bei uns in der Abstellkammer sind Wasserflecken zu sehen. Was kann ich denn jetzt alles unternehmen?"
    Forderung auf zeitnahe Abstellung der Beanstandungen dem VM nachweislich schriftlich zukommen lassen.

  • Ergänzend zu dem, was Berny geschrieben hat, kann ich Ihnen nur raten, sich ganz schnell eine andere Wohnung zu suchen.

    In dieser hier haben Sie von Anfang an alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.

    Sie sind mit offenen Augen in eine Bruchbude gezogen, obwohl Sie von Anfang an ein schlechtes Gefühl hatten. Die Mängel, die Sie heute beanstanden, waren fast alle schon bei Vertragsunterzeichnung nicht zu übersehen, also fällt das Druckmittel Mietminderung völlig weg. Und den Energiepass hätte Ihr Vermieter nur auf Verlangen vorlegen müssen. Aber wenn man nicht danach fragt.......

    Sie werden auch im nächsten Winter wieder für die Umgebung heizen, also ganz dringend neue Wohnung!

  • Die 2000 euro sind für Gas.

    Aber ist sowas denn nicht arglistig verschwiegen, dass er es weiss, doch hohe kosten kommen , gerade, WEIL wir ihn gefragt haben?

    Und zu den Fenstern, ich weiss es ganz genau, dass er nur die Fenster machen lässt von den anderen Parteien.
    Und eben nicht bei uns.

  • Bezüglich der Nachzahlung:

    - nochmal die Frage: für was sollen Sie diesen Horrobetrag nachzahlen?
    - Es gibt ein BGH-Urteil, das sich mit einer "Vorvertraglichen Pflichtverletzung" befasst:

    BGH, Urteil vom 11.02.2004 Az VII ZR 195/03

    ... wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluß die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewußt zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen

    Und noch ein Urteil:

    Übersteigen die tatsächlichen Betriebskosten allerdings die Summe der vereinbarten Vorauszahlungen um mehr als 40 % sei diese Toleranzgrenze nach Ansicht des LG Köln (Urteil v. 4. Juni 2003 Az. 10 S 267/02) überschritten.

    Sie sehen, dass es ein Möglichkeit geben könnte, wenn dies Ihre Situation trifft. Sie müssten dann nur das zahlen, was auch mietvertraglich als Vorauszahlung angegeben wurde.

    Aber ohne einen Anwalt werden Sie da nicht besonders weit kommen.

    Mal bei einem Mieterverein vorsprechen.

  • Die 2000 euro sind für Gas.

    Für Gas, haben Sie eine Gasetagenheizung, oder sind in der Wohnung Einzelöfen, die mit Gas betrieben werden. Oder aber haben Sie eine Zentralheizung für das ganze Haus, die mit Gas befeuert wird.

  • [quote='1']Bezüglich der Nachzahlung:

    - nochmal die Frage: für was sollen Sie diesen Horrobetrag nachzahlen?
    - Es gibt ein BGH-Urteil, das sich mit einer "Vorvertraglichen Pflichtverletzung" befasst:

    BGH, Urteil vom 11.02.2004 Az VII ZR 195/03

    ... wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluß die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewußt zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen

    Oh, oh, da hat mein Computer aber etwas ganz anderes ausgespuckt. Bitte hier nachlesen: Zu gering bemessene Nebenkostenvorauszahlungen unschädlich

    Schon die Überschrift: Zu gering bemessene Nebenkostenvorauszahlungen unschädlich

    zeigt die Richtung an, die der BGH vorgegeben hat. Darum bitte unbedingt einen Anwalt für Mietrecht in Anspruch nehmen, der dann anhand Ihres Falles die richtigen Schritte unternimmt.


  • Letztes Jahr im Oktober zogen wir ... ein.

    Vorgestern kam ein Brief das wir rund 2000 Euro nachzahlen sollen...
    Die 2000 euro sind für Gas.


    Selten so "gelacht"...
    Gibt es eine ordnungsgemässe Betriebskostenabrechnung?
    Wenn ja, für welchen Zeitraum?
    Das von mir vermietete 5er Mehrfamilienhaus bezieht pro Jahr für gut 2000 € Gas. Und bei Dir für eine Wohnung für drei Monate???

    PS: Das richtige Forum wäre hierüber, Nebenkosten/Betriebskosten.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (14. Mai 2010 um 22:03)

  • Mainschwimmer,

    ich sagte bereits, dass Sie aufhören sollen mich zu zitieren! Ich empfinde es als Beleidigung, wenn Sie in Ihrer albernen und aufreißerischen Anmache versuchen Ihr Halbwissen mit dieser Art von Beitragsgestaltung unter die Leute zu bringen. Es gibt genug Beispiele in den Sie regelrecht die Fragesteller vergraulen, weil Sie sich ganz erheblich im Ton vergreifen und man hat bei Ihnen oft genug den Eindruck, Sie würden nicht freiwillig hier antworten, sondern gegen schlechte Bezahlung ihre schlechte Laune verbreiten.

    Entweder Sie schaffen sich nun einen neuen Computer an, der Ihnen dann hoffentlich mehr Wissen vermitteln kann oder vielleicht nützt auch schon das Putzen der Brille. Lesen Sie meine Hinweise, auch auf das BGH-Urteil und lesen dann nochmal, aber dieses mal komplett, den von Ihnen zitierten Link.

    Ich werde Ihren Beitrag dem Forenbetreiber melden.

  • Wer nicht lesen und verstehen kann haben Sie doch in einem anderen Thread bewiesen, weil Sie die Leistungen einer Privathaftpflichtversicherung und einer Hausratversicherung nicht unterscheiden können.

    Und in diesem Fall überlasse ich die Auslegung eines BGH Urteils auch besser den Experten, die ich zitiert habe.

    Wer so viele falsche Auskünfte wie Sie hier im Forum gibt, der darf sich nicht wundern, dass er zitiert undseine Zitate korrigiert werden.

  • Wer nicht lesen und verstehen kann haben Sie doch in einem anderen Thread bewiesen, weil Sie die Leistungen einer Privathaftpflichtversicherung und einer Hausratversicherung nicht unterscheiden können.

    Und in diesem Fall überlasse ich die Auslegung eines BGH Urteils auch besser den Experten, die ich zitiert habe.

    Wer so viele falsche Auskünfte wie Sie hier im Forum gibt, der darf sich nicht wundern, dass er zitiert undseine Zitate korrigiert werden.

    Und Sie glauben wirklich, dass ausgerechnet Sie dazu berufen sind, irgendjemanden hier im Forum korrigieren zu dürfen?:eek:

    Oder glauben Sie tatsächlich selbst, was Sie gerade geschrieben haben?:o

    Ganz offensichtlich haben Sie, bezüglich der genannten Versicherungen, immer noch nicht den richtigen Weg gefunden in einer vernünftige und korrekte Antwort die Unterschiede oder den Versicherungsumfang beider Versicherungen zu definieren.:confused:

    Nun isses genug!

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