Beiträge von Mainschwimmer
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Okay, hier wird nicht die Miete erhöht, hier werden die Vorauszahlungen für die Nebenkosten, die viel zu niedrig sind, den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Im Allgemeinen wird solch eine Anpassung nach der ersten Abrechnung vorgenommen, aber in Ihrem Fall soll verhindert werden, dass Sie von der hohen Nachzahlung bei Ihrer ersten Abrechnung nicht in Ohnmacht fallen.
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Ich denke, dass es schwer bis unmöglich sein wird, hieraus einen Diebstahl abzuleiten. Wer sollte die Sache auch verfolgen wollen, die Staatsanwaltschaft?
Hier liegt eher ein zivilrechtliches Problem an, aber auch das wird nicht einfach sein, weil nichts Schriftliches zum Beweis vorliegt. Sie können nur über die Schiene "Schadensersatzforderung" versuchen an das Geld zu kommen. Und in dem Fall können Sie unbeschadet auf die Kaution zugreifen.
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In Ihrem Fall käme die Heizkostenverordnung zum Zuge. Und die besagt, dass der Verbrauch individuell erfasst und abgerechnet werden muss.
Das Anbringen von Erfassungssystemen wäre Sache des Vermieters, Wartung, Ablesesung und Abrechnung gingen dann aber zulasten der Mieter.
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Da kann man nichts zu sagen, weil niemand Ihren Mietvertrag kennt und was dort zum Thema Nebenkosten vereinbart ist. Pauschale, oder Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung?
Denn eine Mieterhöhung, wie geschrieben, ist das natürlich nicht.
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1. Es gibt kein Heizgesetz.
2. Der Vermieter kann sich kein Geld einstecken, wenn Sie zuviel Heizkosten bezahlt hätten (haben Sie aber nicht!)
3. Gogglen Sie mal nach dem Begriff Gradtagstabelle, vielleicht verstehen Sie dann.
4. Ohne eine Abrechnung der Firma, die die Heizkosten berechnet hat, müssen Sie nichts bezahlen. Lassen Sie sich die Rechnung für Ihre Wohnung zeigen. Die müsste Ihnen aber eigentlich im Original vorliegen.
5. Abrechnungen der Betriebskosten müssen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter vorgelegt werden. Rechnungen aus 2008 wären schon verjährt.
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So nebenbei, auch mündliche Mietverträge können gültig sein.
Der Fairness wegen sollten Sie dem Vermieter aber Ihren Sinneswandel unbedingt mitteilen. -
Wenn Sie den Ableser nicht an die Heizung gelassen haben, dann wird Ihr Verbrauch nach der Gradtagstabelle abgerechnet.....und das ist erlaubt und keinesfalls Betrug.
P.S. Mit dem Wort Betrug sollten Sie zukünftig nicht so leichtfertig umgehen.
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Das wird nicht gehen, denn eine einmal ausgesprochene Kündigung ist bindend. Wenn Ihr VM Sie nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag raus lässt, müssen Sie bis zum 31.10. die Miete bezahlen.
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Hallo,
In meinem Mietvertrag sind 15 Euro für Möblierung festgeschrieben. In einer gesonderten Anlage sind die Einrichtungsgegenstände aufgeführt, hierunter eine Waschmaschine, die lt. Aussage des Vermieters 13 Jahre alt ist.
Dann dürfte sie wohl am Ende sein, wenn es nicht eine Miele ist, die in der Regel noch länger laufen.
Selbige pumpt nicht mehr richtig ab, das Flusensieb wurde gereinigt. Ich habe den Schaden vor etwa 1 Jahr bemerkt, jedoch ausser einer Information an den Vermieter, der die Reinigung des Flusensiebes vorschlug nichts unternommen, da es sich nur um eine Zweitwohnung handelt.
Da Sie den Schaden gemeldet haben, ist Ihr Part an der Angelegenheit erledigt. Danach hätte der VM tätig werden und die Reparatur in Auftrag geben müssen, egal ob mit oder ohne gültiger Kleinreparaturklausel.
Im Zuge des Verkaufs der Wohnung ist dieses Thema noch zu klären.
Aber doch nicht von Ihnen, sondern vom VM und dem Erwerber der Wohnung.
Mein Vermieter ist jedoch der Ansicht, dass ich die Reperatur zu übernehmen habe, da das unter die üblichen Kleinreparaturen falle und ich ohnehin Schuld an dem Schaden hätte, da ich durch Nichtnutzung der Waschmaschine meinen "Wartungspflichten" nicht nachgekommen sei.Quatsch! Durch Nichtnutzung geht keine Waschmaschine in die Knie!
Wie ist dieser Fall zu beurteilen?
Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ist abgesehen davon ungültig, da sie keine Begrenzung enthält - hiervon möchte ich jedoch der Fairness halber absehen.
Warum wollen Sie Fairness walten lassen, wenn die Gegenseite abzocken will?
Gruß einer MieterinFür Ihren Vermieter als Frühstückslektüre:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
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Wenn Sie eine eigene Gastherme für die Heizung haben, dann müssten Sie auch einen eigenen Gaszähler haben, denn wie will der Vermieter wissen, wie er den Gasverbrauch aufteilen soll?
Eine Zentralheizung kann es schon mal nicht sein, denn die würde das ganze Haus mit Wärme (und eventuell Warmwasser) versorgen.
Ich habe das Gefühl, dass Ihr Vermieter Sie ein wenig abzocken will und das sollten Sie sich nicht gefallen lassen. Verlangen Sie Aufklärung darüber, wie bei Ihnen die Heizung(en) funktioniere. Da Sie dafür bezahlen, haben Sie auch ein Anrecht darauf.
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Ein paar Informationen mehr wären schon nötig. Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung, oder wohnen Sie mit dem Vermieter alleine unter einem Dach?
Was ist im Mietvertrag zu den Betriebskosten vereinbart, leisten Sie eine Vorauszahlung, oder haben Sie eine Pauschalmiete?
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Wir hatten vorige Tage eine ähnliche Anfrage. Orientieren Sie sich bitte daran:
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Der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen neuen Laminat, bestenfalls muss der Zeitwert ersetzt werden, wenn die Reparatur nicht gelingen sollte.
Ich denke, dass Ihre Haftpflichtversicherung weiß, was sie regulieren muss, bzw. worauf Ihr Vermieter ein Anrecht hat.
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hallo,
Nun schwirrte mir in den Kopf einfach meine letzten 2 Mieten nicht mehr zu zahlen, denn dafür können sie dann die Kaution behalten.
Kann mir jemand sagen wie dumm dieser Gedanke ist?Ganz knapp gesagt, saudumm!
Wie komme ich sonst an meine Kaution?
Wenn Sie die Kaution einbehalten, werden Sie ruckzuck per Gericht zur Zahlung des Geldes verdonnert werden, auch wenn Sie schon ausgezogen sind.
Lesen Sie bitte: Rückzahlung der Mieterkaution
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Wie soll man Ihnen antworten, wenn die Belege und Zahhlen unbekannt sind? Wie soll ein Forum einen Sinn in dieser Aktion erkennen, wenn selbst Sie als Betroffener nicht durchblicken?
Wenn sich Ihre Hausverwaltung nicht überzeugen lässt, dass sie falsch liegt, bleibt Ihnen nur der Weg zum örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
Sorry, aber ich kann mit Ihren Angaben nichts anfangen. Das sind böhmische Dörfer für mich.
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Als erstes sollten Sie nicht in einem Forum um Hilfe bitten, sondern mit Ihrem Vermieter einen gangbaren Weg suchen.
Bei mehr als 2 Mieten im Rückstand könnte er Sie fristlos kündigen!!!
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Diesem wurde wiedersprochen und meine kündigung nur auf 31 Nov 2010 akzeptiert.
Ich habe ihm aber das Schreiben von meiner fristlosen Kündigung am 03.August per Einschreiben zukommen lassen.
Ich wäre euch für Tips und Anregungen sehr verbunden da ich einfach nicht mehr weiter weiss und mir den gang zum Anwalt eigentlich ersparen will.
Das lese ich mit Kopfschütteln! Ihr Vermieter hat gegen bestehendes Recht verstoßen und Sie wollen sich den Gang zum Anwalt ersparen!!!
Auch habe ich noch keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt da ich mir das vorbehalten möchte..(3 Monate hab ich ja Zeit und alles wurde auch per Digicam dokumentiert !!)
Bitte helft
Ihnen kann man nicht helfen, so einfach ist das! Vielleicht sollten Sie sich bei Ihrem Vermieter dafür entschuldigen, dass er Ihre Wohnungstür aufbrechen musste.
Wenn ich so etwas lese geht mir der Hut hoch!
Gruss Nigi
Für weitere Infos sollten Sie mal in diesem Lexikon blättern: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.. Und bitte keine weiteren Fragen wie die oben stellen, nein?
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Nur bei längerfristigen Mietverträgen gäbe es unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht. Aber in Ihrem Fall müssen die 3 Monate eingehalten werden.
Bedenken Sie, dass selbst beim Tod des Mieters diese Frist gilt.
Im folgenden Link finden Sie ein Beispiel, in dem es um einen 3 Jahresvertrag geht.
Auflösung Mietvertrag bei Umzug in Altenheim Miet- und WEG-Recht frag-einen-anwalt.de
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Wenn es nur ein normales Sicherheitsschloss ist, dann haben Sie Glück gehabt, denn dann kostet der Austausch nur um die 200,- bis 300,- Euro.
Ist es aber ein Sicherheittschloss für Schließanlage, dann ergibt das einen kleinen Urlaub.
Bezahlen müssen Sie auf alle Fälle, oder Ihre Haftpflicht, wenn dieser Schaden nicht ausgeschlossen ist.
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