Kosten für Defekt an der Waschmaschine

  • Hallo,

    meine Wohnung wurde verkauft, nun ist rechtlich noch folgendes zu klären:
    In meinem Mietvertrag sind 15 Euro für Möblierung festgeschrieben. In einer gesonderten Anlage sind die Einrichtungsgegenstände aufgeführt, hierunter eine Waschmaschine, die lt. Aussage des Vermieters 13 Jahre alt ist.

    Selbige pumpt nicht mehr richtig ab, das Flusensieb wurde gereinigt. Ich habe den Schaden vor etwa 1 Jahr bemerkt, jedoch ausser einer Information an den Vermieter, der die Reinigung des Flusensiebes vorschlug nichts unternommen, da es sich nur um eine Zweitwohnung handelt.

    Im Zuge des Verkaufs der Wohnung ist dieses Thema noch zu klären.

    Mein Vermieter ist jedoch der Ansicht, dass ich die Reperatur zu übernehmen habe, da das unter die üblichen Kleinreparaturen falle und ich ohnehin Schuld an dem Schaden hätte, da ich durch Nichtnutzung der Waschmaschine meinen "Wartungspflichten" nicht nachgekommen sei.

    Wie ist dieser Fall zu beurteilen?
    Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ist abgesehen davon ungültig, da sie keine Begrenzung enthält - hiervon möchte ich jedoch der Fairness halber absehen.

    Gruß einer Mieterin

  • Hallo,

    In meinem Mietvertrag sind 15 Euro für Möblierung festgeschrieben. In einer gesonderten Anlage sind die Einrichtungsgegenstände aufgeführt, hierunter eine Waschmaschine, die lt. Aussage des Vermieters 13 Jahre alt ist.

    Dann dürfte sie wohl am Ende sein, wenn es nicht eine Miele ist, die in der Regel noch länger laufen.

    Selbige pumpt nicht mehr richtig ab, das Flusensieb wurde gereinigt. Ich habe den Schaden vor etwa 1 Jahr bemerkt, jedoch ausser einer Information an den Vermieter, der die Reinigung des Flusensiebes vorschlug nichts unternommen, da es sich nur um eine Zweitwohnung handelt.

    Da Sie den Schaden gemeldet haben, ist Ihr Part an der Angelegenheit erledigt. Danach hätte der VM tätig werden und die Reparatur in Auftrag geben müssen, egal ob mit oder ohne gültiger Kleinreparaturklausel.

    Im Zuge des Verkaufs der Wohnung ist dieses Thema noch zu klären.

    Aber doch nicht von Ihnen, sondern vom VM und dem Erwerber der Wohnung.

    Mein Vermieter ist jedoch der Ansicht, dass ich die Reperatur zu übernehmen habe, da das unter die üblichen Kleinreparaturen falle und ich ohnehin Schuld an dem Schaden hätte, da ich durch Nichtnutzung der Waschmaschine meinen "Wartungspflichten" nicht nachgekommen sei.

    Quatsch! Durch Nichtnutzung geht keine Waschmaschine in die Knie!

    Wie ist dieser Fall zu beurteilen?
    Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ist abgesehen davon ungültig, da sie keine Begrenzung enthält - hiervon möchte ich jedoch der Fairness halber absehen.
    Warum wollen Sie Fairness walten lassen, wenn die Gegenseite abzocken will?
    Gruß einer Mieterin


    Für Ihren Vermieter als Frühstückslektüre:

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

  • Hallo,

    danke für die rasche Antwort...
    Ist ne Bosch-WM, aber egal.

    Eigentlich ist es richtig: Weshalb sollte ich irgendeinen Kompromiss anstreben, zumal der Vorwurf ich sei selbst dran schuld wegen mangelnder Wartung aufgrund Nichtbenutzens ziemlich dreist ist und nicht darauf hindeutet, dass man das gem. geltenden Rechtes regeln wolle.:(

    Gruß Ulli

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