Beiträge von Mainschwimmer


    Wobei mich als Vermieter eher interessieren würde, wo das ganze Wasser bleibt?:rolleyes:


    Wo das Wasser bleibt, ist doch bekannt, vom Eimer in den Ausguss. Wichtiger wäre doch wohl, warum und woher das Wasser kommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Ursache mit etwas Mühe nicht hätte schon längst finden können.

    Und was soll ich ganz speziell für dich schreiben? Es steht doch da, dass das Wasser mit 3 Personen abgerechnet wird.


    Aber im Mietvertrag steht dazu nichts, wie du geschrieben hast. Und nur der Mietvertrag ist beim Umlagenschlüssel entscheidend. Und speziell für dich steht im BGB auch ein entsprechendes Gesetz, das dich scheinbar aber nicht interesssiert, wei du weiterhin den Ahnungslosen spielst.

    So lange ihr noch den Schlüssel habt und auch noch Miete bezahlt könnt ich an der Mängelbeseitigung arbeiten. Wenn ihr der Meinung seid, dass die vermerkten Mängel unzutreffend sind, dann sagt/schreibt das dem Vermieter. Sich darauf verlassen zu wollen, dass keine Frist angegeben ist, wird nicht klappen. In diesem Fall wird der VM die Arbeiten in Auftrag geben und mit der Kaution verrechnen.

    Die einzig relevante Frist beträgt 6 Monate nach Mietende. Während dieser Zeit kann der VM noch verdeckte Mängel anmelden. Das trifft in eurem Fall aber nicht zu, weil die vorhandenen Mängel im Protokoll genannt sind und von euch mit Unterschrift bestätigt wurden.

    Ich habe doch am 25.06.2016 geschrieben, dass 3 Personen abgerechnet werden. Musst halt mal den Verlauf der Beiträge lesen.....Ob die Umlage nach Personen im Mietvertrag vereinbart ist steht nirgends.


    Aber wenn diese Berechnung nicht im Mietvertrag vereinbart ist, dann gilt ganz schlicht und einfach das BGB und hier ist es der § 556a (1). Nachzulesen hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

    Wenn du nicht von Anfang an auf stur geschaltet hättest, hätte man dir schon eher "helfen" können.

    Das kann ich dir so aus der Ferne nicht sagen, meinen letzten Boden habe Ende der 50er Jahre gestrichen. Frag in der Farbenabteilung des Baumarkts oder im Farbenfachgeschäft wie der Boden vorbereitet werden muss, damit die Farbe hält. In der Regel reicht das Aufrauhen der Farbe mit einer starken Lauge. Die gibts auch bei den Farben.

    Also ist der Vermieter bei Dielenboden nicht für die Instandsetzung verantwortlich?


    Instandsetzung bedeutet hier das Streichen mit entsprechender Fußbodenfarbe, die es in 2 Farbtönen in jedem Baumarkt zu kaufen gibt. Und diese Arbeiten wurden schon von altersher vom Mieter erledigt.

    Ich bin halt doof.


    Nö, du bist eher zu jung, um zu wissen, wie es in Altbauten, die Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut wurden, heute noch fußbodenmäßig aussehen kann. Dafür dürfte aber auch die Miete entsprechend günstig sein.

    Hallo
    ja das ist mir bewusst.
    NUR ..... diese Kosten entstehen mir doch erst durch den Mieter und dessen hohen Verbrauch.

    Quatsch! Die entstehen doch nicht dir, sondern deinem Mieter, denn du reichst die Abrechnung der Heizkosten 1:1 an deinen Mieter weiter.

    Hätte der Mieter für weniger geheizt,gäbe es keine Nachzahlung die mir nun zulasten kommen soll.

    Quatsch³, hätte, hätte, Fahrradkette.

    Das sind ja keine nichtumlagefähigen Kosten die ich nicht umlegen kann.

    Die Kosten für Wärme und Warmwasser muss dein Mieter komplett übernehmen, so wie es auf der Heizkostenabrechnung geschrieben steht.
    Gruß

    In einigen Fällen wäre es wirklich nötig, dass Vermieter einen Kurs bei der VHS belegen.

    1. Ein Abrechnungszeitraum über 16 Monate ist ungültig. Die Vermieterin soll eine Abrechnung vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 erstellen. Aber achte darauf, dass sie nur die Werte aus diesen 12 Monaten zur Berechnung nimmt.
    2. Die Höhe der Nachzahlung sagt eigentlich nichts aus. Die Frage ist doch, ob ihr vielleicht zu wenig Vorauszahlungen leistet.
    3. Um überhaupt etwas sagen zu können müsste man die Abrechnung hier ansehen .
    4. Ja, du hast 30 Tage Zeit für die Überweisung und zusätzlich ein ganzes Jahr Zeit, um Fehler in der Abrechnung zu rügen.
    5. Du hast das Recht, die Unterlagen für die Abrechnung einzusehen. Mache am besten Fotos von den Rechnungen. Kopien muss dir die Vermieterin nicht machen.
    6. Wenn du Abrechnungen hochlädst mache die Bilder/Scans so groß, dass man alles gut lesen kann, schwärze persönliche Daten.

    Schau mal hier nach

    Und denk mal ganz scharf nach! Der Boden des TE ist kein Parkett, sondern ist ein ganz einfacher Dielenboden aus Weichholz, der vom Mieter nur gestrichen werden muss. Wer wie ich in seiner Kindheit auf solch einem Boden herum gerutscht ist, weiß wovon er spricht.


    Kann der Vermieter wegen 2 wöchiger Verspätung der Mietzahlungen eine Kostenübernahme von den/dem Mietbürgen vordern?

    Das wohl nicht. Aber er kann euch wegen der ständig zu spät gezahlten Miete zuerst abmahnen und dann kündigen, wie Leipziger82 schon geschrieben hat. Zahlt die Miete so, dass sie spätestens am 3. des Monats auf dem Konto des VM ist. Dann müsst ihr das Konto für ein paar Tage überziehen, aber bei der nächsten Zahlung ist das dann ausgeglichen.


    Aber man sagt doch der Mietpreisspiegel für Hausmeistertätigkeiten beträgt 0,26-0,30 cent/ qm und das wären in unserem Fall ca.350 Euro und nicht über 700.


    Es gibt keinen Mietpreisspiegel für Hausmeistertätigkeiten, das ist eine Tatsache. Du meinst wahrscheinlich die Artikel aus der Fachpresse wie "Bäckerblume" oder "BILD". Diese Zahlen sind statistische Werte, die nichts über die tatsächlichen Gegebenheiten aussagen. Mein Vorschlag wäre, du machst all die Arbeiten, die dir zu teuer sind selbst, dann sparst du den Hausmeister.

    Zitat

    Ich habe einen Nachmieter, der einige Sachen von mir übernimmt, inkl. Farbe an den Wänden, Bodenbelegen(Laminat+Teppiche+PVC im Bad).


    Da der Nachmieter nicht dein Vertragspartner ist, ist hier einzig der Vermieter gefragt.

    1. Wenn du die Wände mit hellen Farben (hier sind Farbbeispiele: http://www.mieterbund-nl.de/3xcms/config/u…/dkat1mit22.pdf) gestrichen hast, dann kann der Vermieter keinen Neuanstrich verlangen.
    2. Bei den Bodenbelägen besteht eine Rückbaupflicht, wenn die Verlegung von Laminat und Teppichboden nicht vom Vermieter autorisiert wurde.
    3. Zum Thema Quotenabgeltungsklausel bei Auszug solltest du dich hier einlesen: http://www.mietrechtler-in.de/quotenabgeltun…3530f8f4dcb361d

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