So lange ihr noch den Schlüssel habt und auch noch Miete bezahlt könnt ich an der Mängelbeseitigung arbeiten. Wenn ihr der Meinung seid, dass die vermerkten Mängel unzutreffend sind, dann sagt/schreibt das dem Vermieter. Sich darauf verlassen zu wollen, dass keine Frist angegeben ist, wird nicht klappen. In diesem Fall wird der VM die Arbeiten in Auftrag geben und mit der Kaution verrechnen.
Die einzig relevante Frist beträgt 6 Monate nach Mietende. Während dieser Zeit kann der VM noch verdeckte Mängel anmelden. Das trifft in eurem Fall aber nicht zu, weil die vorhandenen Mängel im Protokoll genannt sind und von euch mit Unterschrift bestätigt wurden.