Zimmertür mit Glas als Wohnungseingangstür

  • Hi, ich wohne seit einem Monat in meiner neuen Wohnung und eine Sache geht mir gewaltig gegen den Strich: Meine Wohnungseingangstür! Und zwar ist das so eine: http://www.hisky.de/wp-content/uploads/2009/09/tuer-neu.jpg

    In der Tür wurde lediglich ein normales Schloss eingebaut.

    Die Tür ist 1. total unsicher gegen Einbrecher und 2. extrem lärmdurchlässig. Ich höre alles was im Treppenhaus passiert und genauso andersrum. Ich habe hier keine Privatsphäre, wenn ich z.B. telefoniere, kann jeder im Treppenhaus genau mithören, auch wenn ich leise spreche.

    Muss mein Vermieter eine neue Tür einbauen wenn ich das möchte? Vermute nämlich, dass ich auf taube Ohren stosse und er nichts unternehmen wird.

    LG Mari

  • Muss mein Vermieter eine neue Tür einbauen wenn ich das möchte? Vermute nämlich, dass ich auf taube Ohren stosse und er nichts unternehmen wird.


    Da vermutest Du richtig. Bei der Besichtigung der Mietsache fiel Dir nichts auf...?

  • Da vermutest Du richtig. Bei der Besichtigung der Mietsache fiel Dir nichts auf...?


    Wahrscheinlich nicht. Man ist in Euphorie eine Wohnung gefunden zu haben, da übersieht man großzügig schon mal was.. Halt dumm gelaufen.

  • Hi, ich wohne seit einem Monat in meiner neuen Wohnung und eine Sache geht mir gewaltig gegen den Strich: Meine Wohnungseingangstür! Und zwar ist das so eine: http://www.hisky.de/wp-content/uploads/2009/09/tuer-neu.jpg

    In der Tür wurde lediglich ein normales Schloss eingebaut.

    Die Tür ist 1. total unsicher gegen Einbrecher und 2. extrem lärmdurchlässig. Ich höre alles was im Treppenhaus passiert und genauso andersrum. Ich habe hier keine Privatsphäre, wenn ich z.B. telefoniere, kann jeder im Treppenhaus genau mithören, auch wenn ich leise spreche.

    Muss mein Vermieter eine neue Tür einbauen wenn ich das möchte? Vermute nämlich, dass ich auf taube Ohren stosse und er nichts unternehmen wird.

    LG Mari

    Hallo,

    in normalen Fällen würde ich den Vorschreibern beipflichten, doch durch die Lärmbelästigung und fehlender Privatsphäre kann diese Türe durchaus einen Mangel an der Mietsache darstellen.

    Sprich das mal bitte mit dem Vermieter durch, an seiner Reaktion wirst du erkennen ob du weitere Schritte gehen musst oder ob er Einsicht hat.

    Der nächste Schritt wäre dann Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht oder Auszug.

    Gruß
    BHShuber

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