Mietbürgschaft

  • Hallo zusammen

    Vorweg sei gesagt, daß sich das Verhältnis zwischen uns und unserem Vermieter als eher schwierig gestaltet. Insbesondere seit er Anfang diesen Jahres vorerst mündlich von meinem Mann darüber informiert wurde das wir aus beruflichen Gründen unser Mietverhältnis beenden müssen.
    Er teilte meinem Mann schon vor Vertragsabschluss mit das er uns die Wohnung nur vermietet weil er meinem Mann vertraue sich bei mir aber sehr unsicher sei. (Was auch immer das heißen mag)
    Wenn es Probleme mit der Wohnung gab, wie z.B. das Austreten von Wasser am Spülbecken durch defekte Schläuche an der Geschirrspülmaschine die zur EBK und somit zur Wohnung gehört sprach ich ihn darauf an was er aber monatelangen ignorierte wurde. Als mein Mann ihn endlich zufällig traf und darauf ansprach war zwei Std. später der Klempner vor Ort. Selbes Thema gab es noch mit dem Spülkasten der Toilette bei dem wir über Monate den Wasserzulauf auf- und zudrehen mussten um die Spülung nutzen zu können ohne das ständig Wasser nachlief. Auch das bei Starkregen Regenwasser unterhalb der Terassentür eintritt und in unserem Wohnzimmer durch das Laminat hochkommt scheint ihm egal. Ich befürchte sogar stark das er versuchen wird uns das Laminat auf Grund des großen Wasserflecks bei Auszug in Rechnung zu stellen auch wenn der Beginn und somit der Fleck in kleinerer Form schon bei Einzug bestand und auch in dem Wohnungsübergabeprotokoll aufgeführt ist.

    Nun zum eigentliche Thema:
    Mein Mann und ich wohnen seit 4 Jahren in unserer Mietwohnung für welche wir, wie mit dem Vermieter vereinbart, pünktlich zum 5. jeden Monats die Miete überwiesen haben. Nun hat mein Mann (Alleinverdiener) seit Februar 2016 einen neuen Arbeitgeber der die Gehälter nicht wie bislang zum 1. sondern zum 15. des Monats überweißt weshalb wir auch die Miete erst ca. 14 Tage später als ursprünglich vereinbart zahlen können. Natürlich hat mein Mann zu Beginn seines neuen Arbeitsverhältnis mit dem Vermieter gesprochen und ihm unsere Lage geschildert womit dieser sich auch anfangs einverstanden erklärte uns aber keine schriftliche Zustimmung zur Abänderung der monatlichen Zahlungsdaten erteilte. Wir gingen davon aus das eine mündliche Abmachung ausreichend wäre. Nun stellt sich der Vermieter aber doch quer und verlangt die pünktliche Zahlung sogar zum 1. jeden Monats und droht bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist an meine Eltern heranzutreten da sie sich bei Vertragsschluss zu einer Mietbürgschaft bereiterklärt hatten.
    Ich habe nun schon mehrere Stunden das Netz durchsucht aber finde lediglich Angaben zur Ziehung der Mietbürgschaft bei Mietrückständen von 2 Monatsmieten.
    Kann der Vermieter wegen 2 wöchiger Verspätung der Mietzahlungen eine Kostenübernahme von den/dem Mietbürgen vordern?

    Danke & mit freundlichen Grüßen
    Morti

  • Zitat

    Kann der Vermieter wegen 2 wöchiger Verspätung der Mietzahlungen eine Kostenübernahme von den/dem Mietbürgen vordern?

    Grundsätzlich ist die Miete bis zum 3. Werktag an den Vermieter zu zahlen. Folglich hat er einen Anspruch auf die Zahlung. Könnt Ihr das nicht gewährleisten, kann er hier ggfs. auch den Bürgen zur Kasse bitten.
    Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage.

    Unabhängig davon stellt die verspätete Mietzahlung im Übrigen einen Vertragsverstoß dar, der mit Abmahnungen geahndet werden kann. Im schlimmsten Fall hätte dies eine Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Kann der Vermieter wegen 2 wöchiger Verspätung der Mietzahlungen eine Kostenübernahme von den/dem Mietbürgen vordern?

    Das wohl nicht. Aber er kann euch wegen der ständig zu spät gezahlten Miete zuerst abmahnen und dann kündigen, wie Leipziger82 schon geschrieben hat. Zahlt die Miete so, dass sie spätestens am 3. des Monats auf dem Konto des VM ist. Dann müsst ihr das Konto für ein paar Tage überziehen, aber bei der nächsten Zahlung ist das dann ausgeglichen.

  • Hallo Morti,

    es ist mir absolut unverständlich, warum eine pünktliche Zahlung zum vereinbarten Termin (05. des Monats) nicht mehr funktionieren sollte, nur weil der neue Arbeitgeber deines Mannes erst am 15. die Gehälter auszahlt.

    Ein kleiner Engpass (der eben aus euren Reserven zu stemmen sein muss), besteht ja eigentlich nur im 1. Monat der neuen Arbeitsaufnahme.

    Mit allen folgenden Gehaltszahlungen muss selbstverständlich dann eben so sorgfältig gehaushaltet werden, dass das Geld am nächsten 1. noch auf eurem Konto ist - und nicht für andere Dinge ausgegeben wurde.

    Das ist das kleine 1x1 der Finanz-Haushaltführung.

    Wenn ihr das nicht hinbekommt, legt euch ein weiteres Konto an, von dem ab sofort die Mietzahlungen an den Vermieter gezahlt werden. Immer am 15. des Monats zahlt ihr dort vom Gehlat Geld in Höhe der Miete ein und macht einen Dauerauftrag zur Zahlung der Miete zum vereinbarten Termin (05.d.Monats).

    Ich sehe da auch keinerlei Notwendigkeit seitens des Vermieters, sich auf eine spätere Mietzahlung einzulassen.

    Viele Grüße,
    anonym2


  • Nun hat mein Mann (Alleinverdiener) seit Februar 2016 einen neuen Arbeitgeber der die Gehälter nicht wie bislang zum 1. sondern zum 15. des Monats überweißt weshalb wir auch die Miete erst ca. 14 Tage später als ursprünglich vereinbart zahlen können.

    Das Erste, was man tut, ist die Miete für den nächsten Monat beiseitelegen. Das sollten Sie sich zum Grundsatz machen!
    Eine Weisheit meiner Urgroßmutter. Dann brauchten Sie hier nicht erst zu klagen.

    Sie finden nichts dabei, Ihre neue Belastung durch Ihren Arbeitgeber gleich mal an den Vermieter weiterzureichen, anstatt sich mal Gedanken zu machen, wie Sie der neuen Anforderung gerecht werden könnten.

    Zitat

    Kann der Vermieter wegen 2 wöchiger Verspätung der Mietzahlungen eine Kostenübernahme von den/dem Mietbürgen vordern?


    Braucht er nicht. Er kann Sie nach 2 Monaten auch fristlos kündigen.

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