Beiträge von Mainschwimmer

    Noch ernster?

    Aber Hallo, hier ist ein Forum und nicht die Mieterseelsorge mit garantierter Antwort. Glauben Sie wirklich, dass mit Ihren Angaben tatsächlich etwas anzufangen ist? Und Fakt ist, dass meine Kristallkugel gerade heute den Dienst aufgekündigt hat. Muss wohl am Schnee liegen.

    Hallo,

    ich bin seit einieger Zeit mit meiner Freundin zusammen, diese hat eine Wohnung über einer Backstube, das haus in dem sie wohnt ist zu einem teil an sie zum anderen teil an ein anderes pärchen vermietet. Das es sehr laut ist ist ja klar

    Die Vermieter wohnen direkt neben an.

    So jetzt zu unseren Problemen.

    1 Sie hat einen Hund, der ist auch genemigt (versuchsweise ein Hund, steht im Vertrag). Ich habe auch einen Hund bin aber nur auf besuch da, kann der Vermieter da Ärger machen ?

    Warum sollte er, wenn Sie wirklich nur auf Besuch mit dem Hund sind, oder beabsichtigen Sie, einen Dauerzustand daraus zu machen?

    2 Wer ist verpflichtet Schnee zu schieben ? Kommen nicht mehr vom Parkplatz vor dem Haus. Im Vertrag steht dazu keine reglung.

    Fürs Schneeräumen ist stets der Eigentümer des Grundstücks verantwortlich. Er kann diese Arbeit per Mietvertrag/Hausordnung an die Mieter deligieren.

    3 Unsere Heizungen gehen mal richtig, dann wieder nicht. Erst nach 3 mahligem anrufen drehen die vermieter mal den Kessel auf und drehen ihn meistens nach ein paar tagen wieder zu.

    Schriftlich auffordern, dass Sie das Recht auf eine warme Wohnung haben.

    4 Um zum Hauseingang zu gelangen, muss man durch einen dunkeln ''Gang'' gehen, dieser ist nur teilweise beleuchtet, darf das so sein ?

    Moment, ich schalte mal meine Kristallkugel ein. Mist, kann nichts erkennen, das Teil ist wieder defekt.

    5 Wir haben mehrere Terrarien, dürfen wir bzw meine Freundin das ? Oder muss das genemigt werden ? Es handelt sich dabei nicht um gefährliche Tiere, Giftiere usw

    Die Haltung von Kleintieren in Käfigen, Aquarien und Terrarien ist generell erlaubnisfrei.

    Bitte helft mir wir wollen uns das nicht mehr gefallen lasse,

    Sehen Sie, und hier habe ich Verständigungsschwierigkeiten. Sie schreiben "mir", aber sind doch nur zu Besuch!

    und werden eh ausziehen. Wir möchten nur wissen in wie weit wir uns im urecht befinden falls es zu schlimmeren kommt

    Wenn Sie dann eine neue Wohnung haben, sollten Sie von Anfang an dem Vermieter gegenüber mit offenen Karten spielen. Hier habe ich so meine Bedenken.

    nur leider nicht mehr in meinem Wohn/Schlafzimmer. Es wird nun seit mehr als einem Monat nicht wärmer als 16 Grad und ich frier mir hier natürlich gut was weg!

    Schwer zu glauben, dass nur ein Heizkörper im Haus betroffen sein soll. Hat der Installateur den Heizkörper entlüftet, wohnen Sie unterm Dach, also an der höchsten Stelle im Haus?

    Nachdem meine Vermieterin nun 3 mal den Heizungsreperateur (mir ist das richtige Wort grad entfallen) gerufen hat und die zu nichts gekommen sind, auch als ich ihr gesagt habe das sie sich eine zweite Meinung einholen sollte, ist nichts geschehen.

    Sie sollen mit Ihrer VM nicht darüber diskutieren, sondern schriftlich beweisbar (Einschreiben, pers.Übergabe gegen Unterschrift)eine kurze Frist zur Behebung des Mangels setzen. Sie können und sollten natürlich auch die Miete mindern, denn dieser Mangel ist wirklich gravierend.

    Sie hatte dann die Heizung höher stellen lassen, aber stattdessen kommt jetzt bei mir NUR NOCH super-heißes Wasser aus den Leitungen, das duschen kaum noch möglich ist!

    Schon mal dran gedacht, beim Duschen auch den Kaltwasserhahn aufzudrehen?

    fristlos die Wohnung kündigen kann oder "nur" die Miete mindern kann?

    Das mit der fristlosen Kündigung sollten Sie besser schnell vergessen. Wegen der Mietminderung finden Sie weiter unten ein paar hilfreiche Links.

    Varis[/FONT]

    Mietvertrag (Deutschland) ? Wikipedia

    Wann Mietminderung erlaubt ist und worauf Sie achten sollten | Die Miete kürzen | Recht | Guter Rat Online

    Mietminderungstabelle

    Klar, dass die abgerechnet dürfen. Soll der Vermieter etwa nach Erhalt einer dieser Rechnungen jeweils eine Nebenkostenabrechnung erstellen?

    Der VM darf sich 12 Monate Zeit nach Ende des Abrechnungszeitraums nehmen, um die Abrechnung zu erstellen. In diese Abrechnung gehören netürlich nur die Rechnungen hinein, die während des Abrechnungszeitraums eingegangen sind.

    1. Der erste Termin war mit nur 4 Tagen Vorlauf viel zu kurzfristig angesetzt. In der Regel werden 10 bis 14 Tage als ausreichend erachtet.

    2. Die Festlegung wiederum auf einen bestimmten zweiten Termin ist von Vermieter/Ableseseite auch nicht glücklich gewählt. Hier sollte mit den Mietern im Telefongespräch eine für alle Seiten befriedigende Lösung gesucht und angeboten werden.

    3. Spätestens nach dem verpassten ersten Termin sollte der weitere Termin nur nach Absprache wahrgenommen werden. Oder aber der Mieter hat eine Vertrauensperson im oder außer Haus, die den Ableser in die Wohnung lässt.

    4. Wenn sich jetzt trotz aller Bemühungen des Mieters und der Ableser zu keiner Übereinkunft kommt, dann sollte man es nicht zu einem dritten Termin kommen lassen, von dem man weiß, dass auch der in die Hose gehen wird. Denn für diesen Termin wäre der Mieter zahlungspflichtig.

    Besser wäre es, diesen Termin abzusagen und auf eine Abrechnung nach Gradzahltagen (Schätzung) zu bestehen.

    5. Das Alles ist nur relevant, wenn die Heizkörper mit Verdunsterröhrchen ausgestattet sind. Bei anderen Messmethoden kann man die Daten selbst notieren und an die Wohnungstür für den Ableser heften (natürlich nach Absprache mit dem Dienstleister).

    Heizung: Auf drei verpasste Ablesetermine folgt die Schätzung - biallo.de

    Es ist doch ganz gleich für den Sachverhalt ob hier Hans Müller GmbH oder Wohnbau AG steht, oder täusche ich mich da? Die Wohnung befindet sich Nürnberg.

    Sie haben mich nicht verstanden, denn ich habe auf Ihre Einlassung geantwortet, die da lautete:

    Das möchte ich nicht wirklich, da ich mit der HV auf Kriegsfuß stehe, da schon einige Sachen passiert sind, die nicht in Ordnung waren. z.B. Abnahme der Wohnungsmängel auch Jahre nach Einzug und so.

    Sie sollen hier im Forum keinen Namen nennen sondern bei der Stadtverwaltung.


    Jetzt habe ich die Miete um 15% gekürzt und plötzlich ist es kein Schimmel sondern eine Salpeterausblühung.
    Ich habe keinerlei Ahnung was das ist.
    Kann jemand mir weiterhelfen und ist das nun Schädlich??

    MfG
    Nowi46

    Schädlich für Sie ist zu 100% die Mietminderung, denn die wird Ihnen großen Ärger bringen. Außer, sie wohnen im Keller, aber das will ich mal nicht annehmen.

    Ach ja, Salpeter wird das wohl nicht sein, denn der wird in der Regel nur in Stallungen sichtbar. Oder werden bei Ihnen im Keller Schweine gehalten.

    Und so lange Sie die Ausblühungen nicht von den Wänden kratzen und über Ihren Salat streuen, sind die auch nicht schäädlich.

    P.S. Wenn sie nicht wissen, wie Sie Ihre Miete real mindern können, dann sollten Sie sich mithilfe von Google und dem Suchbegriff "Mietminderungstabelle" nach Möglichkeiten umschauen. Die jetzigen Ausblühungen im Keller reichen aber keinesfalls.

    Und auf nochmal so nen Feuerwehr-Großeinsatz kann ich echt verzichten ... !

    Holen Sie sich Hilfe bei Ihrer örtlichen Feuerwehr, damit die den Vermieter auffordern Rauchmelder im Treppenhaus/Kellergang zu installieren.

    Dann hören Sie rechtzeitig, wenn die Heizung wieder verrückt spielt.

    Da die Vorauszahlungen der Betriebskosten zu gering waren, warum sonst müssen Sie soviel nachzahlen, ist die Erhöhung dieser Zahlungen mehr oder weniger Pflicht des Vermieters. Zum einen müsste er wieder mit einer solchen Summe in Vorleistung gehen, zum anderen erspart es Ihnen zukünftig eine Nachzahlung in ähnlicher Höhe.


    Das möchte ich nicht wirklich, da ich mit der HV auf Kriegsfuß stehe, da schon einige Sachen passiert sind, die nicht in Ordnung waren. z.B. Abnahme der Wohnungsmängel auch Jahre nach Einzug und so.

    Das verstehe ich jetzt aber wirklich nicht. Sie ärgern sich zurecht über das nicht ausgeführte Räumen des Schnees und sind sauer, weil die HV dieses kleine Problem nicht lösen kann.

    Und jetzt kriegen Sie Muffensausen, weil Sie Ihre Anonymität aufgeben sollen? Seien Sie mutig, zeigen Sie Rückgrat! Was haben Sie schon von der HV zu befürchten, legen Sie wirklich solch großen Wert auf die Weihnachtskarte mit den Wünschen fürs Neue Jahr?

    Fest steht, dass der Inhaber des Anschlusses für den Download gegenüber dem Rechteinhaber verantwortlich ist. Da aber der Vermieter sicherlich beweisen kann, dass nicht er, sondern die Mieter diesen Download ausgelöst haben, wird und will er sich an diesen Personen schadlos halten.

    Ihnen wird demnach nichts anderes übrig bleiben das Geld per Mahnbescheid/Klage einzufordern und dem Gericht die Klärung der Angelegenheit zu überlassen.

    Wenn die Zahlung von Nebenkosten (insbesondere für die Heizung) nichts Schriftliches vereinbart wurde, dann ist mit den 250,- Euro die Angelegenheit für Sie beendet.

    Pech für Ihren Bekannten. Ich würde ihm aber in Aussicht stellen, dass Sie die "Schulden" begleichen werden, sobald wieder Geld ins Haus kommt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!