wohne in einem Zweifam.haus und mein Vermieter im EG heizt nicht oder schürt seinen Kachelofen nur sehr selten, weil dies ja so viel Holz kosten würde.Dem zur Folge beträgt meine Bodentemperatur im 1. Stock max. 13 Grad. In wieweit muß sich der Vermieter an den Heizkosten beteiligen???? WIr haben eine Ölzentralheizung und beide Wohnungen haben so ca. 94 qm.
Heizkosten
-
schnupfi -
17. Dezember 2010 um 19:16 -
Erledigt
-
-
-
wohne in einem Zweifam.haus und mein Vermieter im EG heizt nicht oder schürt seinen Kachelofen nur sehr selten, weil dies ja so viel Holz kosten würde.Dem zur Folge beträgt meine Bodentemperatur im 1. Stock max. 13 Grad. In wieweit muß sich der Vermieter an den Heizkosten beteiligen???? WIr haben eine Ölzentralheizung und beide Wohnungen haben so ca. 94 qm.
Im Mietvertrag wird nicht vereinbart sein, dass Du Anspruch auf eine Mindesttemperatur des Fussbodens hast. -
da hast Du wohl recht. aber dieser Umstand führt dazu, dass auch der Rest der Wohnung immer ziemlich kalt ist (17 o. 18 Grad). Mein Sohn ist 8 Jahre alt und hat ständig kalte Füße, was auch für mich sehr unangenehm ist. Hast Du Erfahrung mit der Heizkostenabrechnung???
-
da hast Du wohl recht. aber dieser Umstand führt dazu, dass auch der Rest der Wohnung immer ziemlich kalt ist (17 o. 18 Grad). Mein Sohn ist 8 Jahre alt und hat ständig kalte Füße, was auch für mich sehr unangenehm ist. Hast Du Erfahrung mit der Heizkostenabrechnung???
Jedem Mieter ist es überlassen, Bodenbeläge nach seinem Gusto zu verlegen.
Ja, mit HKAbr. habe ich Erfahrung. -
Wenn Ihr Vermieter seine Wohnung auch mit der Zentralheizung heizen kann, dann muss er sich auch an den Kosten der Heizung beteiligen. Macht er das?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!