Verjährung Nebenkostenabrechnung

  • Hallo, wir erhielten am 13.12.10 unsere Endabrechnung für 2009
    . Die Abrechnungsperiode endete zum 30.04.09, jetzt im Dezember 2010 versucht man rückwirkend durch Änderung der Abrechnungsperiode die ersten 4Mon. aus 2009 nachzuberechnen. Ist dies rechtens?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus.

    MfG
    Elisa

  • Hallo Elisa,

    "wir erhielten am 13.12.10 unsere Endabrechnung für 2009. Die Abrechnungsperiode endete zum 30.04.09,"
    Der Abrechnungszeitraum war also der 01.05.08 bis 30.04.09?
    Falls ja, kann der VM nichts mehr nachfordern, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.

  • Hallo, wir erhielten am 13.12.10 unsere Endabrechnung für 2009
    MfG
    Elisa


    Ihre Angaben sind zu ungenau. Bitte erläutern Sie, welcher Abrechnungszeitraum bei Ihrer Betriebskostenabrechnung zugrunde gelegt wurde/wird.

  • hallo,
    danke für eure Antworten.

    Die Abrechnungsperiode ist vom 01.05.08-30.04.09. Diese wurde aber jetzt durch Änderung der Abrechnungsperiode auf das ganze Jahr 2009 umgerechnet. Es wurde ein Durschnitt errechnet von 08/09 mal 4 für die Monate 01-04.09. Der Durchschnitt von 09/10 mal 8 für die Monate 05-31.12.09. Müssen wir für die Monate 01-04.09 bezahlen oder nicht?

    danke, Marlies

  • Zitat

    Die Abrechnungsperiode ist vom 01.05.08-30.04.09

    Der Abrechnungszeitraum für ein Mietobjekt umfasst in der Regel 12 Monate. Wenn der Abrechnungszeitraum für Ihre Mietwohnung in der Vergangenheit den Zeitraum vom 01.05. eines Jahres bis zum 30.04. des Folgejahres umfasst hat, so hätte die Abrechnung für die Zeit bis zum 30.04.2009 bis spätestens zum 30.04.2010 bei Ihnen eingehen müssen.

    Ihr Vermieter kann jetzt nicht einfach die Abrechnungsperiode auf 20 Monate verlängern.

  • Hallo Elisa,

    "Die Abrechnungsperiode ist vom 01.05.08-30.04.09."
    Eine klare Aussage.:)

    "Diese wurde aber jetzt durch Änderung der Abrechnungsperiode auf das ganze Jahr 2009 umgerechnet."
    Also auf das Kalenderjahr.

    "Es wurde ein Durschnitt errechnet von 08/09 mal 4 für die Monate 01-04.09. Der Durchschnitt von 09/10 mal 8 für die Monate 05-31.12.09. Müssen wir für die Monate 01-04.09 bezahlen oder nicht?"
    Denke: nicht, denn solche Durchschnittsberechnung auf einen Monat herunter und dann Hochrechnung auf 12 Monate kann nur bei unveränderten Posten korrekt sein, jedoch niemals bei Heiz- und Warmwassebereitungskosten (besonders Heizkosten muss ich ja wohl nicht erläutern...?)
    Ein verkürzter Abrechnungszeitraum, hier also dann bspw. vom 01.05.-31.12.2009 wäre statthaft, wenn die genauen EVU-Verbräuche vorliegen, jedoch kein Zeitraum >12Monate.
    Deine o.a. Bezeichnungen 08/09 + 09/10 sind für mich irreführend, da nicht klar zu deuten. Ist ja nicht zuviel verlangt, ganze Zahlen zu schreiben, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (16. Dezember 2010 um 13:49)

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