Beiträge von Mainschwimmer

    Das ist mit Sicherheit nicht das Problem dieses Absperrhahns. Eher vermute ich, dass entweder der Druck auf der Leitung zu gering ist oder die Leitungen verkalkt sind. Es können aber auch beide Kriterien zutreffen.

    Hier sollte man keine Selbstreparatur/Fehlersuche vornehmen, sondern unbedingt den Vermieter per Einschreiben (weil beweisbar) informieren. Das weitere wird dann ein Installateur zu ermitteln haben.

    hallo,

    meine freundin und ich wohnen seit 3 jahren zusammen in einer sehr schönen zwei zimmer wohnung, in berlin...

    wir haben vom vormieter eine abgehangene decke im flur übernommen, d.h. wir haben die küche das laminat und die abgehangene decke für 1000 € bezahlt...
    nun gefiel uns die decke nicht mehr, da sie den fluhr sehr klein macht und ich habe sie entfernt.

    Das Entfernen war wohl ein Fehler, wie man sieht. Ich hätte die Holzdecke belassen und weiß gestrichen, oder aber durch weiße Paneele ausgetauscht. Dabei gleichzeitig Halogenstrahler in die Decke eingebaut, dann wäre ein ganz anderer Effekt entstanden.

    nun kamen zig kabel zum vorschein, die in die anliegenden räume gehen, eigentlich müssten diese doch unter der mauer oder verkleidet sein!?

    Das waren die Kabel doch durch die abgehängte Decke, richtig?

    mein schwager hat mir gesagt das dies der vermieter machen muss, also das es eine bestimmung gibt das keine offenen kabel in der wohnung sein dürfen...

    Wo waren denn offene Kabel in der Wohnung? Ach ja, nachdem Sie sie offen gelegt haben.

    stimmt das oder muss ich das jetzt selbst übernehmen!?

    bitte helft uns...

    Wenn ich in einer Wohnung Wand- oder Deckenpaneele entferne, muss ich auf Überraschungen gefasst sein. Und beim Entfernen des ersten Paneels hätte man aufhören müssen.

    Wenn es die Zähler für die einzelnen Wohnungen/Mieter sind, dann müsste der Vermieter den Auftrag erteilen für den Austausch der abgelaufenen Zähler (Eichfrist bei Kaltwasserzählern 6 Jahre). Die Kosten dafür sind aber umlagefähig und werden in der Regel mit den Betriebskosten erhoben.

    Wenn Ihnen doch bekannt ist, dass die Duschwand vom Vormieter eingebaut wurde, dann verstehe ich nicht, dass Sie so lange warten wollen, bis Sie zur Herausgabe verklagt werden?

    Und dann gibt es noch das Wort Anstand, fehlt das in Ihrem Wortschatz?

    Zur Vollständigkeit ein Foto von §6 Mietzins aus meinem Mietvertrag

    Ich finde nichts vertragliches zu den Heiz- und Warmwasserkosten, ausser dass sie in der Betriebskostenpauschale nicht enthalten sind.

    Für die Kosten von Wärme und Warmwasser muss auch nichts im Mietvertrag stehen. Dafür ist die Heizkostenverordnung zuständig (Heizkostenverordnung) uns die besagt, dass in einem 2 Familienhaus, in dem eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, diese Verordnung nicht gilt. Sie können aber die Abrechnung nach dieser Verordnung verlangen, müssen dann aber auch die Kosten für die Erfassung und Abrechnung mittragen.

    Entschuldigt bitte mein Nichtverständnis, aber wo ist dann, wenn nicht vertraglich, dann möglicherweise gesetzlich eine Heiz- Warmwasserkostenverteilung verankert?

    Wenn der Vermieter nicht nach der HeizKV abrechnen wird/will, dann müsste meiner Meinung nach die Verteilung dieser Kosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Aber alle anderen möglichen Betriebskosten außer Wärme und Warmwasser sind mit der Pauschale von 125,- € abgegolten. Da gibt es keine Nachforderung.

    P.S. 125,- € für die kalten Nebenkosten sind ne Menge Geld. Ich bezahle in einer etwas größeren Wohnung für 2 Personen pro Jahr 886,- €. Da verdient sich Ihr Mieter ein schönes Schoppengeld nebenher

    Hallo!

    Meine Frage. Welche Möglichkeiten bestehen hier auf Mietminderung? Wir können derzeit nur baden und nicht duschen.

    Weiter unten habe ich Ihnen einige Adressen genannt, bei denen Sie sich wegen der Minderung der Miete schlau lesen können.

    Und mein Mann musst ebenfalls einen Tag frei nehmen, sodass man doch auch Anspruch auf Ausfallzahlungen hat, oder?

    Das will ich bezweifeln, es sei denn dass dieser Schaden von einer Versicherung reguliert wird und der Verdienstausfall mitbezahlt wird.

    Ich hoffe mir kann jemand helfen...

    Mietminderung: Wie kürze ich meine Miete richtig - Ratgeber - Ratgeber Geld + Karriere - Bild.de

    Wann Mietminderung erlaubt ist und worauf Sie achten sollten | Die Miete kürzen | Recht | Guter Rat Online

    Mietminderungstabelle

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    Das haben Sie schon mal geschrieben. Und darauf habe ich geantwortet, dass doch irgend etwas zu den Betriebskosten in Ihrem Vertrag vermerkt ist.

    Scannen Sie den Vertrag ein schwärzen Namen & Co. und dann hier einstellen. Einfügen geht mit dem gelben Button, auf dem Berge und Sonne zu erkennen sind.

    Vielleicht, vielleicht auch nicht. Wenn Sie aber den genauen Text in Ihrem Vertrag posten, könnten Sie vielleicht eine Antwort erhalten, oder auch nicht. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass in Ihrem Vertrag nichts über die zu zahlenden Betriebskosten vereinbart ist.

    Wenn Sie wieder mal eine Frage zum Mietrecht haben, dann sollten Sie noch weniger Informationen verraten, verstanden?

    Ratschläge?


    Da laut Heizkostenverordnung die Schätzung, bzw. die Abrechnung nach Gradzahltagen ausdrücklich erlaubt/vorgesehen ist, müssen Sie sich damit abfinden.

    Wie soll auch solch eine Nachberechnung/Gutschrift der Heizkosten funktionieren? Ihre Nachbarn müssten dann den Teil nachbezahlen, den man Ihnen gutschreibt. Daran sollten Sie erkennen, dass Ihr Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist.

    Einfach den nächsten Ablesetermin nicht versäumen und gut ist.

    Aber sicher doch, die Heizung ist dabei! Dafür bezahlen wir incl. Warmwasser 544,01 €

    Bei den Betriebskosten tauchen diese Namen auf: Wasser/Abwasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Miete Wasserzähler, Abrechnungskosten laut BetrKV.

    So, und jetzt kommt die Auflösung: Allerbestens wärmegedämmte Dachgeschosswohnung. Jede Außenwand ist mit 8 cm Styrodur eingepackt, der Dachboden natürlich auch optimal mit Steinwolle gedämmt. Und dann hilft ein Kollektor besonders im Sommer, dass das benötigte Warmwasser von der Sonne und nicht vom Gas erwärmt wird.

    Meine Frage ist: ist es rechtlich wirksam mir Nebenkosten von 104 € zu berechnen, obwohl ich ganzes Jahr 2010 Nebenkosten von 170 € bezahlt habe?

    Das es rechtlich in Ordnung ist hat ja der BGH entschieden. Also ist daran nicht zu drehen. Aber was interessant wäre, welche Nebenkosten in welcher Höhe fallen überhaupt bei Ihnen an.

    Für unsere 4 Zimmer von 73 m² bezahlen wir 1.800.- € voraus und haben fürs Vorjahr (01.10.09 - 30.09.10) 369,00 € zurück bekommen. Dieses nur mal als Vergleich.

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