• Hallo,
    Ich habe folgendes Problem. Der Vormieter hat eine Glas-Duschwand (119 cm x 200 cm) im Bedezimmer eingebaut. Er ist zum 31.12.10 ausgezogen und hat diese nicht mitgenommen. Mein Mietvertrag begann am 15.1.11 und zu diesem Zeitpunkt war die Wand noch nicht ausgebaut. Der Vermieter hat uns die Wohnung uebergeben und nun haben wir sie bezogen. Jetzt kommt ein Spediteur an und moechte die Duschwand ausbauen, weil er mit dem Vormieter ausgemacht hat, dass der Spediteur/Umzugshelfer die Duschwand bekommt, weil der Vormieter nich genug Geld gehabt hat um ihn zu bezahlen. Er will die Wand ausbauen oder verlangt 200 Euro. Er kann nichts schriftlich nachweisen, hat wahrscheinlich auch keinen Einkaufsbeleg fuer die Duschwand. Der Vormieter hat bereit Hausverbot von der Vermieterin erhalten. Muss ich die Wand rausruecken? Ich muss den Spediteur doch eigentlich nichtmal in meine Wohnung lassen. Der Vermieter haelt sich raus und meint, ich soll das mit dem Spediteur klaeren.
    Danke schonmal im Voraus fuer die Antworten

  • Wenn Ihnen doch bekannt ist, dass die Duschwand vom Vormieter eingebaut wurde, dann verstehe ich nicht, dass Sie so lange warten wollen, bis Sie zur Herausgabe verklagt werden?

    Und dann gibt es noch das Wort Anstand, fehlt das in Ihrem Wortschatz?

  • Äh - Ist denn irgendwo vereinbart worden, dass die vorhandene Duschtrennwand im Eigentum des Vormieters steht und deshalb entfernt werden soll (z.b. im Übergabeprotokoll)?

    Ansonsten ist Ihnen die Wohnung in dem Zustand übergeben worden, in dem diese sich zu Beginn des Mietverhältnisses befand. Das heißt, Sie sind auch verpflichtet, die Wohnung im gleichen Zustand zurück zu geben.

    Insoweit sind Ihre Bedenken schon berechtigt. Wenn Ihnen der Spediteur keinen Nachweis der Vereinbarung mit dem Vormieter vorlegen kann, sollten Sie die Duschwand auf keinen Fall an diesen aushändigen, da könnte ja jeder kommen.

    Sie sollten Sich auch vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass Sie die Duschwand gegebenenfalls an den Spediteur aushändigen dürfen.

  • also der vermieter hat mal erwaehnt, dass dass die duschwand eventuell rausgenommen wird. zur wohnungsbesichtigung hat der vormieter gemeint, dass er 500 Euro dafuer haben will. Ich hab mir die Firma angeschaut und im internet ein angebot mit den gleichen massen fuer 280 Euro neu gefunden. Zum Einzug war sie noch drin und im uebergabeprotokoll ist nichts darin vermerkt.
    @ mainschwimmer: es geht hier ums prinzip. Der Typ hat versucht mich uebern Tisch zu ziehen (was laut vermieter keine Seltenheit ist) ausserdem hat er die Wohnung hinterlassen wie Sau und sich nie wieder blicken lassen, wir hatten vereinbart, dass er die wohnung weiss streicht hat aber nichts gemacht. wir haben eine woche urlaub genommen fuer den umzug, damit wir vorher schon alles streichen koennen wie es uns gefaellt. Das war auch mit dem vermieter ausgemacht. Der hatte aber keine chance zu renovieren in der kurzen zeit und alles ist an mir haengen geblieben. im uebergabeprotokoll ist nichts vermerkt.
    Von anstand brauchst du mir nichts erzaehlen. Ausserdem sollte noch zu bedenken sein, dass wenn die Wand ausgebaut wird, ich die Fliesen auszutauschen habe, die angebohrt wurden. Und ich will am Ende nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben und dafuer grade stehen, wenn der typ keine kohle hat oder der spediteur so daemlich ist sich auf so ein geschaeft einzulassen mit dem vormieter.

  • Zitat

    also der vermieter hat mal erwaehnt, dass dass die duschwand eventuell rausgenommen wird. zur wohnungsbesichtigung hat der vormieter gemeint, dass er 500 Euro dafuer haben will

    Gerade deshalb sollten Sie die Duschwand nicht ohne weiteres dem Spediteur übergeben.

  • Gerade deshalb sollten Sie die Duschwand nicht ohne weiteres dem Spediteur übergeben.


    Richtig! Nach meinem Dafürhalten ist die Duschwand ein Teil der Mietsache. Mit dem Vormieter habe ich eh' nichts zu tun.

  • So ist es. Über das Thema 'Duschtrennwand' müssen sich Vermieter und Vormieter einigen. Als Nachmieter haben sie damit eigentlich nichts zu tun. Deshalb auch mein Rat: Bevor Sie die Duschtrennwand an jemanden aushändigen, sollten Sie sich dies vorher vom Vermieter schriftlich genehmigen lassen.

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