Beiträge von Mainschwimmer

    Beim Einzug habe ich die Vermieter darauf hingewiesen, dass sich im Waschbecken des Badezimmers, zwei ganz feine Risse in der weißen Schicht befinden. Die Vermieter bestanden aber darauf, dass die Armaturen sowie weitere vorinstallierte Möbel im Badezimmer bleiben. Das Becken sollte bei Gelegenheit ausgewechselt werden.

    Superdumm von mir, dass ich dies nicht schriftlich festgehalten habe.

    Tja, das ist wirklich dumm, aber wenn die Zeugen sich an diese Risse erinnern können, ist das schon mal die halbe Miete.

    Allerdings habe ich 4 Zeugen, die bei der Renovierung mitgeholfen haben, die dies bezeugen können.

    Jetzt, bei der Abnahme zum Auszug, lief eigentlich alles sehr unkompliziert. Die Vermieterin sagte zwar was zu den Rissen in dem Waschbecken, aber als meine Frau und ich sie an das Gespräch zum Einzug erinnerten, war das dann für sie ok so und sie sagte ihrem Mann, dass das noch von ihm ausgetauscht werden müsse, für die neuen Mieter.

    Zweiter dummer Fehler von mir, zum Abschluss der Abnahme war für die Vermieter alles ok, sieht ja super aus blablabla, da brauchen wir nichts schriftlich festhalten. Also haben wir uns in beidseitigem Einvernehmen getrennt und kein Protokoll erstellt.

    Gut für Sie als ausziehender Mieter, denn kein Protokoll bedeutet auch keine Beanstandungen bei der Übergabe der Wohnung.

    Nun schien aber der Einbau des neuen Beckens wohl doch teurer zu werden, da ein Schrank darunter ein spezielles Becken verlangt. Die alte Vermieterin rief uns also an, um uns zu erklären, dass sie das nicht alleine bezahlen wolle

    Das ist aber nicht Ihr Problem, damit muss die Vermieterin zurecht kommen.

    das nicht fair fände und plötzlich kam sie mit weiteren Sachen um die Ecke, die ihr nicht gefallen würden.

    Dann hätte sie bitteschön ihr Missfallen bei der Wohnungsübergabe erklären müssen. Danach ist der Zug abgefahren, die Messe gelesen. Wenn Sie jetzt noch für Schäden haftbar gemacht werden sollten, müssten diese versteckt gewesen sein, man sie erst später entdeckten konnte. Als Beispiel fällt mir ein, dass man die Elektrokabel zusammenzwirbelt und die Sicherung rausfliegt, wenn z.B. Licht eingeschaltet wird. Oder eine Banane oder Eier im Rolladenkasten versteckt.

    Die Vermieterin meinte, dass wir das ja schließlich der Versicherung melden könnten, die würden das ja bezahlen. Irgendwie wollten ich aber nicht einsehen, dass ich mich plötzlich dumm anmachen lassen muss, nachträglich Mängel angeführt werden und ich meine Versicherung besch…… soll, zu Gunsten der Renovierung anderer.

    Das sollten Sie wirklich vermeiden. Wer will schon gerne bei seiner Versicherung als Betrüger da stehen?

    Naja, kurzum hat sie sofort mit einem Anwalt gedroht und der hat mir dann jetzt mal 480 Euro in Rechung gestellt. Ich wäre verpflichtet zur Zahlung, da sie Schäden in der Mietzeit entstanden sind, was ja nicht der Wahrheit entspricht.

    Machen Sie sich keine Gedanken. Der Anwalt schreibt das, was ihm seine Mandanten vorlügen. Der prüft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. Dem Anwalt ist es auch egal, dass der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung keinen Mangel vermerkt hat und somit auf Forderungen verzichtet hat.

    Hmmh, wie soll ich mich jetzt Verhalten. Meine Frau ist immer gleich sehr nervös, wenn Anwälte drohen. Ist das rechtens? Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder reicht es, wenn ich darauf reagiere?

    Marco

    Wenn Ihr Exvermieter noch die Kaution hat, dann sollten/müssen Sie früher oder später mithilfe eines Anwalts diese Kaution einklagen. Wenn aber keine Kaution auf dem Spiel steht, würde ich ganz entspannt den weiteren Briefen dieses Anwalts entgegen sehen und nicht antworten. Sie sollten aber ein Gedächtnisprotokoll vom damaligen Einzug anfertigen und von den Zeugen unterschreiben lassen. Und den erst kürzlich erfolgten Auszug sollten Sie auch so gut es geht in Worten festhalten.

    Hallo Mainschwimmer

    bevor sie hier mehr oder weniger kompetente Antworten hinterlassen, sollten sie sich zunächst mal informieren. Haben sie schon mal etwas von den §§ 535 – 580 des BGB gehört? Hier werden Bedingungen eines mündlichen Mietvertrages geregelt. Das diese zustande gekommen ist, wurde zwischenzeitlich von zwei Fachanwälten bestätigt.

    Dann frage ich mich, was Sie hier im Forum suchen, wenn Ihnen selbst am Wochenende 2 Fachanwälte zu Diensten sind. Übers Internet/Telefon vielleicht? Und denen haben Sie auch nur das erzählt, was Ihnen in den Kram passt.

    Es ist Quatsch wenn sie behaupten, dass Nebenkostenvorauszahlungen Zitat "täglich neu geregelt werden können" Zitat ende. Richtig ist, dass bei einem mündlichen Mietvertrag KEINE Nebenkostenabrechnung erfolgt. Vielmehr sind die Nebenkosten im Mietzins enthalten.

    Und da stellen Sie Ihre vorherige Information total infrage. Schon vergessen, dass Sie von 100,- bzw. 120,- Euro Nebenkostenvorauszahlung geschrieben haben? Und so lange der Vertrag noch nicht unterzeichnet ist, können diese Vorauszahlungen mal so mal so sein.

    Daraufhin hab ich von meinem Bekannten die in der Wohnung befindliche Küche zu einem Preis von € 300 übernommen.

    Das interessiert doch den Vermieter nicht die Bohne.

    >> den Vermieter sicher nicht, aber das zuständige Gericht. <<

    Auch dieses nicht. Wenn Sie mit Ihrem Kumpel Geschäfte machen ist das für die Anmietung der Wohnung ohne Belang.

    Bei dem Unterzeichnungstermin wurde mir ein schriftlicher Mietvertrag verweigert. Als Beründung sagte man mir, dass nicht € 100 sondern € 120 als Nebenkostenvorauszahlung zu bezahlen wären. Es kam zum Streit und ich wurde aus dem Büro gewiesen.

    Und das hätte ich auch gemacht. Wenn ein zukünftiger Mieter schon vor Unterzeichnung des Vertrages Mätzchen macht, kriegt er die Wohnung nicht, fertich!

    Den Streit werden Sie wohl angezettelt haben, weil Sie die neuen Vorauszahlungen nicht akzeptiert haben.

    >> Es gibt auch keinerlei Veranlassung, dies zu akzeptieren. <<

    Besteht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Gefahr, dass ich nicht Recht bekomme?

    Was soll denn Ihr Recht sein? Noch bestimmt der Vermieter und nicht der Mieter, wer eine Wohnung anmietet. Und Schadensersatz würde Ihnen nur zustehen, wenn der Vermieter trotz Mietvertrag die Wohnung nicht übergibt.

    >> Wenn die vom Vermieter beauftragte Hausverwaltung einen mündlichen Miertvertrag abschließt, hat der Vermieter die Wohnung zu übergeben.

    Ebenfalls kann durch schlüssiges Verhalten (zum Beispiel Übergabe des Schlüssels mit den Worten "Ziehen Sie ein". oder die Vorbehaltslose Entgegennahme der Miete durch den Vermieter) ein stillschweigendes Einverständis angenommen werden. Ein Mietverhältnis ist damit dann begründet. Der Mieter genießt den vollen Mieterschutz usw. alle mietrechtlichen Regeln (Gesetze sind anwendbar). Das ist aber in Ihrem Fall nicht so abgelaufen.

    Da sie vermutlich zu den Vermietern gehören, kann ich ihnen nur nochmals empfehlen, sich zu informieren. <<

    Das einzige schlüssige Verhalten Ihrerseits bestand/besteht darin, dass Sie Ihrem Kumpel die Küche abgekauft haben. Und die können Sie jetzt in einer Kleinanzeige anbieten, denn diese Wohnung können Sie sich wohl von der Backe putzen.

    Ich habe bei einem Bekannten in einer bereits gekündigten Wohnung Möbel angeschaut, die er nicht mehr benötigte.

    Bei diesem Termin erschien dann auch die Hausverwalterin. Mit dieser wurde besprochen, dass ich die Wohnung zum 15.03.2011 übernehme. der Mietzins sollte € 200 betragen. Die Nebenkostenvorauszahlung € 100. Zur Vertragsunterzeichnung wurde ein Termin vereinbart. Mein Bekannter ist bereit, diesen Sachverhalt zu bezeugen.

    Was will er denn bezeugen? So lange kein unterschriebener Vertrag vorliegt, können die Nebenkostenvorauszahlungen täglich neu bestimmt werden. Es sind ja Vorauszahlungen, die 1x pro Jahr abgerechnet werden.

    Daraufhin hab ich von meinem Bekannten die in der Wohnung befindliche Küche zu einem Preis von € 300 übernommen.

    Das interessiert doch den Vermieter nicht die Bohne.

    Bei dem Unterzeichnungstermin wurde mir ein schriftlicher Mietvertrag verweigert. Als Beründung sagte man mir, dass nicht € 100 sondern € 120 als Nebenkostenvorauszahlung zu bezahlen wären. Es kam zum Streit und ich wurde aus dem Büro gewiesen.

    Den Streit werden Sie wohl angezettelt haben, weil Sie die neuen Vorauszahlungen nicht akzeptiert haben.

    Besteht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Gefahr, dass ich nicht Recht bekomme?

    Was soll denn Ihr Recht sein? Noch bestimmt der Vermieter und nicht der Mieter, wer eine Wohnung anmietet. Und Schadensersatz würde Ihnen nur zustehen, wenn der Vermieter trotz Mietvertrag die Wohnung nicht übergibt.


    "Ein Durchlauferhitzer, benötigt aus physikalischen Gründen eine Luftzirkulation. Diese ist bei geschlossenem Fenster und Türen ,

    Was hindert Sie daran, die Tür zum Bad offen zu lassen?

    in Ihrem Fall leider nicht gegeben." bla bla bla

    Für bla bla bla sollten Sie einen Linguistiker und kein Forum beschäftigen.

    Ich solle doch die ausstehende Miete (also den Teil um den ich veringert habe) umgehend zahlen.

    Soweit zum Sachverhalt, nun meine Fragen:
    1. Kann mein Vermieter allen ernstes erwarten, dass ich bei offenem Fenster bzw. geöffneter Tür dusche,

    Ich frage noch einmal, was spricht gegen eine geöffnete Tür?

    2. Was soll ich mit dieser Antwort "aus physikalischen Eigenschaften bla bla" anfangen? Vor 6 Monaten brauchte der Durchlauferhitzer noch kein offenes Fenster um zu funktionieren, bzw. wie kann ich darauf angemessen reagieren.

    Hier sollten Sie sich die zweite Meinung eines Experten für diesen Erhitzer einholen. Ein Forum tut sich da ehrlich gesagt schwer.

    3. Kann ich weiterhin Mietminderung geltend machen bzw. auf einem Ausstausch des Gerätes drängen oder verlange ich hier zuviel von meinem Vermieter.

    Sie müssen die Reihenfolge einhalten, zuerst die zweite, andere Meinung und dann weitersehen.

    Danke für eure Hilfe.

    Sie könnten aber auch den örtlichen Bezirksschornsteinfeger befragen. Der kann Ihnen besser sagen, ob das Gerät weiterhin betrieben werden kann/darf.

    Kann ich das denn so einfach machen? Theoretisch kann ich ja wenn er nix macht (das wird wohl kaum passieren)direkt am 31. ausziehen oder?

    Wie verhält sich da die Sachlage?


    Liebe Grüße :)

    Die Sachlage lassen Sie sich mal lieber von Ihrem Anwalt erklären. Oder fahren Sie mit Ihrem Jaguar E-Type in eine Hinterhofklitsche zum Einstellen der Ventile?

    Hallo zusammen,

    unser Toilettenfenster war nicht mehr zu öffnen.

    Wo lag das Problem, war der Fensterriegel defekt, oder Fenster/Rahmen verzogen?

    Ich habe den Vermieter darüber informiert und dieser beauftragte eine Fachfirma mit der Reparatur.

    Was wurde repariert?

    Dieser Arbeitsaufwand wurde mir vom Vermieter in Rechnung gestellt. Gehört diese Reparatur zu den Kleinreparaturen?

    Wenn Sie nicht schreiben, warum sich das Fenster nicht öffnen ließ, bzw. was repariert wurde, sind Antworten reine Kaffeesatzleserei.

    Bisher wurde z.B. der Austausch von Rolladenbändern immer vom Vermieter übernommen.

    Freuen Sie sich, denn das ist eine typische Kleinreparatur und müsste vom Mieter bezahlt werden.

    Vielen Dank im voraus für zahlreiche Meinungen.

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net


    Ist diese Forderung nach 22 Jahren 9 Monaten und 10 Jahren Tierfreier Haushalt rechtens??

    Mfg.
    Paulienchen

    Spätestens hier ist das Ende für ein Forum erreicht. Weiteres sollten Sie bitte mit Ihrem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht klären. Beide sind nämlich in der Lage ihre Ansicht auch vor Gericht zu vertreten, wenn dieser Weg eingeschlagen werden sollte.

    Nach der Trennung von meiner Frau und der Arbeitslosigkeit die am 31.1.2011 begann mußte ich mir kurzfristig für mich und meine beiden Kinder eine günstigere Wohnung suchen.1000 Euro Warmmiete sind eben kein Pappenstiel.Mir ist bekannt,dass ich noch 2 weitere Mieten zu zahlen habe und auch für die Mängel bin ich sicherlich vollhaftbar.

    Richtig erkannt.

    befinde mich aber neuerdings im Insolvenzverfahren,mag mich aber auch nicht so aus der Affäre stehlen.Zu den Mieten kommen noch ca.1000 Euro Reparatur-und renovierungskosten

    Könnte man die nicht verringern, in dem man die Reparaturen und Renovierungen selbst ausführt?

    sowie nochmals ca.1000 Euro Nachzahlung für Heizöl.der Ölverbrauch ist ausschließlich für die Heizung gewesen.Die Wohnung hatte eine größe von 130m2 wovon ca.100m2 beheizt wurden.Der monatliche Abschlag betrug 200 Euro.Bezogen wurde im April 2008,das Haus ist absolut nicht gedämmt und der höchste Verbrauch war dort wo alte zugige Fenster waren.Kein Energiepass trotz Nachfrage vorhanden

    Der musste auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden. Aber wenn man schon im Vorfeld Bedenken wegen der Dämmung und dem erkannten Zustand der Fenster hat, dann zieht man nicht in solch ein Haus.

    der Vermieter begründete dieses wegen der günstigen Kaltmiete von 550 Euro.Hat jemand einen Tipp wie ich einigermaßen aus dieser ummer raus komme?

    Aus dieser Nummer gibt es kein Entrinnen auf elegantem Weg.

    [quote='1']
    "a) Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgeld für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörenden Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen;

    Das sind die Kosten, die für das vorhandene Kabelnetz (Strom, Wartung, etc.) anfallen. Diese Kosten werden vom Vermieter erhoben.

    oder
    b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage. Hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse."[/B]

    D.h., dass zu den Kosten aus Punkt a. noch die Gebühren des Kabelanbieters (Kabel Deutschland, ö.ä.) vom Mieter bezahlt werden müssen.

    Und nun zu meinen Fragen:

    1. Erstens sind die Kabelgebühren mit in den Nebenkosten oder verstehen wir den Text falsch?

    Ja

    2. Kann ein Kabelanbieter nach zwei Jahren kommen eine Rechnung stellen obwohl wir garkeinen Vertrag mit dem haben?

    Natürlich kann er das. Sie nutzen dieses Kabel. Wenn Sie nicht bezahlen, drehen die Ihren Saft ab. Dann müssen Sie über DVBT die Programme empfangen, falls das möglich ist.

    Ich bedanke mich für jede Antwort.[/FONT]

    Sie haben doch schon eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ist Ihnen nicht aufgefallen, wie günstig der Preis für den Kabelanschluss ist.

    Wer solch eine Wohnung anmietet, bei der die Mängel und Schäden z.B. im Bad offensichtlich sind, der hat das Recht auf Minderung der Miete verwirkt.

    Man schaut zuerst nach den Dingen, mit der eine Wohnung grundsätzlich ausgestattet ist, bevor man den Mietvertrag unterschreibt.

    Eine durchgerostete Badewanne ist genau so einfach zu erkennen wie ein durchgerosteter Kotflügel an einem Gebrauchtwagen.

    Danke für die Antworten. Der Vermieter muss mir sowieso die Nebenkostenabrechnung neu erstellen. Ich hatte für die NK 09 knapp 30 € Gutschrift, die ich nicht erstatten bekommen hatte und in der neuen Abrechnung wurde das Geld nicht verrechnet.
    LG

    Wegen dieser nicht berechneten Gutschrift muss kein Vermieter eine neue Abrechnung erstellen. Ziehen Sie diesen Betrag von der nächsten Miete ab und gut ist.

    Er wird vor Gericht gehen, dort Recht bekommen und Sie werden die Anwalts- und Gerichtskosten zusätzlich zahlen müssen.

    Das Recht ist nun mal auf seiner Seite und ich denke, dass er mit Sicherheit einen Anwalt hat, der weiß, wie er die Rechte seines Mandanten durchsetzen kann.

    Wenn er Ihnen die Rückzahlung der Kaution verweigert, haben Sie ja die Möglichkeit nach Ablauf verschiedener Fristen, selbst vor Gericht zu gehen.

    Was Sie dabei bedenken müssen, finden Sie hier:

    Rückzahlung der Mieterkaution

    Liebes Forum,

    ich hatte letztes Jahr eine Wohnung ordentlich zum 30.11. gekündigt. Da ich die Schönheitsreparaturen noch nicht fertig hatte zum 30.11. hatte ich mit dem VM schrift vereinbart das ich noch bis zum 15.12. drin bleiben könnte.

    Aber diese Vereinbarung sah doch sicherlich auch eine Mietzahlung vor, richtig?

    Danach war durch den hausmeister eine Abnahme angesetzt. Ihm gefiel so manches nicht und der Hausmeister gab mir noch eine Woche zum erledigen, was ich auch tat.

    Auch während dieser Woche muss man die Miete bezahlen.

    Nun hatte ich die wohnung noch eine Woche und dann nochmal 7 tage später kam es erst zur Endabnahme durch den Hausmeister da war nin schon der 30.12.

    Wie intensiv haben Sie einen zeitnahen Abnahmetermin verlangt?

    Jetzt verlangt der VM noch für die 2 Wochen eine Nutzungsentschädigung.

    Meiner Meinung nach wäre nur eine Wohe gerechtfertigt.

    Ich habe hier gelesen das man die Mitesache nicht heraus rückt und dann zur Zahlung kommt.

    Diesen Satz sollten Sie bitte näher erläutern

    Ich habe ihm die Wohnung ja nicht vorenthalten,

    Wie nennen Sie das denn, wenn Sie noch Renovierungen in der Wohnung ausführen, die genau genommen bis zum Ende der Mietzeit erledigt werden müssen?

    es ist ja auch nicht mein Verschulden das dem HM nicht der Anstrich gefällt. Sie wollten unbedingt Zeit schinden. Die Wohung war tip top renoviert.

    Hier geht es doch wohl nicht um subjektives Empfinden, sondern darum, dass die Streicherei nicht zufriedenstellend war. Wenn Sie verständlicherweise anderer Meinung als der Hausmeister waren, hätten Sie es ja darauf ankommen lassen können. Dann wäre an anderer Stelle über Ihre Malerei entschieden worden.

    Jetzt habe ich festgestellt, das ich manche Zimmer ja erst nach 5 Jahren renovieren muss, ausser sie sind stark abgewohnt.

    Bevor Sie sich weiter Gedanken in dieser Richtung machen, sollten Sie besser prüfen (lassen) ob die Klausel in Ihrem Mietvertrag zum Thema Schönheitsreparaturen überhaupt gültig ist.

    Ich hätte also gar nicht die Türen und zargen und heizkörper streichen müßen, die waren ja noch ok, habe nur die schlechten Stellen überpinselt,

    Ob solches Flickwerk okay ist, wage ich zu bezweifeln.

    Was kann man hier machen, wie ist die Rechtslage.

    Die Rechtslage erklärt ihnen gerne ein Anwalt für Mietrecht, dem Sie dann auch den Mietvertrag zur Einsicht geben können.

    Gruss Funiman

    Sie sollten Ihrem Vermieter grundsätzlich klar machen, dass Sie das Versäumnis des Hausmeisters für eine rechtzeitige Wohnungsübergabe nicht bezahlen. D.h. Sie bezahlen für 3 Wochen Miete im Dezember und nicht länger. Aber das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine unmaßgeblicher Meinung.

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