Beim Einzug habe ich die Vermieter darauf hingewiesen, dass sich im Waschbecken des Badezimmers, zwei ganz feine Risse in der weißen Schicht befinden. Die Vermieter bestanden aber darauf, dass die Armaturen sowie weitere vorinstallierte Möbel im Badezimmer bleiben. Das Becken sollte bei Gelegenheit ausgewechselt werden.
Superdumm von mir, dass ich dies nicht schriftlich festgehalten habe.
Tja, das ist wirklich dumm, aber wenn die Zeugen sich an diese Risse erinnern können, ist das schon mal die halbe Miete.
Allerdings habe ich 4 Zeugen, die bei der Renovierung mitgeholfen haben, die dies bezeugen können.
Jetzt, bei der Abnahme zum Auszug, lief eigentlich alles sehr unkompliziert. Die Vermieterin sagte zwar was zu den Rissen in dem Waschbecken, aber als meine Frau und ich sie an das Gespräch zum Einzug erinnerten, war das dann für sie ok so und sie sagte ihrem Mann, dass das noch von ihm ausgetauscht werden müsse, für die neuen Mieter.
Zweiter dummer Fehler von mir, zum Abschluss der Abnahme war für die Vermieter alles ok, sieht ja super aus blablabla, da brauchen wir nichts schriftlich festhalten. Also haben wir uns in beidseitigem Einvernehmen getrennt und kein Protokoll erstellt.
Gut für Sie als ausziehender Mieter, denn kein Protokoll bedeutet auch keine Beanstandungen bei der Übergabe der Wohnung.
Nun schien aber der Einbau des neuen Beckens wohl doch teurer zu werden, da ein Schrank darunter ein spezielles Becken verlangt. Die alte Vermieterin rief uns also an, um uns zu erklären, dass sie das nicht alleine bezahlen wolle
Das ist aber nicht Ihr Problem, damit muss die Vermieterin zurecht kommen.
das nicht fair fände und plötzlich kam sie mit weiteren Sachen um die Ecke, die ihr nicht gefallen würden.
Dann hätte sie bitteschön ihr Missfallen bei der Wohnungsübergabe erklären müssen. Danach ist der Zug abgefahren, die Messe gelesen. Wenn Sie jetzt noch für Schäden haftbar gemacht werden sollten, müssten diese versteckt gewesen sein, man sie erst später entdeckten konnte. Als Beispiel fällt mir ein, dass man die Elektrokabel zusammenzwirbelt und die Sicherung rausfliegt, wenn z.B. Licht eingeschaltet wird. Oder eine Banane oder Eier im Rolladenkasten versteckt.
Die Vermieterin meinte, dass wir das ja schließlich der Versicherung melden könnten, die würden das ja bezahlen. Irgendwie wollten ich aber nicht einsehen, dass ich mich plötzlich dumm anmachen lassen muss, nachträglich Mängel angeführt werden und ich meine Versicherung besch…… soll, zu Gunsten der Renovierung anderer.
Das sollten Sie wirklich vermeiden. Wer will schon gerne bei seiner Versicherung als Betrüger da stehen?
Naja, kurzum hat sie sofort mit einem Anwalt gedroht und der hat mir dann jetzt mal 480 Euro in Rechung gestellt. Ich wäre verpflichtet zur Zahlung, da sie Schäden in der Mietzeit entstanden sind, was ja nicht der Wahrheit entspricht.
Machen Sie sich keine Gedanken. Der Anwalt schreibt das, was ihm seine Mandanten vorlügen. Der prüft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. Dem Anwalt ist es auch egal, dass der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung keinen Mangel vermerkt hat und somit auf Forderungen verzichtet hat.
Hmmh, wie soll ich mich jetzt Verhalten. Meine Frau ist immer gleich sehr nervös, wenn Anwälte drohen. Ist das rechtens? Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder reicht es, wenn ich darauf reagiere?
Marco
Wenn Ihr Exvermieter noch die Kaution hat, dann sollten/müssen Sie früher oder später mithilfe eines Anwalts diese Kaution einklagen. Wenn aber keine Kaution auf dem Spiel steht, würde ich ganz entspannt den weiteren Briefen dieses Anwalts entgegen sehen und nicht antworten. Sie sollten aber ein Gedächtnisprotokoll vom damaligen Einzug anfertigen und von den Zeugen unterschreiben lassen. Und den erst kürzlich erfolgten Auszug sollten Sie auch so gut es geht in Worten festhalten.