Liebes Forum,
ich hatte letztes Jahr eine Wohnung ordentlich zum 30.11. gekündigt. Da ich die Schönheitsreparaturen noch nicht fertig hatte zum 30.11. hatte ich mit dem VM schrift vereinbart das ich noch bis zum 15.12. drin bleiben könnte. Danach war durch den hausmeister eine Abnahme angesetzt. Ihm gefiel so manches nicht und der Hausmeister gab mir noch eine Woche zum erledigen, was ich auch tat. Nun hatte ich die wohnung noch eine Woche und dann nochmal 7 tage später kam es erst zur Endabnahme durch den Hausmeister da war nin schon der 30.12.
Jetzt verlangt der VM noch für die 2 Wochen eine Nutzungsentschädigung. Ich habe hier gelesen das man die Mitesache nicht heraus rückt und dann zur Zahlung kommt.
Ich habe ihm die Wohnung ja nicht vorenthalten, es ist ja auch nicht mein Verschulden das dem HM nicht der Anstrich gefällt. Sie wollten unbedingt Zeit schinden. Die Wohung war tip top renoviert.
Jetzt habe ich festgestellt, das ich manche Zimmer ja erst nach 5 Jahren renovieren muss, ausser sie sind stark abgewohnt.
Ich hätte also gar nicht die Türen und zargen und heizkörper streichen müßen, die waren ja noch ok, habe nur die schlechten Stellen überpinselt, und dadurch wäre ich auch am 15.12. fertig gewesen und hätte die Wohnung zurück geben können. Und was kann ich dafür das der Hausmeister keinen früheren Termin findet um die sache zurück zu nehmen. Die wollten erst noch später einen Termin festlegen.
Ich habe schon dem VM geschrieben, das ich die halbe Monatsmiete nicht zahlen wolle, aber das mukt den gar nicht, er besteht darauf.
Was kann man hier machen, wie ist die Rechtslage.
Gruss Funiman