Nein, wurde es nicht. Die ganze Wohnungsübergabe war sehr ominös. Sie erfolgte zu einem Zeitpunkt, in dem der Vormieter noch in der Wohnung gewohnt hat.
Das ist dann Ihr Problem. Unter diesen Umständen übernimmt man keine Wohnung!
Das bezog sich lediglich AUF DIE TAPETEN. Die waren halbwegs in Ordnung. Heizkörper, Türen und Fenster zähle ich im Allgemeinen nicht zu Tapeten.
Aber zu den Renovierungspflichten gehört ein wenig mehr als die Tapeten zu begutachten.
Die Vereinbarung wurde auf Wunsch des Vermieters vom Vormieter aufgesetzt und von mir und dem Vormieter unterzeichnet.
Das ist Quatsch, mit dem Vormieter haben Sie nichts am Hut gehabt, Ihr Vertragspartner ist einzig Ihr Vermieter.
Im Mietvertrag steht, ich habe die Schönheitsreparaturen zu erledigen. Dazu zählt renovieren, Heizkörper. Türen und Fenster streichen. Lesen kann ich auch...
Es hapert aber scheinbar am Verstehen, was solche Klauseln zu bedeuten haben, richtig?
Mir geht es darum, dass die letzten 20 Jahre dort nichts passiert ist und ich nicht wirklich verstehe, warum es jetzt meine Aufgabe ist, dort alles zu sanieren, wenn der Zustand bei meinem Einzug schon erbärmlich war.
Dafür gibt es die Möglichkeit, den Zustand der Wohnung in einem Protokoll festzuhalten. Die Unterschrift des Vermieters sorgt dann dafür, dass Sie aus dem Schneider sind.
Auf Schreiben wird neuerdings nicht mehr reagiert. Ich gehe morgen persönlich hin. Von daher keine Ahnung, was der Vermieter dazu sagt. Vermutlich putzt er sich mit meinem Schreiben den Hintern, oder faltet nen Kaffeefilter draus.
Kann passieren, aber dafür gibt es dann Anwälte für Mietrecht, die den Kaffeefilter wieder auffalten.
Vielen Dank. Ich frage mich, warum es dieses Forum dann überhaupt gibt?
Auf jeden Fall nicht für eine Rechtsberatung, auch wenn es Ihnen schwer fällt, das zu glauben.
Ich habe mich selber schon belesen und konnte erörtern, dass man, wenn man die Wohnung unsaniert übernommen hat, nicht verpflichtet ist, irgendetwas bei Auszug zu machen,
Das stimmt mal in dieser Form nicht, um solch eine Behauptung aufzustellen müsste der genaue Wortlaut des Mietvertrages geprüft werden
zumal ich auch nur zwei Jahre dort gewohnt habe und demnach sämtliche Empfehlungen für Renovierungszeiten nicht mal ansatzweise überschritten habe.
Das kann so auch nicht stimmen, denn die starren Renovierungsfristen wurden im Jahre 2004 vom BGH für ungültig erklärt. Heute spricht man davon, ob Renovierungsbedarf vorliegt. Und der kann nach 2, oder erst nach 5 Jahren vorliegen.
Wenn Sie sich weiter belesen wollen, hier meine Empfehlung: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.