Beiträge von Mainschwimmer

    Naja, die Heizkostenverordnung muss ja in dem Fall nicht berücksichtigt werden, da es ein Haus mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten ist, von welchen 1 vom Vermieter selbst bewohnt ist.

    Wie sind die Heizkosten denn im Mietvertrag geregelt? Im Zweifel kommt es nämlich darauf an, wie das dort geregelt ist.

    Richtig, aber auf Wunsch des Mieters muss diese Verordnung Anwendung finden. Diesen Hinweis bekommt man, wenn sich mit diesen Dingen näher beschäftigt.

    Darüber hinaus findet man in dieser Verordnung Hinweise, wie Abrechnungen auch ohne Messeinrichtungen vorzunehmen sind.

    Hi,

    Bei der Wohnungsübergabe wurde uns gesagt wir sollen ihn niemals in der Ausgangsposition strahlen lassen da er sonst die Decke ankokelt aufgrund der kurzen Distanz. Wenn er ganz nach unten gerichtet ist kokelt er aber den Türrahmen an, also sollen wir ihn in etwa -45° gekippt strahlen lassen.

    Diese Angaben werden auch in irgendeiner Form auf dem Strahler zu lesen sein.

    Es kam wie es kommen musste, im Winter angemacht auf -45° gekippt und im Wohnzimmer gewartet bis es warm wurde im Bad. Irgendwann roch es verbrannt, rein ins Bad und der Lüfter

    Lüfter? Das ist ein Strahler!

    ist von alleine ganz herruntergekippt und hat den Türrahmen oben angekokelt. Es gehört zwar zum gesunden Menschenverstand so ein Ding nicht unbeaufsichtigt vor sich hin heizen zu lassen doch habe ich mich auf diese Kippfunktion verlassen.

    In der Regel lassen sich solche Dinge arretieren.

    Jetzt (endlich) zu meinen Fragen:

    Gibt es irgendeine Form von Installationsvorschrift oder DIN norm für solche Heizstrahler bezüglich des abstands zu Wänden etc. ?

    Solch ein Strahler wird an der Wand befestigt und wenn die richtige Neigung eingestellt ist, kann auch nichts angegekokelt werden.

    Hat der Vermieter Schuld da die Konstruktion offenbar nicht richtig funktioniert (oder nicht korrekt installiert wurde)?

    Toll, anstatt das eigene Unvermögen einzugestehen, wird die Schuld bei anderen gesucht.

    Habe ich Schuld durch mein nichtbeaufsichtigen?

    Aber sicher doch!!!

    MfG

    h41

    Aber wo ist jetzt das Problem, entweder den Rahmen aufarbeiten (lassen), oder einen neuen einbauen.

    Das wäre aber ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.

    Hallo,

    Das ist jetzt schon einige Monate her und der Vermieter hat sich trotz Kontaktaufnahme immer noch nicht darum gekümmert den Schaden zu beseitigen.

    Per Einschreiben auf die Beseitigung des Mangels hinweisen und sofortige Arbeiten verlangen.

    Deshalb würde ich gerne wissen, ob und wie viel ich die Miete in so einem Falle mindenr kann, da es optisch ein großer Störfaktor ist.

    Die Höhe der Mietminderung richtet sich stets nach der Schwere des Mangels. Ob ein nur optischer Mangel zu einer Mietminderung ausreicht, sollten Sie in den unten angegebenen Links überprüfen.


    Vielen Dank

    Mietvertrag ? Wikipedia
    Wann Mietminderung erlaubt ist und worauf Sie achten sollten | Die Miete kürzen | Recht | Guter Rat Online
    Mietminderungstabelle

    Sie zahlen wie die meisten anderen Mieter eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten, richtig? 1x im Jahr werden diese Vorauszahlungen abgerechnet und Sie müssen entweder nachzahlen oder bekommen eine Gutschrift.

    Also müssen Sie abwarten, bis die neue Abrechnung für 2011 kommt!!!!

    Das ist für mich auch unverständlich. Ich würde einfach von mir aus die Vorauszahlung erhöhen, damit die Nachzahlung nicht so hoch ausfällt, oder aber ein kleines Konto anlegen und da das Guthaben für die Heizkosten ansparen.


    Nein, wurde es nicht. Die ganze Wohnungsübergabe war sehr ominös. Sie erfolgte zu einem Zeitpunkt, in dem der Vormieter noch in der Wohnung gewohnt hat.

    Das ist dann Ihr Problem. Unter diesen Umständen übernimmt man keine Wohnung!

    Das bezog sich lediglich AUF DIE TAPETEN. Die waren halbwegs in Ordnung. Heizkörper, Türen und Fenster zähle ich im Allgemeinen nicht zu Tapeten.

    Aber zu den Renovierungspflichten gehört ein wenig mehr als die Tapeten zu begutachten.

    Die Vereinbarung wurde auf Wunsch des Vermieters vom Vormieter aufgesetzt und von mir und dem Vormieter unterzeichnet.

    Das ist Quatsch, mit dem Vormieter haben Sie nichts am Hut gehabt, Ihr Vertragspartner ist einzig Ihr Vermieter.

    Im Mietvertrag steht, ich habe die Schönheitsreparaturen zu erledigen. Dazu zählt renovieren, Heizkörper. Türen und Fenster streichen. Lesen kann ich auch...

    Es hapert aber scheinbar am Verstehen, was solche Klauseln zu bedeuten haben, richtig?

    Mir geht es darum, dass die letzten 20 Jahre dort nichts passiert ist und ich nicht wirklich verstehe, warum es jetzt meine Aufgabe ist, dort alles zu sanieren, wenn der Zustand bei meinem Einzug schon erbärmlich war.

    Dafür gibt es die Möglichkeit, den Zustand der Wohnung in einem Protokoll festzuhalten. Die Unterschrift des Vermieters sorgt dann dafür, dass Sie aus dem Schneider sind.

    Auf Schreiben wird neuerdings nicht mehr reagiert. Ich gehe morgen persönlich hin. Von daher keine Ahnung, was der Vermieter dazu sagt. Vermutlich putzt er sich mit meinem Schreiben den Hintern, oder faltet nen Kaffeefilter draus.

    Kann passieren, aber dafür gibt es dann Anwälte für Mietrecht, die den Kaffeefilter wieder auffalten.

    Vielen Dank. Ich frage mich, warum es dieses Forum dann überhaupt gibt?

    Auf jeden Fall nicht für eine Rechtsberatung, auch wenn es Ihnen schwer fällt, das zu glauben.

    Ich habe mich selber schon belesen und konnte erörtern, dass man, wenn man die Wohnung unsaniert übernommen hat, nicht verpflichtet ist, irgendetwas bei Auszug zu machen,

    Das stimmt mal in dieser Form nicht, um solch eine Behauptung aufzustellen müsste der genaue Wortlaut des Mietvertrages geprüft werden

    zumal ich auch nur zwei Jahre dort gewohnt habe und demnach sämtliche Empfehlungen für Renovierungszeiten nicht mal ansatzweise überschritten habe.

    Das kann so auch nicht stimmen, denn die starren Renovierungsfristen wurden im Jahre 2004 vom BGH für ungültig erklärt. Heute spricht man davon, ob Renovierungsbedarf vorliegt. Und der kann nach 2, oder erst nach 5 Jahren vorliegen.

    Wenn Sie sich weiter belesen wollen, hier meine Empfehlung: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Hey,
    Bin im Januar hier eingezogen und habe im Bad einen riesen Schwarzschimmelfleck neben dem Fenster. Was sind meine Rechte?

    Über Ihre Rechte klärt Sie ein Anwalt für Mietrecht auf!

    Mietminderung? Habe vor am Ende des Jahres wenn ich ausziehe eine Mietminderung zu verlangen rückwirkend, da ich wirklich auf die wohnung angewiesen bin, ist das möglich?

    Also, das kann ich Ihnen verraten, auch wenn ich kein Anwalt bin. Eine rückwirkende Mietminserung gibt es in Ihrem Fall nicht. Und da bin ich mir zu 100% sicher.

    Danke im Vorraus!

    Geben Sie mal bei Google den Begriff "Schimmel in der Wohnung" ein, dann haben Sie Lesestoff für eine Woche. Sie können aber auch hier im Forum die Funktion Suchen nutzen und finden Hunderte von Beiträgen zu diesem Thema.

    Wohne in einer WG mit 5 weiteren Mitbewohner. In meinem Vertrag steht das wir für die Gartenpflege zuständig sind in klammer rasen mähen etc, gehört da auch unkraut rupfen dazu?

    Aber sicher doch, das Entfernen des Unkrauts gehört auch dazu!

    bzw disteln die wachsen ohne ende? Weil ich sehen persönlich nicht ein Geld für unkrautgift

    Wieso Gift? Das ist doch nicht erlaubt! Disteln werden augegraben.

    oder des gleichen zu investieren, da die disteln sehr schnell wieder nachkommen ist es ein großer aufwand die fläche davon frei zu halten und ehrlich gesagt habe ich die zeit nicht dazu.. kann ich das verweigern?

    Ja, dann kommt ein Gärtner und den dürfen Sie dann bezahlen.

    Gegen Straße kehren sag ich nichts aber was die Hauspflege angeht lässt zu wünschen übrig da das ganze anwesen der reinste schrottplatz ist... Der Vermieter lagert da diverse Ersatzteile für alles mögliche. (messi stil)

    Sprechen Sie Ihren Vermieter darauf an, vielleicht räumt er dann auch mal auf.

    Hallo liebe Mietrechtler.
    Ich bin im Juli 2009 in eine Wohnung eingezogen, die in einem recht schlechten Allgemeinzustand war.

    Wurde dieser Zustand im Übergabeprotokoll in Wort (und Bild) festgehalten?

    Die Heizkörper waren ungestrichen, das Gleiche gilt für die Türen...
    Bei den Fenstern handelt es sich um uralte Holzfenster, die ebenfalls seit mindestens 20 Jahren nicht gestrichen wurden. Zusätzlich habe ich die Wohnung vom Vormieter unrenoviert übernommen, da es damals noch halbwegs ordentlich aussah.

    Das widerspricht sich aber. Wie kann eine Wohnung mit solchen Mängeln noch halbwegs ordentlich ausgesehen haben?

    Dieser Punkt wurde handschriftlich festgehalten.

    Von wem, dem Vermieter oder Vormieter?

    Jetzt will mein Vermieter, dass ich plötzlich die Fenster abschleife und neu lackiere, das Gleiche soll ich für die Türen und die Heizkörper machen. Und komplett renovieren natürlich auch.

    Was ist zu diesem Thema im Mietvertrag vereinbart? Ein Vermieter muss sich daran halten, was vereinbart ist. Sonderwünsche kann er bei einer Fee anmelden, wenn er eine findet.

    Is das rechtens? Man kann doch von mir bei Auszug nicht verlangen, dass ich Schäden beseitige, die ich gar nicht verursacht habe, oder?

    Oder was? Was steht im Mietvertrag?

    Hinzu kommt, dass die Wohnung verkauft wird. Der Käufer will aus meiner und der Wohnung drunter eine machen, die Fenster und Heizkörper sollen getauscht werden, er will alles komplett renovieren. Unter diesem Aspekt sehe ich es erst Recht nicht ein, da irgendwas zu machen, wenn hinterher eh alles rausgerissen wird.

    Schon dem Vermieter mitgeteilt, was sagt er dazu?

    Wie verhalte ich mich am besten? Welche Rechte habe ich?

    Welche Rechte Sie haben, erlesen Sie in Ihrem Mietvertrag, bzw. sagt Ihnen ein Anwalt für Mietrecht, denn nur dem ist es erlaubt, rechtsberatung zu betreiben.

    Danke für die Antworten...


    In diesem https://forum.mietrecht.de/www.mierechtslexikon.de finden Sie vielleicht auch Antworten.

    Kolinum
    Ich habe den Eindruck manchmal ist es besser nix zu schreiben, als Müll...
    Ratschlag: Einfach mal nicht klugscheißen.

    midil

    Was ist daran Klugscheißerei, wenn Kolinum die unverblümte Wahrheit schreibt?

    Fakt ist, dass nach dem Fehlen der zwei Monatsmieten die fristlose Kündigung angesagt ist. Aber Fakt ist auch, dass viele, besonders junge Menschen, ihre Prioritäten falsch setzen.

    An erster Stelle muss die Miete (incl. Strom und Heizung) stehen. Dann erst Lebensmittel, Klamotten, Handy, Internet und andere Dinge. Was nützt mir das aktuellste Handy, wenn ich damit in einer Notunterkunft telefonieren muss?

    Und ganz ehrlich, was soll diese Frage überhaupt in einem Mietrechtsforum, wenn die Antwort nur bedeuten kann, dass der Vermieter alle Rechte auf seiner Seite hat.

    Hallo,
    nein- sicherlich warte ich nicht auf das was ich gern hören möchte. Vielmehr fühle ich mich ungerechtfertigt behandelt und finaziell ausgenutzt. Ich sehe es als völlig normal an, nicht immer alles sofort zu akzeptieren nur weil es event.im Vertrag steht. Es steht eine Menge im Vertrag welches z.T. auch nicht Rechtens ist.

    Richtig! Wenn diese Dinge im Vertrag außerhalb der Gesetze und höchstrichterlichen Urteilen stehen, dann dürften diese Klauseln nicht gültig sein, außer Sie hatten vor Vertragsunterzeichnung die Möglichkeit der Prüfung. Dazu gibt es sicherlich in Ihrem Mietvertrag die sogenannte Salvatorische Klausel, die genau dieses ausdrückt.

    Mit der Aussage :Vermieter mit Inhaber des Oberwohnung ist gemeint, das unser Vermieter mit dem Inhaber der Oberwohnung/Haushälfte einen Vertrag geschlsooen hat, dass das Dach des Anbaues 2 x jährl. zu reinigen ist.

    Wenn Ihr Vermieter das mit dem Eigentümer der Oberwohnung vertraglich geregelt hat, dann geht Sie das doch nichts an. Was zwischen den Beiden läuft ist ganz allein deren Sache.

    Auf dieses Dach des Anbaues schaut der Bewohner über uns und fühlt sich durch Schmutz und Blätter usw gestört.

    Wenn ihn das stört, dann soll er das wegmachen. Sie haben doch als Mieterin nichts mit dem Dach zu tun und mit dem Vertrag erst recht nichts.

    Für Sie gilt nur, was Sie und Ihr Vermieter vertraglich vereinbart haben. Probleme für Sie kann es nur geben, wenn diese Vereinbarungen als sogenannte individuelle Vereinbarungen mit Ihnen besprochen wurden, Sie jetzt aber keine Lust haben, sie zu erfüllen.

    Der Abrechnungszeitraum beläuft sich vom 01.10.2009 - 30.09.2010.

    Und jetzt? Sie glauben doch nicht im Ernst, dass man daran erkennen kann, ob Sie zuviel oder zu wenig bezahlen müssen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, weitere Daten über Ihre Betriebskosten bekannt zu geben, dann werden Sie mit Sicherheit bezahlen müssen.

    Entweder Sie schreiben jetzt alles was in der Rechnung steht fein säuberlich ab, oder Sie scannen die Abrechnung und stellen sie hier ein. Oder Sie lassen es sein und bezahlen, bevor Sie der Vermieter anmahnen muss.

    Meine Frage war, ob der Eigenbedarf an sich gerechtfertigt ist, wenn die Tochter nicht sofort einzieht - sondern eben erst nach der Renovierungszeit.

    Was soll daran nicht korrekt sein, oder möchten Sie, dass die Umbaumaßnahmen wärend Ihrer Mietzeit vorgenommen werden sollen? Also!!!

    Bei den Renovieren geht es eigentlich nur um eine Wohnraumerweiterung, da es sich um eine Mansardenwohnung handelt und diverse Dachgauben eingebaut werden sollen. Es ist also weder irgendetwas undicht oder kaputt.

    Was nach Ihrem Auszug mit der Wohnung gemacht wird, hat Sie nicht zu interessieren. So einfach ist das.

    Ich habe auch schon gelesen, dass ein Vermieter bei Vertragsabschluss ankündigen muss, ob in den nächsten 5 Jahren mit Eigenbedarf zu rechnen ist.

    Das hat wahrscheinlich in der Zetung gestanden, die auch geschrieben hat, dass Elvis noch lebt.

    Wir wohnen seit knapp 3 Jahren in der Wohnung, bei unserem Einzug war die besagte Tochter bereits 19 und eigentlich war soetwas auch vorhersehbar.

    Wenn es doch vorhersehbar war, dann frage ich mich, warum Sie die Wohnung angemietet haben.

    Von seiten der Vermieterin wurde uns noch Mitte April versichert, dass wir mit keiner Eigenbedarfskündigung zu rechnen hätten (im Gegensatz zu anderen Mietern im Haus, die da bereits am Ausziehen waren) und auch die Tochter hat noch Anfang Mai gesagt, für sie kommt diese Wohnung nicht in Frage.

    Ach ja, und eigentlich hätten wir nix dagegen, wenn er gleich mit den Änderungen beginnen würde*hihi* würde ja auch für uns mehr Wohnraum bedeuten......

    Ihr Lachen wird Ihnen aber vergehen, wenn statt des Daches ein großes Loch da ist.

    Lesen Sie sich bitte dieses Lexikon in Ruhe durch. Vielleicht finden Sie darin einen Paragraphen, den ich nicht kenne:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Sie können sich eigentlich den Weg zu Ihrem Vermieter sparen. Immerhin bestimmt er, wer den Zugang zu den Parkplätzen und der Tiefgarage bekommt und wer nicht.

    Und Nutzungserlaubnis für alle Flächen heißt ja nicht automatisch, dass das Befahren mit Pkw erlaubt ist.

    Aber Klartext: Wie oft kaufen Sie Möbel, oder entrümpeln Sie Ihren Keller, täglich oder wöchentlich? Denn wenn es dann wirklich mal sein muss, dass Sie den Hof befahren müssen, dann fragt man den Nachbarn mit Schlüssel oder Fernbedienung und gut ist.

    Und jeden Abend schließen Sie die Bitte nach einem Stellplatz mit ins Abendgebet ein.

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