Miete mindern bei "Wasserschaden"?

  • Hallo,

    wir hatten letztes Jahr einen leichten Wasserschaden in der Küche, da eine Dachpfanne kaputt war. An der Wand hatte sich vorher bereits eine Art Putzblase gebildet. Der Vermieter war vor Ort, um sich den Schaden anzusehen und wir mussten dafür die Tapete aufreißen, auch um das Trocknen zu beschleunigen. Das ist jetzt schon einige Monate her und der Vermieter hat sich trotz Kontaktaufnahme immer noch nicht darum gekümmert den Schaden zu beseitigen. Deshalb würde ich gerne wissen, ob und wie viel ich die Miete in so einem Falle mindenr kann, da es optisch ein großer Störfaktor ist.


    Vielen Dank

  • Hallo,

    Das ist jetzt schon einige Monate her und der Vermieter hat sich trotz Kontaktaufnahme immer noch nicht darum gekümmert den Schaden zu beseitigen.

    Per Einschreiben auf die Beseitigung des Mangels hinweisen und sofortige Arbeiten verlangen.

    Deshalb würde ich gerne wissen, ob und wie viel ich die Miete in so einem Falle mindenr kann, da es optisch ein großer Störfaktor ist.

    Die Höhe der Mietminderung richtet sich stets nach der Schwere des Mangels. Ob ein nur optischer Mangel zu einer Mietminderung ausreicht, sollten Sie in den unten angegebenen Links überprüfen.


    Vielen Dank

    Mietvertrag ? Wikipedia
    Wann Mietminderung erlaubt ist und worauf Sie achten sollten | Die Miete kürzen | Recht | Guter Rat Online
    Mietminderungstabelle

  • Zitat

    Deshalb würde ich gerne wissen, ob und wie viel ich die Miete in so einem Falle mindenr kann, da es optisch ein großer Störfaktor ist

    Das hier eine Mietminderung möglich ist, wage ich zu bezweifeln, denn ein 'optischer Schaden' beeinträchtigt die Nutzung des Raumes in keinster Weise.

    Fordern Sie den Vermieter unter Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels unter dem Hinweis auf, dass Sie nach Fristablauf vom Recht der Selbsthilfe Gebrauch machen. Selbsthilfe heißt, dass sie den Mangel selbst beseitigen (bzw. beseitigen lassen) und die Kosten nachweislich von der Miete abziehen.

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