Treppen selber Renigigen,trotzt BK

  • Hallo zusammen :),

    wir haben heute ein Schreiben von der HV bekommen in dem uns mitgeteilt wurde, dass die Treppe von nun an von den Mietern selber übernommen werden muss.

    Kein Problem allerdings ist von Senkung der Miete keine Rede.
    In den NK ist unter anderem ein Posten für die Treppenreinigung enthalten.
    Ich habe vor, der HV den Eingang des Schreibens zu bestätigen un darüber zu informieren, dass ich den Posten von der Miete runterrechne.

    Müsste doch so rechtens sein,oder :confused:
    Kann vielleicht jemand auf einen Mustertext und vielleicht auch dem passenden Paragraphen verweisen?


    Liebe Grüße:)

  • Die Treppenhausreinigung bezahlen Sie nicht mit der Miete, sondern mit den Betriebskosten. Sie müssen schon abwarten, bis die nächste Abrechnung kommt und dann prüfen, ab wann diese Leistung nicht mehr berechnet wird.

  • Die Treppenhausreinigung bezahlen Sie nicht mit der Miete, sondern mit den Betriebskosten. Sie müssen schon abwarten, bis die nächste Abrechnung kommt und dann prüfen, ab wann diese Leistung nicht mehr berechnet wird.

    Ich zahle doch Miete+Betriebskosten

    Zusammen ist das die Miete für mich;)
    In diesen Beitriebskosten ist die Treppenhausreinigung mit aufgeführt.
    Diese zahle ich im Voraus, deshalb ist mir jetzt nicht ganz klar, warum ich warten sollte:confused:

  • Sie zahlen wie die meisten anderen Mieter eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten, richtig? 1x im Jahr werden diese Vorauszahlungen abgerechnet und Sie müssen entweder nachzahlen oder bekommen eine Gutschrift.

    Also müssen Sie abwarten, bis die neue Abrechnung für 2011 kommt!!!!

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