Beiträge von Mainschwimmer

    In diesem Forum wird zu 99,9% über Mietrecht für Wohnraum gefragt und geantwortet. Da es bei Gewerbemiete immer darauf ankommt, was im Vertrag vereinbart ist, sollten Sie den Mietvertrag einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen.


    3 Rollos sollten noch vorhanden oder ersetzt worden sein.
    Gardinen an den Fenstern dann bleiben die jetzigen hängen
    Bürste für WC das dürfte wohl ein Witz sein, da bleibt die jetzige im Klo
    Tapete 5 Jahre alt was sagt die Klausel zu Schönheitsreparaturen.
    Einbauregal mit Vorhang das müsste vorhanden sein
    Neonröhren in den Zimmern die müssten vorhanden sein
    ...

    Was kann der Vermieter eigentlich alles noch nach so langer Zeit noch geltend machen??

    Siehe oben

    Der Vermieter, der eine 5 Jahre alte Tapete im Protokoll aufführt dürfte ein Korinthenkacker sein. Also Vorsicht bei der Übergabe der Wohnung.

    Ich lebe mit meinem Freund in einer circa 58m³ Dachgeschosswohnung.

    Messen Sie nach, ob die Angabe stimmt. Wie es gemacht wird bei Dachschrägen finden Sie hier: Berechnung der Wohnfläche bei Dachschrägen - Dachschräge (Quadratmeter Rechner)

    Wir zahlen monatlich 76,69€ im Vorraus.

    Das dürfte zu wenig sein.

    Ich zähle mal alles auf was in meiner Abrechnung steht:

    * Heizung Verbrauch Okay

    * Heizmaterial Bestand Okay

    * Verwalter-Vergütung Nein

    * Hausmeister-Verg. ink.Gartenpflege Okay

    * Gartenarbeit warum doppelt, nachfragen

    * Allgemein-Strom Okay

    * Müllbeseitigung Okay

    * Kabelfernsehgebühren Okay

    * Versich.Haftpf.ink Feuer Okay

    * Reparaturen Nein

    * Nebenk. des Geldverk. Nein

    * Sonstige Kosten/ 1000stel müssen im Mietvertrag genau beschrieben werden, ansonsten NEIN

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich habe einmal gehört, dass man Hausmeistertätigkeiten + Gartenpflege nicht berechnen darf...stimmt das?

    Nein, das stimmt nicht. Wenn es einen Hausmeister gibt, müssen die Mieter den auch bezahlen.

    Unser Hausmeister macht so gut wie gar nichts..Rasenmähen und ein wenig Laub zusammen kehren und weg bringen.

    Dann können das ja die Mieter erledigen und der Hausmeister kann eingespart werden.

    So wie es aussieht wohnen Sie in einer vermieteten Eigentumswohnung, daher auch die Positionen Verwaltervergütung, Reparaturen und Nebenkosten des Geldverkehrs. Das sind alles Dinge, die üblicherweise zum Hausgeld bei Eigentumswohnungen gelten, die aber der Mieter nicht bezahlen muss.

    Ich habe allerdings vom Vermiter verlangt, mir mitzuteilen, welche Handwerker kommen (Name und Anschrift) und vor allem, was diese dann an diesem Tag machen sollen.

    Habe ich darauf ein Anrecht?

    Nein! Welche Handwerker eingesetzt werden bestimmt immer noch der Vermieter. Er wird ja auch die Rechnung bezahlen.

    Ich muss doch keine Unbekannten in meine Wohnung lassen, oder? (Auch wenn es höchstwahrscheinlich die Spezialisten vom ersten Mal sind)

    Wieso Unbekannte? Sie können doch nicht verlangen, dass Handwerker, von wem auch immer, namentlich avisiert werden.

    Und meine letzte Frage: Ich gehe NICHT davon aus, das die Mängel an dem vereinbarten Termin ausgebessert werden, sondern das lediglich die Leisten neu überstrichen werden. Kann ich dann ab nächster Woche einen eigenen Handwerker bestellen? Oder muss ich mich auf einen weiteren Nachbesserungsversuch einlassen?

    Wovon Sie ausgehen ist irrelevant. Warten Sie ab, wie die Arbeiten ausgeführt werden!

    Ein ähnlicher Fall: Duldung eines Handwerkers durch Mieter Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de

    Um hier zu antworten müsste man zum einen den kompletten Mietvertrag vorliegen haben und auch die Nebenkostenabrechnung, zum anderen wissen, wie bei Ihnen geheizt wird und letztendlich, wie viele Wohnungen in dem Haus sind.

    Bevor das nicht bekannt ist, bedeutet jede Antwort Kaffeesatzleserei. Darum rate ich Ihnen dringend einen Termin beim örtlichen Mieterverein, oder einem Anwalt für Mietrecht zu verabreden.

    Um fristgerecht zum 31.08. zu kündigen, hätte dies bis zum letzten Samstag (dritter Werktag im Juni) erfolgen müssen.

    Und natürlich könnt Ihr jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen. Also wenn die vorherige fristgerecht war, dann ist der 31.08. der letzte Tag in der Wohnung.

    Was soll denn ein Gutachter? Wichtiger dürfte doch wohl sein, dass ein Handwerker das Dach abdichtet. Gutachter werden nur benötigt, wenn es Streit darüber geben sollte, dass das eingedrungene Wasser ein Fantasiegebilde ist.

    Mainschwimmer

    Die Messe für 2009 ist, wie das interpretiere, noch nicht gelesen.
    Das wäre nur dann möglich, wenn die Abrechnung 2009 erst jetzt gestellt worden wäre.

    Bitte meinen ganzen Satz lesen:

    Zitat

    Für 2009 dürfte die Messe gelesen sein, wenn der Vermieter einer Abschlagszahlung schriftlich zugestimmt hat. Wenn nicht, dann muss bezahlt werden.

    Das heißt, dass Forderungen von Seiten des Vermieters ausgeschlossen sind, wenn er zuvor die Abschlagszahlung beweisbar autorisiert hat.

    Hallo

    meine Mutter wohnt in einem Haus mit insgesamt 18 Parteien. Bereits letztes Jahr erschien uns die Nebenkostenabrechnung VIEL zu hoch;

    Und da wartet man ein Jahr, um etwas zu unternehmen? Da kann ich nur den Kopf schütteln.

    Die Nebenkostenabrechnung 2010 ist wieder enorm hoch, was weder meine Mutter noch ich erklären können-

    Wenn die Vorauszahlungen nicht erhöht wurden, dürfte das wohl logisch sein.

    meine Mutter ist sehr sparsam, was das Heizen und den Wasserverbrauch angeht.

    Aber zu den Betriebskosten gehören ein paar Dinge mehr als Heizung und Wasser!

    Nun verlangen die Vermieter meiner Mutter die gesamte Summe für 2010 und den Rest von 2009, was insgesamt €1870 ergibt.

    Für 2009 dürfte die Messe gelesen sein, wenn der Vermieter einer Abschlagszahlung schriftlich zugestimmt hat. Wenn nicht, dann muss bezahlt werden.

    Nun meine Frage: ist das rechtens, können sie das verlangen?

    Aber sicher doch! So lange Sie nicht anhand der Abrechnung und der Rechnungen, in die Sie Einblick verlangen können, nachweisen, dass diese fehlerhaft ist, muss Ihre Mutter bezahlen.

    Meine Mutter ist Rentnerin, um sich einen Anwalt leisten zu können, bekommt sie zu wenig Geld- um Rechtskostenbeihilfe zu bekommen, zu viel.

    Aber für eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein wird es doch reichen, oder?

    Eine Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht ist nicht so teuer und lohnt auf jeden Fall. Sollte der Vermieter bewusst falsche Abrechnungen erstellt haben, wird der Anwalt sicherlich vor Gericht gehen (und dort obsiegen), dann bezahlt der Vermieter den Rechtsstreit incl. Anwalt.

    Sie kann aber auch Mitglied im Mieterverein werden. Die prüfen dann anhand des Mietvertrages und der Abrechnung, ob die Sache koscher ist.

    Lesen Sie sich in diesem Lexikon unter B wie Betriebskosten schlau:

    Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht


    Weiter bemängelt der Vermieter, dass Schimmel nicht von uns als Mieter entfernt wurde. Laut aktuellem Urteil des Amtsgerichts Berlin, ist der Mieter nicht für die Beseitigung von Schimmel verantwortlich. Ist das richtig??

    Das Amtsgericht Berlin ?? (welches Amtsgericht? Es gibt in Berlin 11 davon) wird solch ein Urteil nicht gefällt haben, denn für die Beseitigung des Schimmels ist der verantwortlich, der ihn verursacht hat.

    Dieser ganze Streit basiert darauf, dass der Vermieter Hausfriedensbruch begangen hat, indem er unangemeldet und ohne sich bemerkbar zu machen in die Wohnung eingedrungen ist. Dies wurde bislang noch nicht bei der Polizei angezeigt.

    Ob diese Anzeige jetzt noch Sinn macht, wage ich zu bezweifeln.

    Der Vermieter hat aufgrund der, laut ihm, nicht gereinigten Wohnung eine Putzfrau engagiert und verlangt nun knapp 100 € die er vom Kautionssparbuch sofort abziehen will. Wir als Mieter haben die Wohnung aus Kulanz gestrichen, obwohl dies nicht im Mietvertrag festgehalten wurde. Jetzt behauptet der Vermieter 3 Tage nach der ersten Besichtigung, dass die Wohnung nicht ordnungsgemäß gestrichen wurde und daher einen Maler beauftragt werden muss. Diese Kosten will er natürlich auch vom Kautionssparbuch einbehalten, sodass er von ursprünglich auf dem Sparbuch eingezahlten 700 € für Schönheitsreparaturen 350 € einbehalten will. Ist das rechtens??

    Natürlich nicht! Wenn Sie nicht streichen mussten, es aber trotzdem getan haben, dann steht Ihnen sogar eine Aufwandsentschädigung zu. Lesen Sie hier: Google

    Heute soll sich erneut mit dem Vermieter zur Schüsselübergaben getroffen werden. Er will dieses Geld sofort einbehalten und wenn wir als Mieter nicht damit einverstanden sind, droht er das Sparbuch zu behalten. Wie sollen wir uns verhalten und was können wir tun?? Ist es ratsam die Polizei zu verständigen??

    Da hat die Polizei nichts mit zu tun, das ist einzig eine Sache zwischen Ihnen und dem Vermieter, also Zivilrecht. Machen Sie so viele Fotos von der Wohnung wie möglich (aber nicht mit dem Handy), fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an und lesen sich die Infos im nächsten Link durch:

    Rückzahlung der Mieterkaution

    Mietrecht: Beendigung des Mietverhältnisses

    Mietrecht: Übergabeprotokoll - Beweiswirkung

    Hallo,

    iund angeblich wurde ein Garagenvertrag von uns beiden unterschrieben (weiß ich nicht mehr ob ich den unterschrieben hab)

    Aber Sie werden doch noch wissen, ob Sie eine Garage für Ihr Auto hatten oder nicht.

    MEin jetziger Exfreund hat damals was an den Vermieter geschrieben das er ab sofort der alleinige Mieter ist und alle Verfplichtungen auf ihn über gehen

    Und wurde das vom Vermieter bestätigt?

    bin ich verpflichtet das zu bezahlen obwohl ich seit ca. 4 jahre nicht merh in der Wohnung wohne??

    So einfach kann man aus einem Mietvertrag, der auf 2 Personen läuft nicht aussteigen. Das war der erste Fehler. Hier hätten beide kündigen müssen, danach der Ex den Vertrag alleine weiter führen, dann wären Sie aus der Nummer raus.

    Ersatzweise wäre eine Bestätigung des Vermieters (als der EX das dem Vermieter geschrieben hat), dass der Vertrag mit nur noch einer Person weiter geführt wird, hilfreich.

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