Vermieter akzeptiert Kündigung nicht

  • folgendes Problem: Wir wohnen in einer 3-er WG und haben Ärger mit unserem Vermieter. Unser Vermieter bestritt plötzlich unsere (leider) mündliche Vereinbarung die Wohnung zu Dritt zu nutzen, wie bei Einzug vereinbart und kündigte unsere dritten Mitbewohner fristlos. Streiterei hin und her, Anruf bei der Maklerin die uns die Wohnung als 3er Wg Wohnung vermittelt hat mit der Folge, dass er sich auf folgenden Deal einließ: wir kündigen die Wohnung, er gibt uns eine schriftliche Duldung unseres Untermietverhältnisses (wich also wieder von seinem Standpunkt ab uns NIEMALS eine Erlaubnis als 3er WG erteilt zu haben). Also Wohnung zum 31.10.11 gekündigt, schriftliche Bestätigung erhalten mit Erlaubnis zur Untermiete. Nun wollen wir aber früher raus, also zweites fristgerechtes Schreiben aufgesetzt und zum 31.8.11 gekündigt (Kündigungsfrist ist im Mietvertrag mit drei Monaten angegeben). Nun die Antwort: Kündigung nicht akzeptiert, da schon zum 31.10 gekündigt wurde.
    Frage nun: Ist das rechtens? kann so ein unter Druck erzwungene Einigung die Kündigungsfrist im Mietvertrag aushebeln? Oder bleibt die dreimonatige Kündigungsfrist bestehen? MFG Chris

  • Um fristgerecht zum 31.08. zu kündigen, hätte dies bis zum letzten Samstag (dritter Werktag im Juni) erfolgen müssen.

    Und natürlich könnt Ihr jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen. Also wenn die vorherige fristgerecht war, dann ist der 31.08. der letzte Tag in der Wohnung.

  • Hallo DerChrisHH,
    Ihre Konstellation ist schwierig zu beantworten. Ich versuche mal mit einigen Tipps den ganzen Ablauf von einer anderen Sichtweise darzustellen. Vielleicht koennen Sie darauf eine andere Ausgangsituation gewinnen. ( Leider sind auch zu wenige wichtige Informationen vorhanden )

    "... wir wohnen in einer 3er WG..."
    > Wie lange haben Sie den in der 3er WG gewohnt? Wenn wir von einer laengeren Untervermietung ausgehen, dann kann event. ein schluessiges Verhalten des Vermieters vorliegen, indem er laengere Zeit ohne Widerspruch die Untervermietung erlaubte.

    Ihr Vermieter hat den "dritten" Mitbewohner fristlost gekuendigt.
    > Ist der "dritte" Bewohner mit im Mietvertrag erwaehnt ?
    Dann sieht die ganze Problematik anders aus, da ein Mietverhaeltnis mit den "dritten" Bewohner besteht.
    > Wenn eine nichterlaubte Untervermietung vorliegt, dann kann eine Kuendigung nur mit den Hauptmieter erfolgen. Bzw. ein Unterlassung der Untervermietung kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund darin besteht dies nicht zu erlauben. Paragraf 553 BGB. Denn zwischen den Untermieter und den Vermieter besteht kein Vertragverhaeltnis.

    "... Maklerin als 3er Wohnung vermittelt hat..."
    > Wenn Sie noch schriftliche Nachweise haben ( Zeitungsanzeige, Exposee etc. ) dann kann das event. auch nicht unbedeutend sein. Denn in der Regel sollte der Eigentuemer / Vermieter darueber Kenntnis haben, wie die Wohnung vom Makler auf den Markt angeboten wird.

    "... das er sich auf folgenden Deal einliess..."
    > Sie als Mieter sind in der Regel der Vertragspartner vom Vermieter und nicht die Maklerin in Bezug auf das Mietverhaeltnis. Dazu kommt noch, das es fuer ein Vermieter schwierig werden kann, wenn eine Vereinbarung zum Nachteil des Mieters erfolgt.

    "...gekuendigt, schriftliche Bestaetigung erhalten..."
    > das halte ich fuer sehr fragwuerdigt, ob das nicht eine Vereinbarung zum Nachteil des Mieters ist.

    "... zum 31.8.11 gekuendigt..."
    > das kann ich nicht beantworten, da diese Art der "zweifachen" Kuendigung mir aus dem Mietrecht nicht bekannt ist.

    Zu Ihrer Frage: Ob es rechtens ist, da sollten Sie einen sachkundigen Rechtsanwalt fragen, der die ganze Problematik besser beurteilen kann.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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