Garagenrechnung nach 3 Jahren

  • Hallo,

    ich brauche von euch einen Rat und zwar bin ich vor fünf jahren mit meinem jetzigen Ex in eine wohnung gezogen ... Mietvertrag lief auf beide und angeblich wurde ein Garagenvertrag von uns beiden unterschrieben (weiß ich nicht mehr ob ich den unterschrieben hab) auf jeden fall bin ich dann nach ca. 1,5 jahren ausgezogen und in eine Wohnung vom selben Vermieter eingezogen. MEin jetziger Exfreund hat damals was an den Vermieter geschrieben das er ab sofort der alleinige Mieter ist und alle Verfplichtungen auf ihn über gehen ... Es wurde nichts extra wegen der Garage geschrieben.

    Vor einem jahr bin ich ausgezogen und wohne nicht mehr in einem der Wohnungen von dem Vermieter.

    Heute kommt ein Brief das mein Ex seiner Verpflichtung der Mietzahlung der Garage nicht nachkommt und da ich den vertrag mit unterschrieben haben wenden Sie sich jetzt an mich .. mein Ex wohnt mittlerweile auch nicht mehr dort!

    bin ich verpflichtet das zu bezahlen obwohl ich seit ca. 4 jahre nicht merh in der Wohnung wohne??

    danke für eure hilfe ... ich bin echt sprachlos ...

  • Hallo,

    iund angeblich wurde ein Garagenvertrag von uns beiden unterschrieben (weiß ich nicht mehr ob ich den unterschrieben hab)

    Aber Sie werden doch noch wissen, ob Sie eine Garage für Ihr Auto hatten oder nicht.

    MEin jetziger Exfreund hat damals was an den Vermieter geschrieben das er ab sofort der alleinige Mieter ist und alle Verfplichtungen auf ihn über gehen

    Und wurde das vom Vermieter bestätigt?

    bin ich verpflichtet das zu bezahlen obwohl ich seit ca. 4 jahre nicht merh in der Wohnung wohne??

    So einfach kann man aus einem Mietvertrag, der auf 2 Personen läuft nicht aussteigen. Das war der erste Fehler. Hier hätten beide kündigen müssen, danach der Ex den Vertrag alleine weiter führen, dann wären Sie aus der Nummer raus.

    Ersatzweise wäre eine Bestätigung des Vermieters (als der EX das dem Vermieter geschrieben hat), dass der Vertrag mit nur noch einer Person weiter geführt wird, hilfreich.

  • na wir hatten eine Garage gemietet allerdings nicht für mein auto sondern für seines. ich weiß nur nicht ob da mit unterschrieben habe.

    Ja das schreiben in dem die pflichten auf meinen Ex gehen wurde vom Vermieter akzeptiert weil sonst hätte ich ja keine neue wohnung von denen anmieten können.

    Bin ich wirklich verpflichtet für was zu bezahlen obwohl ich nicht mehr in der Wohnung gewohnt habe? Die garage gehört ja zu der Wohnung..

  • Wenn Ihr Vermieter Sie tatäschlich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen hat, kann er Sie zu Zahlungen nur bis zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem Mietverhältnis in Anspruch nehmen.

    Wenn Ihr Vermieter jetzt Forderungen geltend macht, sollte er Ihnen auch eine Kopie des Mietvertrages für die Garage zur Verfügung stellen können, damit Sie die Möglichkeit zur Prüfung haben.

  • Hallo traurig881,
    Ihre Darstellung nach, kann es auch sein, das der "Garagenmietvertrag" mit im Wohnungsmietvertrag aufgefuehrt wurde. ( Also kein sep. Vertrag ). Wenn dann noch die Garage zur Wohnung gehoert, dann haette man Sie vielleicht daraus kuendigen muessen um ueberhaupt einen neuen Mietvertag mit Ihren Ex abschliessen zu koennen.
    Aber eine "Akzeptierung" ( des Vermieters ) muss nicht unbeding ein neuer Vertrag sein, somit in der Regel auch keine Vertragskuendigung noetig.
    Aufgrund der langen zurueckliegenden Zeit kommt die Frage einer Verjaehrung noch ins Spiel.
    Alles im allen ist es schwer konkrete Antworten zu geben, da etwas wichtigtes fehlt > der schrifliche Nachweis.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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