Zitatdie Kosten in einem Anhang dazu.
Wenn der Vermieter keine eigene Leistung für diesen Anschluss erbringt (das Kabelnetz wird innerhalb des Hauses von ihm in Schuss gehalten, gehört ihm also), dann ist der Preis des Kabelanbieters das Maß der Dinge.
Zum Vergleich: Das Gas oder Öl für die Zentralheizung kann auch nur zum Einkaufspreis abgerechnet werden. Die Anschaffungskosten der Heizung sind in der Miete kalkuliert.