Beiträge von Mainschwimmer

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    die Kosten in einem Anhang dazu.

    Wenn der Vermieter keine eigene Leistung für diesen Anschluss erbringt (das Kabelnetz wird innerhalb des Hauses von ihm in Schuss gehalten, gehört ihm also), dann ist der Preis des Kabelanbieters das Maß der Dinge.

    Zum Vergleich: Das Gas oder Öl für die Zentralheizung kann auch nur zum Einkaufspreis abgerechnet werden. Die Anschaffungskosten der Heizung sind in der Miete kalkuliert.

    Zuerst sollte man sich vom Vermieter die Rechnung zeigen lassen, die der Kabelanbieter ausgestellt hat. Es steht nämlich nirgendwo geschrieben, dass ein Vermieter diesen Anschluss wie ein Wiederverkäufer kalkulieren darf.

    P.S. Im Mietvertrag wird wohl der Kabelanschluss und nicht der Preis dieser Dienstleistung vereinbart sein.

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    Die Miete wird nun seit August um 33% gekürzt.

    Kommentar von Asterix:"Die Römer, die spinnen."

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    gemäß Tabelle würde ich maximal 5-10 % ansetzen. Sehe ich das richtig?

    Was ist das denn für eine Logik? Einerseits sieht man 5 - 10% als richtig an, andererseits kürzt man tatsächlich um 33%. Wie intelligent muss man als Leser sein, um dies zu verstehen?

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    dass er sich (vorzugsweise an den Nebenkosten) gesund stößt

    Und das ist mit Verlaub gesagt ganz dummes Gebabbel.

    Betriebskosten sind die Kosten, die für das Haus/die Mieter anfallen und vom Vermieter verteilt werden. Wie diese Verteilung gemacht wird, steht entweder im Mietvertrag, oder ist in der Betriebskostenverordnung nachzulesen. Wer zu faul ist, sich die Unterlagen und Rechnungen der Betriebskosten zeigen zu lassen, der darf hier nicht jammern.

    Weitere Antworten zu der Frage sollen bitte andere User geben, denn bei so viel dummen Gebabbel s.o. ist mir die Lust vergangen.

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    hab eine erste Frage bezüglich eines Internetanschlusses

    Habe mir noch mal Ihre Frage durch den Kopf gehen lassen. Um ins Internet zu gelangen benötigt man keine besondere Buchse. Es gibt nämlich keine Internetbuchse.

    Wenn Sie einen Telefonanschluss haben, wird daran ein Splitter angeschlossen, der teilt dann die Leitung fürs analoge Telefon und fürs digitale Internet. Sie können aber auch einen Billiganbieter nehmen, dann telefonieren Sie digital VoIP und nicht mehr mit der Telefonleitung der Telekom.

    Das ist tatsächlich nicht Sache des Vermieters. Dieser muss lediglich die Erlaubnis dazu erteilen, das Weitere ist dann Mietersache, bzw. Angelegenheit des Telefonanbieters.

    Wobei sicher sein dürfte, dass einer der Billigheimer keinen neuen Anschluss verlegen wird, wenn dieser nötig sein sollte.

    Aber was ich nicht verstehe, hatten die Vormieter tatsächlich kein Telefon mit Festnetzanschlss?

    Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss

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    Diese besagt, dass der Vermieter bei 2 ausstehenden Mieten berechtigt ist, die Wohnung in seinen Besitz zu nehmen

    Diese Klausel dürfte das Papier nicht wert sein, auf die sie gedruckt wurde. Die Regelungen im BGB sind eindeutig, dass bei einem Mietrückstand von 2 Mieten die fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Was dann folgt (Räumungsklage, Widerspruch, etc.) ist auch im Gesetz festgelegt. Hier darf und kann der Vermieter keine verbotene Eigenmacht ausüben.

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    Dennoch zahlen wir fleissig unsere Kabelgebühren ohne das Kabel wirklich nutzen zu können.

    An wen denn, an den Kabelbetreiber, oder "verkauft" der Vermieter diese Dienstleistung?

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    Ist die Weigerung des Vermieters rechtens?

    Anders als bei Strom und Wasser, ist der Vermieter per Gesetz nicht in der Pflicht für Telefon und Kabelfernsehen zu sorgen. Hier wären die Nutzer des Kabels gemeinsam mit dem Kabelprovider zuständig. Zitat: Der Vermieter ist mietrechtlich verpflichtet, bei Wohnraum dem Mieter den Fernsehempfang und Rundfunkempfang auch von privaten Sendern ermöglichen. Ermöglichen heißt aber nicht bereit zu stellen.

    Einzige Ausnahme, es ist im Mietvertrag das Vorhandensein eines funktionierenden Kabelanschlusses vereinbart. Da reicht aber nicht, wenn die Kabelgebühren über die Betriebskosten eingezogen werden. Hier dürfte es nämlich so sein, dass der Anbieter sogenannte Hausverträge abschließt.

    Mietrecht: Parabolantennen, Kabelfernsehen usw.

    Dann müssen die Wohnungen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Also Messeinrichtungen für die Heizung und auch fürs Warmwasser.

    Sie müssen sich aber vor Ort Hilfe besorgen, entweder Anwalt für Mietrecht oder Mieterverein. Ein Forum kann keine Briefe an die Vermieterin schreiben.

    Was jetzt noch fehlt ist die Mitteilung, ob Sie in einem Mehrfamilienhaus oder mit der Vermieterin unter einem Dach leben.

    Im letzteren Fall ist eine Abrechnung der Heizkosten nach der benannten Verordnung (https://forum.mietrecht.de/www.heizkostenverordnung.de)nicht nötig.

    Da Sie eine Vorauszahlung der Betriebskosten leisten muss Ihre Vermieterin sie auch jährlich abrechnen. Eine Erhöhung wäre nur möglich, wenn sie zuvor abgerechnet hat.

    Nebenkosten - Betriebskosten - Mietrecht Ratgeber

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    Soweit ich weiß, hätte ich sogar das Recht, weitere NK-Vorauszahlungen zurückzuhalten, so lange keine Abrechnung erfolgt ist.

    So ist es. Ich bin sicher, dass dann eine Abrechnung erfolgen wird. Vorausgesetzt im Mietvertrag ist eine Netto(kalt)miete plus Nebenkostenvorauszahlung wirksam vereinbart.

    Zu 1. Warum wohl werden wichtige Dinge per Vertrag schriftlich fixiert? Damit es im Falle eines Falles nicht zu solchen Problemen kommt, wie in Ihrem Fall. Dass Zeugen vor Gericht nicht immer genau das aussagen, was gesprochen wurde, dürfte doch wohlbekannt sein.

    Zu 2. Hier geht es doch um Ihre Hinterlassenschaften und nicht um Dinge, die der Nachmieter angeschaft hat. Auch hier ist nichts Schriftliches (Protokoll o.ä.) verfasst worden. Sie können natürlich Beweise (Fotos, Videos) verlangen und müssen nicht für fremde Dinge aufkommen.

    Warten Sie ab, wie weit der Exvermieter mit seinen Forderungen gehen wird, ob er den Weg zum Gericht einschlägt. Halten Sie die Aussagen der Zeugen schon heute schriftlich fest und vertrauen Sie darauf, dass Ssie dann vor Gericht nicht einknicken.

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    Frage 1: Müssen wir trotz Absprache für die Entsorgungskosten aufkommen ?

    Wenn diese Absprache nicht schriftlich fixiert wurde, ja. So langsam sollte doch bekannt sein, dass solche weitreichenden Dinge nur schriftlich abgeschlossen werden.

    Zitat

    Frage 2: Hat der Vermieter ein Recht darauf, nach vier Wochen uns in die Pflicht zu nehmen ? Ich kann aufgrund der großen Entfernung ( 400km) nicht mal eben kontrollieren, ob es sich wirklich nur um unseren Sperrmüll etc. handelt.

    Die Frist des Vermieters endet 6 Monate nach Auszug.

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