Doppelabrechnung

  • Ich habe eine Frage zum Thema Doppelabrechnungsverbot.

    In unseren (merkwürdigerweise teils sehr verschieden ausfallenden) Mietverträgen, sind die Neben-Kosten einzeln aufgeführt. Soweit klar.

    Wir haben jetzt die Abrechnung erhalten und sollen nun immense Nachzahlungen leisten. Dazu ist zu sagen, dass das Haus sch... alt ist und schlecht erhalten. Der Vermieter kümmert sich einen Dreck um das Haus und ist in meinen Augen ein gieriger Kapitalist. und unsere Vermutung ist, dass er sich (vorzugsweise an den Nebenkosten) gesund stößt, weil fast alle Mieter Hartz bekommen und somit die Abrechnungen ohnehin vom Amt übernommen wird. ;)


    Lt. Abrechnung sollen wir nun zu den Hauswartskosten auch noch Treppenhaus- und Straßenreinigung bezahlen. Die Rechnungen liegen vor, nachdem wir Einsicht verlangt hatten.

    Mithin der Tatsache, dass nur einzelne Wohnungen einen Wasserzähler haben und eine Kneipe im Haus (deren Wasserzähler kaum noch abzulesen ist), deren Kosten wir wohl zahlen sollen, wie es aussieht: Wir sollen so laut Abrechnung jeder ca 200l!! Wasser am Tag verbrauchen!

    Meine Frage nun: In wie weit liegen hier Kosten doppelt vor?

    Einmal editiert, zuletzt von smmieze (11. August 2011 um 15:40)

  • Zitat

    dass er sich (vorzugsweise an den Nebenkosten) gesund stößt

    Und das ist mit Verlaub gesagt ganz dummes Gebabbel.

    Betriebskosten sind die Kosten, die für das Haus/die Mieter anfallen und vom Vermieter verteilt werden. Wie diese Verteilung gemacht wird, steht entweder im Mietvertrag, oder ist in der Betriebskostenverordnung nachzulesen. Wer zu faul ist, sich die Unterlagen und Rechnungen der Betriebskosten zeigen zu lassen, der darf hier nicht jammern.

    Weitere Antworten zu der Frage sollen bitte andere User geben, denn bei so viel dummen Gebabbel s.o. ist mir die Lust vergangen.

  • Hallo smmieze,
    in wie weit Kosten doppelt vor liegen laesst sich anhand der geringen Information nur schwer feststellen. Folgende Information kann Ihnen vielleicht ein wenig weiter helfen. Wenn Mietwohnung und Gewerbe in den gleichen Objekt vorhanden sind, sollten die Betriebskosten von der "Kneipe" getrennt von den Mietwohnungen aufgefuehrt werden. Desweiteren haben Sie die Moeglichkeit bei Fragen zu Ihrer Abrechnung den Vermieter zu fragen. Am besten schriftlich mit Nachweis. Denn der Vermieter steht in der Pflicht eine Betriebskostenabrechnung so zu gestalten das man diese versteht bzw. nachvollziehen kann.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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