Meine Tochter hat einen Mietvertrag abgeschlossen. Vermieter ist eine GbR. Als Anlage zum Mietvertrag musste sie eine Inbesitznahmeerklärung unterschreiben. Diese besagt, dass der Vermieter bei 2 ausstehenden Mieten berechtigt ist, die Wohnung in seinen Besitz zu nehmen und die darin befindlichen Gegenstände zu entsorgen. Ist das rechtens?
Ich frage mich, was passiert, wenn man arbeitslos wird und Arbeitslosengeld beantragt. Die Bewilligung dauert. Und bereits nach 5 Wochen ist man ja mit 2 Mieten im Rückstand.