Hallo an alle,
habe folgendes problem und bräuchte mal euren Rat.
Also folgendes,
Vor sechs Jahren bezogen wir ( meine Mutter, zwei Kinder und ich ) einen Bauernhof. Dieser war im bezug auf die Aussenanlagen ein reines Trümmerfeld. Da wir aber aufgrund Trennung und unserer Tiere keine andere Möglichkeit hatten, bezogen wir das Objekt, steckten viel Arbeit und Geld rein und haben den Hof wieder in Schuß gebracht.Die Wohnung war sehr feucht, aber wir sind dem Vermieter nie auf den Keks gegangen, das er etwas sanieren muss, bekannt war ihm das Problem allerdings sehr wohl. Nun nach sechs Jahren haben sich andere Umstände persönlicher Natur ergeben und wir sind ausgezogen. Mietvertragsende war am 30.06.2011. Da wir einen Nachmieter gefunden hatten, übergaben wir den Hof und die Wohnung bereits am 20.06.2011. Wir vereinbarten mit den Nachmietern eine Abstandszahlung für Spielgeräte, Spülmaschiene, Inventar Stall, Zäune etc.etc.nach Absprache mit dem Nachmieter, sollte dieser die Wohnung und den Hof im gegenwärtigem Zustand übernehmen, ihm war unter anderem auch bekannt, das es noch einiges zu entsorgen gibt, Speermüll, Pferdemist etc. Dieses Entsorgungskosten haben wir mit dem Abstand verrechnet. Diese Absprache war auch dem Vermieter bekannt, dieser hat auch zugestimmt. Naja, die Wohnung und der Hof wurden übergeben und ab dem Tag der Übergabe, nutze der Nachmieter bereits alle Flächen inkl, der Wohnung. So, nun nach fast vier Wochen, ist unser alter Vermieter der Meinung, wir müssten für die Entsorgung der noch vorhandenen Dinge aufkommen. Ich habe ihn mehrfach an die Absprache mit dem neuen Mieter erinnert, aber der neue Mieter stellt sich jetzt quer und will für diese Entsorgung nicht aufkommen. Wie kann ich mich jetzt verhalten, ich habe zwar einen Zeugen für die Absprache aber leider nichts schriftliches, da wir auf das Wort des neuen Mieters vertraut haben ( es ist der Bruder eines guten Bekannten )
Frage 1: Müssen wir trotz Absprache für die Entsorgungskosten aufkommen ?
Frage 2: Hat der Vermieter ein Recht darauf, nach vier Wochen uns in die Pflicht zu nehmen ? Ich kann aufgrund der großen Entfernung ( 400km) nicht mal eben kontrollieren, ob es sich wirklich nur um unseren Sperrmüll etc. handelt.
Vielen dank für eure Hilfe
Gruß zwergfelix
Nach Auszug Mängelbeseitigung
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zwergfelix -
8. August 2011 um 11:52 -
Erledigt
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Zitat
Frage 1: Müssen wir trotz Absprache für die Entsorgungskosten aufkommen ?
Wenn diese Absprache nicht schriftlich fixiert wurde, ja. So langsam sollte doch bekannt sein, dass solche weitreichenden Dinge nur schriftlich abgeschlossen werden.
ZitatFrage 2: Hat der Vermieter ein Recht darauf, nach vier Wochen uns in die Pflicht zu nehmen ? Ich kann aufgrund der großen Entfernung ( 400km) nicht mal eben kontrollieren, ob es sich wirklich nur um unseren Sperrmüll etc. handelt.
Die Frist des Vermieters endet 6 Monate nach Auszug.
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Zur Antwort 1 : Ich dachte eine mündliche Absprache gilt auch, gerade wenn Zeugen dabei waren.( unabhängige, keine Angehörigen )
Zur Antwort 2 : Dann könnte ja, jetzt mal theoretisch, jeder Vermieter, selbst wenn neue Mieter das Objekt bereits bewohnen, Ansprüche an den alten Mieter stellen und dieser kann dann nicht mehr nachvollziehen, ob es sein verschulden war oder die des neuen Mieters?????
Na prima, soviel zum Thema Vetrauen........ Kontrolle ist besser....
Der Vermieter hat bei Übernahme ausdrücklich darauf hingewiesen, das alles in Ordnung ist und wir komplett raus sind aus der Geschichte, ausser die Nebenkostenabrechnung die noch kommt. Zählt ein Wort hier den garnichts mehr ??? -
Zu 1. Warum wohl werden wichtige Dinge per Vertrag schriftlich fixiert? Damit es im Falle eines Falles nicht zu solchen Problemen kommt, wie in Ihrem Fall. Dass Zeugen vor Gericht nicht immer genau das aussagen, was gesprochen wurde, dürfte doch wohlbekannt sein.
Zu 2. Hier geht es doch um Ihre Hinterlassenschaften und nicht um Dinge, die der Nachmieter angeschaft hat. Auch hier ist nichts Schriftliches (Protokoll o.ä.) verfasst worden. Sie können natürlich Beweise (Fotos, Videos) verlangen und müssen nicht für fremde Dinge aufkommen.
Warten Sie ab, wie weit der Exvermieter mit seinen Forderungen gehen wird, ob er den Weg zum Gericht einschlägt. Halten Sie die Aussagen der Zeugen schon heute schriftlich fest und vertrauen Sie darauf, dass Ssie dann vor Gericht nicht einknicken.
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zu 1 :Klar ist mir das bekannt, aber auch im Vertragsrecht gilt ja mündlich, soweit mir bekannt ist. Aber egal. Die Aussage der Zeugen habe ich schon schriftlich festhalten lassen und genau das werden diese auch aussagen. Da das ja die Wahrheit ist, knicken die auch nicht ein, warum auch.
zu 2. Der Vermieter meint es wären Unmengen von Müll, die wir hinterlassen haben, was definitiv nicht der Fall war. Es war von uns Sperrmüll, der auch angemeldet war und noch ca. 1 qm3 restlicher Kram, die Entsorgung würde sich auf ca. 150 Euro belaufen, diese haben wir auch von der Abstandszahlung abgezogen, also verechnet.
Da wir mit der Nachbarschaft noch guten Kontakt haben, wissen wir auch das von den neuen Mietern einiges an Kram dazu gekommen ist, wer trägt den hier die Beweislast, wem was gehört ????? Ich kann ja leider nicht beweisen, welcher Teil von uns ist und welcher von den neuen Mietern.
Naja, ich werde erstmal abwarten wie das ganze weiter geht. Heute habe ich ein Schreiben meines alten Vermieters bekommen, mit der Aufforderung bis 31.08.2011 alles zu entsorgen, wenn nicht dann wird eer es auf meine Kosten entsorgen lassen. Soll er mal machen, ich denke ich werde mal meinen Anwalt anrufen, der soll sich dann darum kümmern.
Danke für Ihre Antworten.
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