Beiträge von Mainschwimmer
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Sich endlich darauf besinnen, dass es den guten, alten Brief gibt und den per Einschreiben/Rückschein versenden.
Sie hätten 10 Mails verschicken können, aber hätten auch dann keinen Beweis, dass die beim Empfänger angekommen sind. Die Geizmentalität ist zwar heutzutage g.e.i.l. aber völlig falsch in solch einer Situation.
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Eine eindeutige Antwort ihrerseits wäre da mehr von Vorteil gewesen
Wissen Sie überhaupt, wozu Foren heutzutage dienen sollen? Mit Sicherheit nicht für eine Rechtsberatung, die Sie auf Teufel komm raus, hier erwarten.
Die nächste Frage richten Sie bitte an den Anwalt des Mietervereins, ich jedenfalls habe keine Lust mehr, Ihre Lesefaulheit und Dreistigkeit zu unterstützen.
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Wie olft muss man sich denn noch wiederholen? Lesen Sie meinen Beitrag vom 25.08. von 11:43 Uhr. Dort ist ein Link auf eine Entscheidung des BGH.
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„Die Steckdose ist nicht von uns, die haben nicht wir eingebaut daher ist sie auch nicht Teil des Mietobjekts und muss von uns nicht repariert werden.
Sollte wohl logisch sein. Ich habe regelmäßig in meinen diversen Mietwohnungen zusätzliche Leitungen für Steckdosen und Beleuchtungen verlegt. Natürlich ohne Wissen des Vermieters. Wenn der jetzt z.B. für die Steckdosen die Verantwortung/Reparaturen übernehmen müsste, o je!
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Kann ich innerhalb von 2 wochen vom Vertrag zurücktreten?
Wie kann man auf diese Idee kommen, nur weil man einen Einkauf bei amazon z.B. innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann? Und dann frage ich mich auch welches Sonderkündigungsrecht Sie in Anspruch nehmen wollen. Wenn Sie mit den anderen Bewohnern nicht zurecht kommen, dann ist das Ihr Problem und nicht das der Vermieterin.
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Was ist denn an diesem Schreiben so schwer zu verstehen?
Der Unterzeichner schreibt doch ganz deutlich, dass er keine Garantie auf den Ausgang der Klage gibt. Und das heißt nichts anderes als dieser bekannte Spruch: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.
Und Kerzen anzünden für die Heilige Notburga wird auch nichts bringen.
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Ich finde diese Androhung meines Vermieters einfach nur unfair und ungerechtfertigt.
Warum wohl hat Ihr Vermieter das Rundschreiben betreffend der Mülltonnen geschrieben? Ohne einen oder mehrere Vorfälle mit überfüllten Tonnen, hätte er doch bestimmt nichts derartiges verteilt.
Es liegt an Ihnen und anderen Mietern, dafür zu sorgen, dass in Ihrer Wohnanlage Müll getrennt wird. Wenn jeder Mieter sich etwas engagiert und seinem Nachbarn bei der Trennung hilft, dann wird sich die Sache in Wohlgefallen auflösen.
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Und ich sehe nicht ein, für ein paar faule bluten zu müssen....
Und noch einmal, der Vermieter ist nicht verpflichtet, nach den Müllsündern zu suchen, auch wenn Ihnen das nicht passt.
Und wenn Sie zukünftig in Foren Antworten erwarten, die Ihnen zusagen, dann müssen Sie das vorher sagen.
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und ich bin keinesfalls bereit das so hinzunehmen.
Das wird dem Vermieter aber egal sein. Wenn die Gefäße nicht ausreichen, dann muss er größere bestellen und die Kosten auf alle Mieter umlegen.
Oder sollte er eine Wache an den Tonnen aufstellen, die den Mülleinwurf kontrollieren? Das wäre sicherlich teurer.
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Muss ich also bis zum Ende mit im Vertrag bleiben??
Ja!
Oder Sie verklagen Ihren Mann, damit er Sie aus dem Vertrag entlässt.
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@Franklin D.Roosevelt
ZitatIch finde es ungeheuerlich, wie hier einige mit ihrer überheblichen und herablassenden Art versuchen Leute zu verärgern und offensichtlich nicht Willens sind hilfreich einem gestellten Problem an den Kragen zu gehen.
Und ich finde Ihren Kommentar an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten.
Warum? Lesen Sie diesen Auszug aus dem Beitrag des TE
ZitatHinzu kommt das man versucht Fristlos zu kündigen (also die Mieter wollen es) aber der Vermieter besteht trotz dieser Mängel auf 3 Monate.
Was kann man machen?Wohnt dort schon 5 Jahre und versucht seit langem fristlos zu kündigen, aber es klappt nicht, weil der Vermieter auf der Frist von 3 Monaten besteht.
Wer solchen Irrsinn schreibt, ist doch nicht von dieser Welt. Und wer nicht verstehen will/kann, dass ein Forum keinen Anwalt für Mietrecht ersetzen will/kann/darf, der muss eben so lange warten, bis ein "Weißer Ritter" namens Roosevelt auftaucht, der das Problem mit einem Schlag löst.
Dies ist Ihr erster, und ich hoffe auch Ihr letzter Beitrag. Klugschwätzer benötigt dieses Forum nämlich nicht!
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Sie sind berechtigt dort schnellstens auszuziehen, wenn es tatsächlich so ist, wie Sie es schildern.
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Erledigen Sie mal zuerst Ihren Teil, dann sehen wir weiter.
Und wie stellen Sie sich das mit den Gerichtsurteilen eigentlich vor, da hat jemand alle Urteile zu Mietrecht und Wassergeld abgespeichert und blättert die mal schnell durch?
Sie können ja mal Google befragen, Google kennt ne Menge Urteile und mehr.
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Gibt es darüber Gerichtsurteile?
Klar, gibt es Gerichtsurteile. Aber Sie glauben doch nicht, dass hier im Forum sich jemand auf die Suche danach macht.
Nehmen Sie Einsicht in die Wasserrechnungen beim Vermieter, machen Sie Fotos oder Fotokopien davon und dann kann man weitersehen.
Und noch einmal. In einem Forum werden Ratschläge erteilt, Rechtsberatung mit Urteilen & Co. gibt es beim freundlichen Anwalt in seiner Kanzlei oder im Internet.
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Die verspätete Berechnung der Kosten aus 2009 könnte an der Rechnung liegen, die erst jetzt von den Wasserwerken erstellt wurde. Daher ist in diesem Fall eine Umlage auf die Mieter möglich.
Die Rechnung für 2011 kann doch eigentlich nur eine Abschlagszahlung sein, denn dieses Jahr hat ja noch ein paar Tage Gültigkeit.
Also bitte die Rechnung genau anschauen, was dort berechnet wird.
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Da gibt es doch ganz spezielle Experten, die sich mit Heizung & Co. bestens auskennen. Denen sollte man aber schon Kopien dieser Abrechnung zeigen, sonst wird das nämlich nichts:
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Zitat
auch ein versteckter Mängel?
Aber klar doch!
Anstatt im nächsten Baumarkt ein paar Edelstahl- oder Messingschrauben zu kaufen, kann man daraus auch eine Staatsaktion machen, gelle?
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Zitat
würde ich sofort die Polizei rufen!
Warum nicht sofort nach der GSG 9, oder dem SEK rufen?
Auf solchen Kinderkram erwarten Sie wohl keine ernsthafte Antwort?
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