Tagchen,
unser neuer VM kündigte uns die Whg zum 30.03.2012 (9 Mo.Frist) wegen Eigenbedarf für sich.
Nun haben wir ein Whg zum 01.10.2011 gefunden und werden diese auch bald beziehen (haben diese zum 30.09.2011 ordentlich gekündigt) weil wir auch keine 9 Monate warten wollten.Der Wohnungsmarkt ist hier nicht sehr erprickelnd.
Anyways, nun bekommen ich von meinem VM unfreundliche Post,das ich Ihm JEDERZEIT die Whg zur verfügung stellen müsste,zwecks Besichtigung irgendwelcher Interessenten,weil er die Whg zum 01.10.2011 wieder vermieten will.
Nun weiß ich schon,das er dies "Eigentlich" nicht darf wegen der Eigenbedarfskündigung und wollte wissen...MUSS ich diese Besichtigungen zulassen? Wenn ja,wie oft und wie lange und mit wievielen Personen?
Wir sind halt im Moment voll im Packstress und die Bude steht voll mit gepackten Umzugskisten und abgebauten Möbel,weil es bei uns in 5 Tagen mit dem Umzug los geht!
Wäre sehr Dankbar,wenn jemand schon mal so etwas erlebt hat und mir da eventuell mit Rat zur Seite stehen kann.
Merci und liebe Grüße
Mimi