Werde ich bei so einer Genehmigung wegen Abrisse vorher gefragt und kann ich mir dann vielleicht den Gutachter dafür aussuchen…
Das entscheidet nicht der Mieter, also wird er auch nicht gefragt.
Hat der Man nicht gewusst was er kauft und muss darauf hin nicht vielleicht irgendwelche Fristen einhalten.
Ja, bei der langen Mietzeit für die Wohnung beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.
Was für unterlagen muss man mir als Mieter vorlegen. Im Moment scheint das nur die Kündigung zu sein. Weder Begründung noch Gutachten muss dem Mieter vorgelegt werden sondern nur der Behörde die ich dann vielleicht über einen Anwalt bekommen… Vielleicht noch vor dem Abrisse
Bitte hier zum Thema Verwertungskündigung und Abriss nachlesen.
Mietrecht: Verwertungskündigung einer Wohnung
Gibt es für mich nach der Genehmigung des Abrisses (wo wir noch nicht sind) noch rechtliche Möglichkeiten dagegen vor zu gehen.
Siehe Link oben.