Beiträge von Mainschwimmer

    Wenn Sie schon zu faul sind, einen eigenen Thread zu eröffnen, dann sollten Sie wenigstens so intelligent sein und den Link in meiner Antwort vom 05.09. öffnen und lesen.

    Sollten Sie aber erwarten, dass Ihnen vorgelesen wird, dann muss ich Sie enttäuschen. Das ist nämlich in diesem Forum nicht üblich.

    Zitat

    Und wie sollte ich im aktuellen Fall nun weiter vorgehen?
    So ein Einschreiben aufsetzen und darin eine Frist angeben? Aber was muss dann in diesem Einschreiben drin stehen, bzw. auf welches Gesetz kann ich mich berufen?

    Setzen Sie eine nicht zu lange Frist (14 Tage) zur Behebung des Mangels und entscheiden Sie sich, ob Sie die Miete um weitere Prozente kürzen, oder einen Handwerker mit der Behebung des Schadens beauftragen. Entweder auf Rechnung des Vermieters, oder mit Verrechnung der Miete/Nebenkosten.

    Rechtslexikon Mietminderung

    Zitat

    Immer nur mündlich :-/

    Das ist für weitergehende Forderungen schlecht, sehr schlecht.

    Zitat

    Würde eine einfache E-Mail (mit einer Fristsetzung) als "beweisbar" genügen?

    Nein, natürlich nicht. Sie beweisen lediglich den Versand, aber nicht den Erhalt einer Mail.

    Für Geburtstagsgrüße o.ä. sind Mails sicherlich okay. Aber wenn ich meinen Vermieter unter "Druck" setzen will wegen einer länger anstehenden Mängelbehebung, dann muss es beweisbar (Einwurfeinschreiben) sein. Statt eines Einschreibens kann man aber auch im Beisein eines Zeugen den Brief in den Briefkasten werfen.

    Zitat

    Der Bekannten wurde schon ca. 4 Wochen nach Bezug (11.12.10) bereits seitens des Vermieters ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis zum 31.07.2011 gekündigt, mit anschließender Räumungsklage.

    Nachtrag:

    Die recht lange Kündigungsfrist von 6 Monaten lässt vermuten, dass die Mieterin mit den Vermietern alleine in diesem Haus wohnt/gewohnt hat. In diesem Fall muss bei der Kündigung keine Begründung angeben werden. Hier ein Zitat aus dem Mietrechtslexikon:

    Besonderheit beim 2-Fam.- Haus:

    Gem. § 573 a BGB kein Kündigungsschutz des Mieters, wenn der Vermieter mit im gleichen Haus wohnt. ( Erleichterte Kündigung - ohne Angabe von Gründen-). Typischer Fall: Einliegerwohnung. In diesem Fall verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um 3 Monate.

    Es reicht hier völlig aus, wenn die Kündigung einen Verweis auf diesen § 573 a BGB enthält.

    Hoppla, das war aber nicht die Frage.

    Der fehlende Heizkörper in dem kleinen Zimmer berechtigt nicht zur Mietminderung, denn der "Mangel" war doch schon beim Einzug vorhanden.

    Wie eine mögliche Mieterhöhung unter Berücksichtigung des Mietspiegels aussehen könnte, können Außenstehende nicht beurteilen, weil wir die Austattung und den Komfort der Wohnung nicht kennen.

    Zitat

    Der Bekannten wurde schon ca. 4 Wochen nach Bezug (11.12.10) bereits seitens des Vermieters ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis zum 31.07.2011 gekündigt, mit anschließender Räumungsklage.

    Die Kündigung einer Wohnung muss von Seiten der Vermieterin immer begründet werden. In der Form, wie von Ihnen geschildert, ist sie per se ungültig.

    Ein Vertrag wird erst durch Unterschrift gültig. Da Sie nicht unterschrieben haben, geht Sie die Angelegenheit nichts an.

    Nach dem 27.09. sollten Sie sich wieder melden und erzählen, was tatsächlich Sache ist.

    Zitat

    Das kann doch nicht Sinn diese Gesetztes sein..

    Wer so fragt, hat schon verloren!

    Sie haben doch genügend Informationen in den beiden Verlinkungen gefunden. Wenn das nicht reicht, dann müssen Sie sich einen guten (teuren) Anwalt für Mietrecht gönnen. Den Mieterverein können Sie in diesem Fall vergessen, denn bei Gewerbemiete ist der außen vor.

    Aber gehen Sie mal in die Innenstädte und schauen Sie, wie dort gebaut wird. Dort wo die Neubauten stehen, waren zuvor sicherlich vermietete Häuser, oft mit langen Mietzeiten. Wo sind die Mieter alle hin?

    Werde ich bei so einer Genehmigung wegen Abrisse vorher gefragt und kann ich mir dann vielleicht den Gutachter dafür aussuchen…

    Das entscheidet nicht der Mieter, also wird er auch nicht gefragt.

    Hat der Man nicht gewusst was er kauft und muss darauf hin nicht vielleicht irgendwelche Fristen einhalten.

    Ja, bei der langen Mietzeit für die Wohnung beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.

    Was für unterlagen muss man mir als Mieter vorlegen. Im Moment scheint das nur die Kündigung zu sein. Weder Begründung noch Gutachten muss dem Mieter vorgelegt werden sondern nur der Behörde die ich dann vielleicht über einen Anwalt bekommen… Vielleicht noch vor dem Abrisse

    Bitte hier zum Thema Verwertungskündigung und Abriss nachlesen.

    Mietrecht: Verwertungskündigung einer Wohnung

    Gibt es für mich nach der Genehmigung des Abrisses (wo wir noch nicht sind) noch rechtliche Möglichkeiten dagegen vor zu gehen.

    Siehe Link oben.

    Ich habe es geahnt. Diese Klausel ist ungültig, der Vertrag kann jederzeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Vor der Mietrechtsreform 2001 waren solche Verlängerungsklauseln möglich, heute sind sie ungültig:

    Befristete Mietvertrge mit Verlngerungsklausel nur kndbar zum vereinbarten Ablauftermin Test, Tipps, Tricks, Vergleich, Bilder und Erfahrungen Schlaunews - Nachrichten aus aller Welt

    Mietrecht: Mietverträge mit Verlängerungsklausel

    Diese Heizpflicht für den Vermieter gilt nur, wenn die Wohnung mit einer Zentralheizung in allen Zimmern ausgestattet ist. Es ist also Ihr Problem, wie Sie die Zimmer ohne Ofen/Heizkörper warm kriegen.

    Zitat

    Wann kann der Neubesitzer tatsächlich Eigenbedarf anmelden und wie lange sind dann die Kündigungsfristen?

    Sofort, sobald der Verkauf notariell beglaubigt ist. Frist 3 Monate.

    Zitat

    er böte mir jedoch an, bei vorzeitigem Verlassen der Wohnung, unsere Umzüge zu bezahlen.

    Das ist doch schon mal etwas. Vielleicht können Sie mit dem VM über einen Aufhebeungsvertrag noch mehr rausholen.

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    Gibt es da irgendwelche Härteregelungen, die ich anwenden kann?

    Sicherlich nicht. So lange es noch für jede Einkommensklasse Wohnraum gibt, werden Sie sehr schwer einen Härtefall konstruieren können.

    Zitat

    Das Kaltwasser wird über einen Gemeinschafts Zähler im Keller abgelesen.

    Wie ist denn der Gesamtverbrauch dieses Zählers gegenüber dem Vorjahr?

    Zitat

    dass wir das für den Abriss und Bau benötigte Wasser jetzt in der Abrechnung mit bezahlen.

    Für Abriss, bzw. Neubau, sind in der Regel Entnahmestellen für Bauwasser vorgesehen. Der Querschnitt der Wasserleitungen in Ihren Mietshäusern, die angezapft werden könnten, reicht nicht aus, um Häuser zu bauen.

    Zitat

    In meinem alten Mietvertrag stand, dass ich nur einen Kündigungstermin habe und dann nur am 15.08 ausziehen kann.

    Das ist aber noch immer keine Beantwortung der wichtigsten Frage. Bitte stellen Sie den ganzen Text dieser Klausel mit der Kündigung hier ein. Entweder scannen und hochladen, oder Wort für Wort eintippen.

    Zitat

    st meine vermieterin verpflichtet mir ein ordentliches fenster einzubauen?

    Warum sollte sie? Schon bei Einzug in diese Wohnung war in der Abstellkammer kein Fenster, das haben Sie also gewusst, oder?

    Und Sie meinen, dass man so einfach an beliebiger Stelle des Hauses ein Loch schlagen und ein Fenster einbauen kann? Schon mal etwas von Bauamt und Bauaufsichtsamt gehört/gelesen? Wenn nicht, dann sollten Sie sich mit diesem Thema befassen.

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