Unbeheiztes Zimmer - Mietminderung?

  • Hallo,

    ich habe neulich diese Seite gelesen: (Berliner Mieter Gemeinschaft: Heizpflicht des Vermieters- Berliner MieterGemeinschaft e.V. )
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    "Heizpflicht des Vermieters
    Der Vermieter muss dafür sorgen, dass während der Heizperiode in der Wohnung zwischen 6 und 24 Uhr die mietvertraglich vereinbarten Raumtemperaturen erreicht werden...

    Sind im Mietvertrag keine Vereinbarungen getroffen, gelten Temperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius in Wohnräumen und Küchen sowie 23 Grad Celsius in Bädern als ausreichend. In nicht zum ständigen Aufenthalt bestimmten Räumen (z.B. Schlafzimmer und Flur) wird eine Temperatur von 18 Grad Celsius üblicherweise als angemessen angesehen. Nachts kann eine Absenkung auf 16 Grad Celsius noch zulässig sein."
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    Das habe ich an unsere Hausverwaltung geschickt und bekam eine Antwort (nach einem Besuch): weil wir in 2009 die Wohnung bezogen haben und waren zufrieden eine Mietminderung nicht in Frage kommt. In unseren Vertrag steht es gar nichts also gilt die oben gennante Regel?.

    In 2009 hatten wir kein Baby und jetzt schon, also müssen wir den kleinen Zimmer als Kinderzimmer umbauen und selber Heizkörpern kaufen, bzw. mit Strom heizen. Die nette Frau im Hausverwaltung meinte wir hätten das im 2009 schon vorplanen sollen....

  • Da soll jetzt jemand schlau draus werden :confused:

    Ist der Raum, der jetzt ausgebaut wird, überhaupt Bestandteil des Mietverhältnisses, also im Mietvertrag auch als Zimmer ausgewiesen?

  • snarfe:

    "das Zimmer ist als ein halbes-Zimmer ausgewiesen."
    Ach so, verstehe: Aussenwand fehlt.

    "ja, ein Bestandteil des Mietverhältnisses!"
    Meinst wohl Mietsache?

  • Ich kenn es so, dass kleine unbeheizte Kammern manchmal als halbes Zimmer ausgewiesen werden, weil es zwar ein ganzen Zimmer (mit 4 Wänden :) ) ist, aber aufgrund von Größe uns Beschaffenheit dennoch nicht als vollwertiges Zimmer nutzbar.

    Aber ganz ehrlich: Ich würde mein Baby nicht in so eine Kammer verfrachten. Ich würde sowas eher als Wäscheraum zum Bügeln oä nutzen.
    Aber ich denke, wenn der Raum wirklich nur recht klein ist, dann kann man ihn auch einfach mit einer Stromheizung oder einem Heizlüfter aufwärmen.

  • Hoppla, das war aber nicht die Frage.

    Der fehlende Heizkörper in dem kleinen Zimmer berechtigt nicht zur Mietminderung, denn der "Mangel" war doch schon beim Einzug vorhanden.

    Wie eine mögliche Mieterhöhung unter Berücksichtigung des Mietspiegels aussehen könnte, können Außenstehende nicht beurteilen, weil wir die Austattung und den Komfort der Wohnung nicht kennen.

  • Ein weiteres Beispiel warum ich empfehle, bei der Wohnungsübergabe IMMER ein Protokoll anzufertigen und solche Mängel festzuhalten und vom Vermieter signieren zu lassen.


    Nicht nur aus Mieterinteresse... *nachdenk*

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