Heizpflicht

  • Hallo,

    ich habe neulich diese Seite gelesen: (Berliner Mieter Gemeinschaft: Heizpflicht des Vermieters- Berliner MieterGemeinschaft e.V. )
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    "Heizpflicht des Vermieters
    Der Vermieter muss dafür sorgen, dass während der Heizperiode in der Wohnung zwischen 6 und 24 Uhr die mietvertraglich vereinbarten Raumtemperaturen erreicht werden...

    Sind im Mietvertrag keine Vereinbarungen getroffen, gelten Temperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius in Wohnräumen und Küchen sowie 23 Grad Celsius in Bädern als ausreichend. In nicht zum ständigen Aufenthalt bestimmten Räumen (z.B. Schlafzimmer und Flur) wird eine Temperatur von 18 Grad Celsius üblicherweise als angemessen angesehen. Nachts kann eine Absenkung auf 16 Grad Celsius noch zulässig sein."
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    Das habe ich an unsere Hausverwaltung geschickt und bekam eine Antwort (nach einem Besuch): weil wir in 2009 die Wohnung bezogen haben und waren zufrieden eine Mietminderung nicht in Frage kommt. In unseren Vertrag steht es gar nichts also gilt die oben gennante Regel?.

    In 2009 hatten wir kein Baby und jetzt schon, also müssen wir den kleinen Zimmer als Kinderzimmer umbauen und selber Heizkörpern kaufen, bzw. mit Strom heizen. Die nette Frau im Hausverwaltung meinte wir hätten das im 2009 schon vorplanen sollen....

  • Diese Heizpflicht für den Vermieter gilt nur, wenn die Wohnung mit einer Zentralheizung in allen Zimmern ausgestattet ist. Es ist also Ihr Problem, wie Sie die Zimmer ohne Ofen/Heizkörper warm kriegen.

  • Ist es so, wie ich vermute ?

    Sie haben in Ihrer Wohnung auch ein kleines Zimmer ohne Heizung gemietet und müssen nun für die Heizung selbst aufkommen.
    Sie mieten ein Wohnung immer so, wie diese sich bei Unterzeichnung des Mietvertrages darstellt.
    Das wird teuer, oder Sie heizen nur bei Kältegraden.
    Geht aber auch zur Not.

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