hallo,
ich habe mich hier schon etwas im forum belesen, würde aber trotzdem gerne nochmal eure Meinung zu meinem individuellen fall einholen.
mein Mitbewohner und ich wohnen seit 2 Jahren in einer Mietwohnung. die Wohnung befindet sich in einem ganz normalen Mehrfamilienhaus mit Wohnungen unterschiedlicher Vermieter. Meines Wissens nach gehört meinem Vermieter keine weitere Wohnung in diesem Haus.
Vor einiger Zeit wurde mich durch einen Makler mitgeteilt, dass die Wohnung nun langsam verkauft werden soll, sie aber hauptsächlich nach Käufern suche, die sie alt Kapitalanlage erwerben wollen.
Nun erhalte ich auf heiterem Himmel heute vom Vermieter einen Anruf, dass er sich mit einem Käufer geeinigt hätte, dieser Eigenbedarf anmelden möchte und er (der alte Vermieter) mir daher die Wohnung kündigen möchte. er böte mir jedoch an, bei vorzeitigem Verlassen der Wohnung, unsere Umzüge zu bezahlen.
jetzt stellt sich folgende Frage für mich:
kann der aktuelle Vermieter mir fristgerecht kündigen, weil er weiß, dass in 3 Monaten jemand die Wohnung gekauft hat, der selbst in sie einziehen will? im Prinzip hält er doch die Frist von 3 Monaten ein.
angenommen, das geht jetzt alles nicht so, weil der Eigenbedarf ja erst vom Neubesitzer angemeldet werden kann. Wann kann der Neubesitzer tatsächlich Eigenbedarf anmelden und wie lange sind dann die Kündigungsfristen?
weiteres Problem ist folgendes:
ich habe zum Einzug in die Wohnung recht gut verdient. mittlerweile sind aber zum einen die Mieten stark angestiegen. zum anderen habe ich meinen Job verloren und werde ab Oktober mein Studium fortsetzen. Meine finanzielle Lage hat sich also deutlich verschlechtert, weswegen ich es schwer haben werden, eine neue Wohnung zu finden. Gibt es da irgendwelche Härteregelungen, die ich anwenden kann?
vielen Dank für Eure Hilfen!!!