ZitatDoch sie wollen mit mir im Vertrag haben, haben sie einen Recht darauf?
Da kein Vermieter gezwungen werden kann, an bestimmte Personen zu vermieten, bestimmt dieser unter welchen Voraussetzungen die Vermietung realisiert wird.
ZitatDoch sie wollen mit mir im Vertrag haben, haben sie einen Recht darauf?
Da kein Vermieter gezwungen werden kann, an bestimmte Personen zu vermieten, bestimmt dieser unter welchen Voraussetzungen die Vermietung realisiert wird.
ZitatIst das zulässig,
Warum sollte das unzulässig sein? Sollten aber Gesetze oder Verordnungen dagegen sprechen, dann erfahren Sie das am ehesten beim Bau(aufsichts)amt.
ZitatIch merke schon, auf konstruktive Kritik kann man hier nicht hoffen!
Was soll das denn jetzt, möchtest du denn noch mehr Kritik hören? Deine Vorgehensweise ist so etwas von schräg, da kannst du doch nicht erwarten, dass man dich ernst nimmt.
Und noch etwas, wenn dein Vermieter das Finanzamt beschummelt, ist das auch kein Grund einer fristlosen Kündigung für dich.
ZitatSo ist es mir persönlich auch bekannt gewesen, nur wie gesagt, hat mir ein bekannter dies erzählt, er meinte das er das Aktenzeichen zu dem Gerichtsurteil haben müsste, sobald ich es habe poste ich es hier.
Das wird nicht funzen, denn solch ein Urteil gibt es nicht. Der Bekannte hat wohl die Glocken läuten gehört, weiß aber nicht wo sie hängen.
ZitatDen Vormieter habe ich bereits gefragt, der meinte auch das es dem Vermieter gehört.
Da würde ich den Vermieter aber darauf hinweisen, denn dann hat der Mieter mit Reparatur und Neuanschaffung nichts am Hut.
Zitatund zum 15.11.2011 die Kündigung für meine alte Wohnung unterschrieben.
Wie geht das? Kündigungen von Wohnungen betragen 3 Monate, aber stets zum Monatsende.
ZitatJetzt habe ich aber gehört, dass die Renovierung, der Vermieter, auf seine Kosten machen muss, wenn die letzten Mieter mindestens 10 Jahre in der Wohnung gelebt haben. Dazu soll es wohl ein neues Gerichtsurteil geben so wie es mir erklärt wurde.
Wer hat denn den Unsinn erzählt? Ob renoviert werden muss oder nicht ist im Mietvertrag nachzulesen.
Zu 2. Risse im Mauerwerk muss stets der Vermieter beseitigen. Das sind ja keine Schönheitsreparaturen.
Zu 3. Du hast die Wohnung wie besichtigt angemietet, also muss der Vermieter das Bad nicht neu fliesen. Das gilt auch für die funktionsfähige WC-Schüssel.
Zu 4. Siehe Antwort zu 3. Da dieser Mangel sicherlich nicht verdeckt war, solltest du dir passende Bretter besorgen.
Zu 5. Auch hier gilt das oben bereits Gesagte. Wegen des Herdes solltest du die Vormieter befragen, vielleicht stammt der von denen. Denn wenn der VM den Herd nicht angeschaft hat, dann muss er auch nicht für Reparaturen u.ä. aufkommen.
ZitatNun brauche ich einen handfesten Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Aha, daher weht der Wind! Man will sich vor der regulären Kündigungsfrist drücken und sucht in einem Forum nach Tipps, wie man fristlos aus dem Vertrag rauskommt.
ZitatAber reicht das für eine fristlose Kündigung?
Bitte gib uns deine Telefonnummer, dann rufen wir dich an. Denn dem geschriebenen Wort glaubst du ja nicht.
ZitatMeine Fristlose Kündigung wurde von ihrem Anwalt als unberechtigt zurückgewiesen.
Und warum hast du dann nicht mit der gesetzlichen Frist gekündigt?
ZitatUnd wenn nein, ist das Grund genug für eine fristlose Kündigung?
Den Zusammenhang solltest du mal näher erläutern. Dein VM behumpst wahrscheinlich die Stadtwerke o.ä. und du willst das als Kündigungsgrund anführen? Sag mal, gehts noch?
Tja, was würden wir hier wohl zu lesen bekommen, wenn der Nachbar hier um Rat fragen würde? In einer solchen Situation den Schiedsrichter zu geben, wenn man nur die eine Seite hört, maße ich mir nicht zu.
1. Warum schreibst du die Story 2x?
2. Ich hatte keine Lust, mir den ganzen Roman durchzulesen. Aber sicherlich werden es andere User tun.
3. Warum wartest du nicht einfach ab, was dein Anwalt machen wird.
Zitatich habe das gepostet, weil er jetzt davon spricht
Ja und?
Der Tag hat 24 Stunden, lass ihn doch reden. Und, ein Vermieter hat sich an den Vertrag zu halten, den er abgeschlossen und unterschrieben hat.
Für diese Weisheit braucht man aber kein Forum, da sollte ganz einfaches Nachdenken ausreichen.
Zitatdas find ich aber viel zu teuer für eine 75 qm große wohnung. der mietspiegel liegt bei uns bei 4,36€
desweitern kommt dazu dass die wohnung unbewohnbar war.
Richtig, das ist kein jammern! Habe ich doch tatsächlich nicht richtig gelesen1
ZitatMuss ich wenn ich Untervermiete,das beim Finanzamt melden.
Ja!
Dafür gibt es bei der jährlichen Steuererklärung extra die Fragen nach dem Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn im Mietvertrag keine Betriebskosten vereinbart sind, dann müssen Sie die auch nicht bezahlen. So einfach ist das.
Und, 500,- Euro Miete incl. Betriebskosten für eine 75 m² große Wohnung scheint mir auch kein Wucher zu sein.
Wenn Sie die nächste Wohnung anmieten, sollten Sie sich vor Vertragsunterschrift über den geforderten Mietpreis im Klaren sein. Hinterher in einem Forum zu jammern, ist mit Sicherheit nicht der richtige Weg.
Zitathabe ich vermutlich die stromleitung beschädigt...
Und warum soll jetzt der Vermieter für die Reparatur aufkommen?
ZitatWarum Baustrom?
Ganz einfach, weil sich der Strom, der für den Umbau, die Renovierung, Baustrom nennt. Ist das so schwer zu verstehen.
Okay, man könnte auch Baustellenstrom dazu sagen, aber wahrscheinlich gefällt Ihnen dieser Begriff auch nicht, oder?
Eine weitere Antwort auf Ihre erneute Frage verkneife ich mir. Die würden Sie nämlich auch nicht verstehen.
Schon mal nachgerechnet, wie hoch der Betrag für den Baustrom eigentlich ist?
Darüber sollte man mal nachdenken, bevor man solche Fragen wegen ein paar Peanuts in einem Forum stellt.
So könnte müsste ein korrektes Mieterhöhungsverlangen bis zur Vergleichsmiete aussehen:
Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete
Und bitte. Wegen des Mietspiegels oder der Mietpreise für Vergleichswohnungen muss man vor Ort tätig werden. Da kann kein Forum helfen oder antworten.
Das Thema Schimmel hat mittlerweile einen 3 Kilometer langen Bart. Es vergeht keine Woche ohne eine Nachfrage.
Darum bitte die Funktion Suchen hier im Forum nutzen. Oder aber Google mit dem Suchwort füttern und es gibt Antworten bis zum Abwinken.
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1. An einem Zug können problemlos 2 Öfen auf verschiedenen Etagen betrieben werden. Voraussetzung es wird der gleiche Festbrennstoff verheizt. Näheres sagt der Schornsteinfeger.
2. Da die Kosten einer Elektroheizung (auch bei Nachtspeicheröfen) weit über denen von Holz/Kohle liegen, würde ich den VM fragen, wer die Differenz trägt.
3. Sollten Sie sich mit einem möglichen Verbot diser Heizungsart beschäftigen: Welche Nachtspeicherheizungen werden verboten?
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