Zuerst einmalein kompliment an alle die hier Mitwirken, ein sehr tolles Forum!
Habe einige Probleme und ich hoffe Ihr könnt mir Helfen
Vermieter ist die GWG SAGA
Wohnort ist Hamburg falls relevant
Wohnungsgröße 3 Zimmer
1. Frage - Renovierung
Also, ich habe zum 15.10.2011 den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschrieben und zum 15.11.2011 die Kündigung für meine alte Wohnung unterschrieben.
Ich bin als Nachmieter in meine neue Wohnung eingezogen und habe mich auch bereit erklärt, die gesamte Wohnung auf meine Kosten für den Vormieter zu Renovieren, was ich auch wirklich gerne mache, weil die Vormieter schon weit über 70 sind und finanziell nicht unbedingt gut da stehen, zudem habe ich auch für meine alte Wohnung Nachmieter gefunden die dann im Gegenzug die Renovierung für mich übernehmen.
Jetzt habe ich aber gehört, dass die Renovierung, der Vermieter, auf seine Kosten machen muss, wenn die letzten Mieter mindestens 10 Jahre in der Wohnung gelebt haben. Dazu soll es wohl ein neues Gerichtsurteil geben so wie es mir erklärt wurde.
2. Frage - Schimmel
Beim Abspachteln der alten Tapeten habe ich im Wohnzimmer an einer Stelle etwas Schimmel entdeckt die mir bei der Wohnungsbesichtigung nicht gesehen habe, zudem hat das Mauerwerk einen ca. 50cm - 1m langen Riss den man als nicht Fachmann nicht mit Füllspachtel ausbessern .
Muss der Vermieter dies beheben?
3. Frage - Badezimmer
Im Badezimmer sind die Wandfliesen bereits sehr alt jedoch nicht kaputt ( Farbe braun) und es wurden bereits auch einige (ca. 2 - 3%) mit weißen Wandfliesen ausgebessert weil die braunen natürlich nirgendswo mehr aufzutreiben sind.
Muss ich als Neumieter die zwei absolut unterschiedlichen Wandfliesen hinnehmen oder muss es ausgebessert werden?
Aus hygienischen gründen will ich unbedingt eine neue Klosschüssel haben, die alte ist nicht beschädigt und funktioniert.
Habe ich Anspruch darauf?
4. Frage - Treppe Kaputt
Zu der Wohnung gehört auch ein eigener Garten (umzäunt) den man vom Balkon aus über die Treppen erreichen kann, jedoch ist das Holz bereits so morsch das meine Nichte eingebrochen ist als Sie zu Garten gehen wollte. Der Garten ist im Mietvertrag nicht aufgeführt und ich bezahle auch keine Zusätzliche Miete dafür.
Muss der Vermieter das dennoch ausbessern?
5. und letzte Frage - Küche
In der Einbauküche ist das Funier von einem Hängeschrank durch Feuchtigkeit aufgebläht.
Muss der Vermieter dies ausbessern?
Im Mietvertrag steht das die Wohnung ohne Herd vermietet ist, in der Wohnung ist jedoch ein Herd vom Vermieter aufgestellt, was mache ich wenn der mal kaputt geht, muss es der Vermieter reparieren?
Ich weiß es sind viele Fragen aber ich kenne mich mit sowas absolut nicht aus und ich weiss das die GWG/SAGA sehr gerne Ihre Mieter in die Eigenverantwortung zieht bzw. Ihre Pflichten nur sehr sehr widerwillig übernimmt.
Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen.
Liebe Grüße