stromleitungsschaden

  • guten tag erstmal!
    hier mein problem: bei dem anbringen einer neuen lampe in der küche funktinierte diese nicht auf anhieb... daraufhin prüfte ich ob die lampe noch heile ist (an einer anderen stromquelle) die lampe funktionierte... bzw funktioniert immer noch! ;)

    nun kommt das eigentliche problem.. beim abbauen der alten lampe oder beim anbauen der neuen lampe habe ich vermutlich die stromleitung beschädigt... oder es war schon kurz vorm kaputt gehen...
    nun hier die frage ob ich wenn ich morgen einen elektriker beauftrage diesen dann auch zahlen muss oder ob das der hausverwaltung / vermieter obliegt?
    in meienm mietvertrag steht dass ich mich um "kleinere Reparaturen" selber kümmern muss... liegt das in diesem fall vor?

    wäre über eine schnelle antwort sehr dankbar

    gruß olli

  • Hallo Olli,

    "ob ich wenn ich morgen einen elektriker beauftrage diesen dann auch zahlen muss"
    Ja, denn wer die Musik bestellt, der...

    "in meienm mietvertrag steht dass ich mich um "kleinere Reparaturen" selber kümmern muss... liegt das in diesem fall vor?"
    Ja.

  • aber is der verwalter / vermieter nicht verpflichtet mir ein mit strom und wasser versorgte wohnung zu überlassen?


    Richtig, gem. § 535 BGB.
    Ich hatte jedoch das so verstanden, dass Du durch Dein "Gepröckels" die Leitung unterbrochen hast. Ich konnte bereits als Schuljunge solcherlei Schäden beheben.

  • Zunächst wäre zu klären, wodurch der Schaden an der Leitung verursacht wurde. Denn für Schäden, die ein Mieter am Mietoebjekt verusacht, ist dieser dem Vermieter gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Und zwar unabhängig von einer Kleinreparaturenregelung. Wenn der Defekt also auf einen Kurzschluss in der Leitung zurück zu führen ist...

    Man mag und kann jetzt natürlich darüber spekulieren, durch wen der Defekt verusacht oder wer dafür verantwortlich ist.

    Das einfachste wäre sich mit dem Vermieter/der Verwaltung abzustimmen, wer den Elektriker beauftragt. Dann kann nur abgewartet werden, was dieser bei einer Überprüfung vor Ort feststellt.

  • ich fasse mal eben kurz zusammen...


    naja ich habe ja nicht wirklich an den leitungen rumgepfuscht sonder nur eine neue lampe angebracht... das hat 7 mal funktioniert nur 1 mal eben nich..
    also wenn ich den schaden wirklich verursacht habe muss ich für die reparatur auch zahlen.
    wenn sich aber herausstellt dass es daran lag dass die leitungen eh fast (schuldigung für den ausdruck) im arsch waren und nur durch ein ziehen daran kaputt gegangen sind muss der vermieter dafür zahlen?
    bzw wahrsch bleibt es eh an mir hängen... aber danke nochmal für die mühe die ihr euch gemacht habt!

    gruß und schönes wochenende euch allen noch!

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