ZitatBin aus Österreich
Dann solltest du auch in Österreich nachfragen. Ein Forum mit der URL-Endung .de kennt sich mit österreichischem Recht nicht aus.
ZitatBin aus Österreich
Dann solltest du auch in Österreich nachfragen. Ein Forum mit der URL-Endung .de kennt sich mit österreichischem Recht nicht aus.
ZitatEine Fristlose Kündigung ist somit wirksam!
Sagst du. Wie es aber ein mit dem Fall befasster Richter sehen wird, weiß im Vorfeld niemand. Vor allen Dingen, wenn man bedenkt, dass du mit 3 monatiger Frist hättest kündigen können und nachdem du das Wasseramt ins Spiel gebracht hattest, mit Sicherheit kein Grundwasser mehr eingespeist wurde.
Warten wir also ab, wie dein Vermieter und sein Anwalt die Sache sehen werden.
1. Anhand welcher Daten wurde die neue Wohnungsgröße bestimmt, wurde nachgemessen, oder war das ein Blick in die Baupläne?
2. Der BGH hat entschieden, dass bei einer über 10% kleineren Wohnung, als im Vertrag vereinbart, die Miete entsprechend gemindert werden muss. Das gilt nach höchstrichterlichem Urteil natürlich auch im umgekehrten Sinne. Da wir hier aber noch weit entfernt von den 10% sind, dürfte die Forderung nach der höheren Miete ins Leere laufen.
3. Einzig bei der Berechnung der Betriebskosten nach Wohnfläche sehe ich für das laufende Jahr eine Neuberechnung dieser Kosten.
4. Für meine Begriffe muss hier kein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Es dürfte ausreichen, dass in einem Anhang die neu fixierte Wohnungsgröße erscheint und dann eine Änderung bei der Betriebskostenaufteilung vorgenommen wird.
ZitatWas kann ich denn da noch tun?
Z.B. neue Wohnung suchen und umziehen.
Hier kann man wirklich nur den Kopf schütteln. Im Vertrag wurde auch vergessen in welchen Zeiträumen der Mietzins zu entrichten ist. Ob monatlich, vierteljährlich oder jährlich, wurde nicht unterstrichen.
Heißt das jetzt, dass du keine Miete zu bezahlen hast?
Darüber sollte man nachdenken.
ZitatWäre super wenn eure Antwort mit zutreffenden Gesetzten genannt werden.
Vielleicht mit einer schönen roten Schleife dekoriert? Hier ist ein Forum für Mietrecht! Mietrecht bezieht sich auf deine Wohnung, die du gemietet hast. So weit klar?
Da du aber, wenn ich dich richtig verstanden habe, zusammen mit deiner Wohnung keinen Parkplatz/keine Garage angemietet hast, endet hier die Beratung, weil wir ein völlig anderes Terrain betreten.
Dann wollen wir mal auf nächste Woche warten, denn Rätselraten hilft wirklich nicht weiter.
Ganz ehrlich, wer soll sich bei diesem Kuddelmuddel zurecht finden? Ich jedenfalls nicht!
Entweder Termin machen bei einem Anwalt für Mietrecht, oder die ganzen Daten ordnen, die Belege (Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, etc.) scannen und einstellen.
Dann kann man weiter sehen. Und vielleicht auch mal den Zeitraum für die Abrechnung näher beschreiben, denn laut deinen Angaben geht es hier lediglich um den Monat Mai 2010.
ZitatMietzahlungen direkte Überweisung vom Arbeitsamt.
Das möchte ich etwas korrigieren. Hier ist nicht das Arbeitsamt, sondern die ARGE (Jobcenter) gemeint. Die Arbeitsagentur (früher Arbeitsamt) kümmert sich nicht um Mietzahlungen ihrer Kunden. Nur bei der Zahlung von ALG2 werden die Kosten der Unterkunft (KdU) und die Lebensunterhaltskosten getrennt ausgewiesen.
Aber warum besteht denn die Abneigung, dass die Miete direkt überwiesen wird? Sollte wieder eine (ungerechtfertigte?) Mieterhöhung anstehen, dann kann sich der VM direkt mit der ARGE auseinander setzen.
Wie hoch die Miete für die Wohnung deiner Mutter sein darf, lässt sich ganz einfach bei der ARGE erfragen.
ZitatWir hätten aber damals einen Anwalt drauf gucken lassen, ob eine so drastische Erhöhung überhaupt zulässig ist.
Hätten, oder hatten? Bei solchen Angelegenheiten holt man sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein und eine fachlich kompetente Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht. Kostenpunkt: 10,- Euro.
Zitatmit Kündigung drohen
Der kann sogar mit ewiger Verdammnis und Fegefeuer drohen. Nur kann er diese oder andere Drohungen nicht in die Tat umsetzen.
ZitatIn Bezug auf ein Schreiben des Energieversorgers habe ich die Fristlose Kündigung eingereicht. Dies ermöglicht der Gesetzgeber dem Mieter nach §569 Abs. 1 siehe unten.
Aber diese Gesundheitsgefährdung kann nicht der örtliche Wasserversorger, sondern nur das Gesundheitsamt bestätigen. Also vom letzteren brauchst du etwas Schriftliches, um fristlos aus dem Vertrag zu kommen.
Bevor man solche Investitionen tätigt, macht man das in einem Vertrag fest. Jetzt könnte es sogar passieren, dass du beim Auszug vieles wieder zurückbauen musst.
ZitatIch wohne in einer 2er-WG (Wien)
Wenn mit Wien die Hauptstadt Österreichs gemeint ist, dann wäre es klüger, sich beim Mieterschutz deines Landes zu informieren. Gerade beim Kündigungsschutz gibt es große Unterschiede.
ZitatWir haben am 01.10.2011 zum 31.12.2011 gekündigt.
Wichtiger wäre, wann diese Kündigung beweisbar beim Vermieter zugegangen ist.
Nicht so ganz. In einem Forum gibt es kostenlose Tipps und Ratschläge. Wer im Recht ist, weiß eher der Anwalt. In diesem Fall einer für Mietrecht.
1x die selbe Frage zu stellen, hätte doch auch gereicht.
Zitatso dass ich mir den Mieterverein nicht leisten kann und so frage ich euch.
Aber dafür kannst du dir einen Anwalt leisten, den du nach Erhalt eines Beratungsscheins am Amtsgericht beauftragen kannst.
Richtig, das ist einzig Sache des Vermieters, denn er ist für die Bereitstellung von Wasser und Strom zuständig, nicht die Mieterin.
Mietrecht: Stromversorgung der Wohnung, Modernisierungsanspruch des Mieters
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