Hilfegesuch zu verwildertem zugemülltem Gartengrundstück

  • Hallo,

    ich habe Fragen zu einem im Frühjahr 2011 beendetem Mietverhältnis mit Rückgabe der unterwohnten Mietsache inklusive total verwildertem sowie mit kubikmeterweise Abfall zugeschüttetem Gartengrundstück

    Nachfolgend der Text aus dem Mietvertrag und was der Mieter dazu geantwortet hat:

    Mietvertrag Paragraph 8: Soweit Gartenland mitvermietet ist, ist der Mieter verpflichtet, den Garten auf eigene Kosten im üblichen Rahmen zu pflegen, insbesondere in der Wachstumszeit regelmäßig den Rasen zu mähen.Zur Gartenpflege gehört auch die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie das sachgerechte Beschneiden von Bäumen und Sträuchern.

    Der Mieter antwortete darauf: Auch wenn die genannte formularmäßige Klausel als Gartenpflege auch die Erneuerung von Pflanzen/Gehölzen vorsieht, so muß ich Sie darauf hinweisen, daß derart weitgehende grundsätzlich dem Eigentümer obliegende Arbeiten keinesfalls durch eine Formularklausel wirksam auf den Mieter übertragen werden können. Hierzu bedarf es einer Individualvereinbarung, die wir nicht getroffen haben. Unsere Seite des Vertrages haben wir erfüllt.

    (Der Ex-Mieter meint damit, das gelegentliche unzureichende Mähen des Rasens und den teilweise vorgenommenen Zick-Zack-Heckenschnitt. Auf den Vorwurf der totalen Verwilderung und des Zumüllens geht er in keinem seiner Antwortschreiben ein.)

    Wer kann mir erklären, was zu formularmäßigen Klauseln zählt bzw. außerdem etwas dazu schreiben, ob der ehemalige Mieter tatsächlich Recht mit seinen Aussagen hat und Paragraph 8 des Mietvertrages nämlich diese von ihm genannte "FORMULARMÄSSIGE KLAUSEL" vor Gericht zu meinem Nachteil als als unwirksam eingestuft werden könnte-wenn ja: mit welcher Begründung???

    Vielen Dank im voraus!

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