Zitatvorher möchte ich die Rechtslage wissen
Und gerade deshalb sollst du den Anwalt beauftragen. Was meinst du wohl, wer sich zur Rechtslage äußern darf, er oder ich?
Zitatvorher möchte ich die Rechtslage wissen
Und gerade deshalb sollst du den Anwalt beauftragen. Was meinst du wohl, wer sich zur Rechtslage äußern darf, er oder ich?
Und warum hast du in anderen Foren nichts davon geschrieben, dass ein rechtskräftiges Urteil gegen den Vermieter vorliegt?
Aber überlass das Schreiben lieber einem Anwalt.
Da du die gleiche Frage in X Foren gestellt hast, vermute ich, dass du nur Antworten sammeln willst. Lies doch zuerst die Antworten in den anderen Foren, bevor du weiterhin rumfragst.
Klartext:
Wenn du monatlich 180,- € vorausbezahlst sind das 2.160 € im Jahr. Warte also ab, wie deine Abrechnung im einzelnen ausschaut. Du musst natürlich nur solche Positionen bezahlen, die entweder namentlich im Mietvertrag vereinbart, oder ganz allgemein mit § 2 der Betriebskostenverordnung benannt sind.
Und auch nur solche Leistungen sind zu bezahlen, die auch erbracht wurden.
ZitatWas würdet Ihr machen???
Löcher gut verschließen und die Wände mit einer guten Dispersionsfarbe weiß streichen. Zugegipste Löcher auf farbigen Wänden muss kein Vermieter dulden, könnte es sogar als Sachbeschädigung auslegen.
ZitatDie 50 Euro sind monatlich in den Nebenkosten.
Dann wäre es noch interessant zu wissen, was du insgesamt an Betriebs(Neben)kosten pro Monat bezahlst. Denn es ist ein wenig seltsam, wenn eine Kostengruppe besonders genannt/heraus gestellt wird.
In der Regel bezahlt man eine Summe xxx an Betriebskosten im voraus und der Betrag wird 1x im Jahr mit den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
ZitatIch muss auch jeden Monat 50 Euro dafür bezahlen,ist so in dem Mietvertrag geregelt
Wie muss ich das denn verstehen, werden jeden Monat 50,- € für den Hausmeister fällig, oder zahlst du eine bestimmte Summe an Nebenkosten zur Miete?
Denn für einen Hausmeister, der nichts macht und auch nicht vorhanden ist, muss man nichts bezahlen. Also rede mit deinem Vermieter und lass dir von ihm den Stundenzettel des Hausmeisters zeigen.
Stell dir vor, der ist schon vor langer Zeit ausgewandert oder verstorben und du bezahlst 600,- € im Jahr für nichts.
ZitatAlso wann, wie oft und in welcher Form hat der Vermieter abzurechnen?
Was soll denn das wieder? Das Thema hatten wir doch schon vor genau einem Jahr endlos durchgekaut. Such dir bitte was anderes oder lass es sein!
ZitatAuch dann nicht, wenn ich vom Vermieter die Auskunft habe,
Du müsstest doch mittlerweile wissen, dass Auskünfte nur angewärmte Luft sind. Lass es dir von deinem Vertragspartner (das ist der, der unterschrieben hat) schriftlich geben.
ZitatDarf der Mieter in einem solchen Fall die Mietzahlungen mit der Kaution verrechnen?
Nein, auch dann nicht! Befürchtungen, Vermutungen und Glauben haben im Mietrecht keinen Platz.
Zitatwozu das Badezimmer zählen würde, zumindest zum Teil vom Vermieter zu tragen sind.
Nein, auch das stimmt nicht. Der Vermieter bestimmt, wann und in welchem Umfang ein Bad modernisiert wird. Nicht der Mieter!
ZitatMeine Frage ist nun: Müssen meine Schwiegereltern überhaupt was zahlen?
Nein, natürlich nicht! Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Mieter haben eine Rückbaupflicht bei den von ihnen eingebrachten Laminat & Co.: Mietrecht: Die Rückbaupflicht des Mieters, Ausnahmen
Aus Kulanz würde ich einen Betrag um die 1.000 € bezahlen, mehr nicht. Der Mieter, der ohne schriftliche Vereinbarungen Investitionen in eine Mietwohnung tätigt, muss damit rechnen, in die Röhre zu schauen.
Und auch ohne Kristallkugel ist das Urteil eines Gerichtes in diesem Fall vorauszusehen.
Zitatstromsparmodus
Wo liest du dieses Wort, außer in deinem Beitrag?
Und jetzt solltest du dich in den beiden Links schlau lesen und nicht immer die gleichen Fragen wiederholen.
Da du den Mangel bereits gemeldet hast, kanns du ab sofort die Miete mindern. Welche Höhe solltest du mithilfe von Google in Erfahrung bringen.
ZitatJa die Säcke werden von den Bewohnern sobald diese vollsind unten abgestellt.
Tja, so etwas passiert hier bei uns in Problemvierteln auch. Entweder sucht man sich ein besseres Wohnumfeld, oder man muss "mit den Wölfen heulen".
Hier kannst du alles nachlesen:
ZitatDas halte ich für eine Rechtfertigung einer Mietminderung.
Und wenn durch deine Prutscherei erst der Abfluss verstopft wurde, was dann? Denn auch bei Abflüssen geht es seit Kaisers Zeiten nach dem Verursacherprinzip.
Wenn die Säcke nur zum Abholtermin rausgestellt werden, ist das wohl nicht zu beanstanden. Aber es klang in deinem Beitrag aber so, als ob dort die Säcke gehortet werden.
Zitats hat alles so funktioniert wie es sollte.
Klar, und warum willst du die Miete mindern?
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