Selbst getragene Renovierungskosten

  • Hallo, Ich habe mal eine Frage aus Sicht des Vermieters. Das Problem ist etwas schwieriger deswegen wird dessen Ausführung etwas dauern. Meine Schwiegereltern vermieteten vor 6 Jahren eine Wohnung in ihrem Haus an ein Paar. Geplant war das diese Mieter so lange dort wohnen können wie sie möchten. Nun mussten sie ihnen auf Grund einiger Veränderungen in der Familie doch kündigen. Dies tut ihnen zwar sehr leid, allerdings gibt es keine andere Möglichkeit. Die Kündigung ist folglich mit der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ausgesprochen worden und wurde auch seitens der Mieter akzeptiert. Nun stellt sich jedoch folgendes Problem: Die Wohnung war zu Beginn des Mietverhältnisses in keinem besonders guten Zustand. Man verblieb mit den Mietern so dass diese ihre Mietwohnung selber renovieren und ihnen dafür die erste Miete erlassen wird, keine Kaution hinterlegt werden muss und eine vergünstigte Miete gezahlt wird. In unserem Bereich liegt der Mietspiegel in etwa bei 9,16 € / qm . Zahlen mussten sie jetzt über 6 jahre allerdings nur 5 € / qm. Also eine deutlich günstigere Miete als sie normal üblich wäre. Nun waren meine Schwiegereltern davon überzeugt ihre Mieter würden "ewig" dort wohnen und es wurde diese Vergünstigung nicht in den Mietvertrag geschrieben. Es gibt auch keinen Eintrag darüber das die Mieter renovieren und dafür Vergünstigungen bekommen oder meine Schwiegereltern dafür aufkommen müssen. Jetzt wo die Mieter ausziehen sollen und werden wollen sie plötzlich 50% ihrer Kosten erstattet haben, für von ihnen verlegten Laminatboden, eine Küche (die sie meiner Meinung nach mitnehmen können und sollen) und die Renovierung des Badezimmers wo sie neu gefliest haben und neue Geräte, sowie Becken etc eingebaut haben. Alles in allem betiteln sie ihre kosten auf ca. 16000€ und wollen nun von meinen Schwiegereltern 8.000€ haben.

    Meine Frage ist nun: Müssen meine Schwiegereltern überhaupt was zahlen? Schließlich haben die Mieter 6 Jahre eine sehr günstige Miete gehabt. Auch haben meine Schwiegereltern nichts gesagt als plötzlich auch noch Sohn und Freundin des Sohnes der Mieterin eingezogen sind. Die Küche können sie mitnehmen und nach 6 Jahren Mietersparnis (errechneten 13.500 €) kann es ja wohl nicht sein das die Mieter so unverschämt sind und noch Geld verlangen und im Falle der Ablehnung seitens meiner Schwiegereltern mit Anwalt drohen?

    Für Hilfe wäre ich dankbar.

    Grüße

    Marc Schenk

    Einmal editiert, zuletzt von schmar137 (21. Januar 2012 um 02:43)

  • Es gilt nach wie vor: Was im Mietvertrag vereinbart wurde, ist maßgeblich. Wenn da nichts ist, ist nichts.

    Versprechungen, Bekundungen, Glaubensbekenntnisse sind rechtlich ohne Bedeutung.

    Da war wohl Blauauge am Werke. Sie können versuchen bei Gericht etwas zu erstreiten, aber der Ausgang ist ungewiss.
    Ich kann mich leider nur auf die §§ des BGB berufen und da ist von soclhen "Deals" nicht die Rede.

  • Das hilft mir in jedem Fall schon einmal weiter. So was ähnliches habe ich mir bereits gedacht. Es war wirklich blauauge am Werk. So was geschiet bei sehr vertrauensseeligen Menschen wie es meine Schwiegereltern sind leider auch heute noch :D Ich hatte nur etwas im Hinterkopf das fest eingebaute Renovierungsarbeiten die untrennbar mit der Wohnung verbunden sind, wozu das Badezimmer zählen würde, zumindest zum Teil vom Vermieter zu tragen sind. Allerdings beruhigt mich deine Antwort schon sehr da ich die Mieter reichlich unverschämt finde!

  • Zitat

    Meine Frage ist nun: Müssen meine Schwiegereltern überhaupt was zahlen?

    Nein, natürlich nicht! Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Mieter haben eine Rückbaupflicht bei den von ihnen eingebrachten Laminat & Co.: Mietrecht: Die Rückbaupflicht des Mieters, Ausnahmen

    Aus Kulanz würde ich einen Betrag um die 1.000 € bezahlen, mehr nicht. Der Mieter, der ohne schriftliche Vereinbarungen Investitionen in eine Mietwohnung tätigt, muss damit rechnen, in die Röhre zu schauen.

    Und auch ohne Kristallkugel ist das Urteil eines Gerichtes in diesem Fall vorauszusehen.

  • Zitat

    wozu das Badezimmer zählen würde, zumindest zum Teil vom Vermieter zu tragen sind.

    Nein, auch das stimmt nicht. Der Vermieter bestimmt, wann und in welchem Umfang ein Bad modernisiert wird. Nicht der Mieter!

  • Vielen Dank für die Hilfe! Das bestätigt mich darin was ich mir bereits dachte das keinerlei Anspruch besteht. Dann werde ich mich zurücklehnen und dem möglichen Verfahren entspannt entgegen sehen. An die 1000 € habe ich auch gedacht. Nur das mit dem : "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" war mir nicht geläufig. Danke dafür!

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