Hallo zusammen,
ich brauche dringend einen Rat. Meine Vermieter hat mir der Wohnung ausserordentliche fristlos aus wichtigem Grunde gekündigt (§543 Abs. 1, 2, 3a, 3b und § 573 Abs. 1, 2 nr 1) und nach § 545 die Verlängerung widersprochen. Nun es lag bei der Kündigung ein Verwaltervollmacht jedoch nicht von der Tatsächliche Vermieter. Es ist lediglich auf der Vollmacht geschrieben: vertreten durch die Generalbevollmächtigte Frau Musterfrau.
Ist nun der Kündigung zulässig oder nach § 174 Abs. 1 BGB die Kündigung zurückzuweisen.
Es wurde mir der Wohnung fristlos gekündigt weil ich eine Mietkürzung / Mietminderung vorgenommen habe. Die Sache ist das ich starke Mängel in der Wohnung habe. Die HV wurde im Juni 2011 auf die Beseitigung der Schäden verurteilt und inzwischen ist das Urteil rechtskräftig. Die Mängel sind bis heute nicht beseitigt. Wer kann mir hier einen guten Rat geben? Danke
Fristlos gekündigt durch Vermieter
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Marco1 -
22. Januar 2012 um 15:52 -
Erledigt
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Da du die gleiche Frage in X Foren gestellt hast, vermute ich, dass du nur Antworten sammeln willst. Lies doch zuerst die Antworten in den anderen Foren, bevor du weiterhin rumfragst.
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nein, hier wird keine Antworten gesammelt. Es ist eine Ernsthafte Sache und ich muss morgen der Kündigung widerrufen bzw. zurückweisen
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Und warum hast du in anderen Foren nichts davon geschrieben, dass ein rechtskräftiges Urteil gegen den Vermieter vorliegt?
Aber überlass das Schreiben lieber einem Anwalt.
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ich denke mal schon, es wird noch einen Anwalt in der Sache Tätig jedoch vorher möchte ich die Rechtslage wissen
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Zitat
vorher möchte ich die Rechtslage wissen
Und gerade deshalb sollst du den Anwalt beauftragen. Was meinst du wohl, wer sich zur Rechtslage äußern darf, er oder ich?
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