Hallo!
In meinem Mietvertrag ist ein Hausmeister aufgeführt.Ich muss auch jeden Monat 50 Euro dafür bezahlen,ist so in dem Mietvertrag geregelt.
Allerdings gibt es leider keinen Hausmeister,dass heisst ich muss Treppenhaus kehren und feucht wischen,Mülltonnen raus stellen und auswaschen,schnee schippen und und und.
Kann ich da etwas dagegen tun und wenn ja, wie geht man bei so etwas an besten vor?
Gruss Tom
Hausmeister
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Desmo -
21. Januar 2012 um 16:57 -
Erledigt
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Hallo Tom,
musst Du alleine für den HM mtl. 50€ zahlen?
Davon abgesehen, ich würde dies "Allerdings gibt es leider keinen Hausmeister,dass heisst ich muss Treppenhaus kehren und feucht wischen,Mülltonnen raus stellen und auswaschen,schnee schippen und und und." dem VM schriftlich mitteilen und um schriftliche Stellungnahme bitten. -
Zitat
Ich muss auch jeden Monat 50 Euro dafür bezahlen,ist so in dem Mietvertrag geregelt
Wie muss ich das denn verstehen, werden jeden Monat 50,- € für den Hausmeister fällig, oder zahlst du eine bestimmte Summe an Nebenkosten zur Miete?
Denn für einen Hausmeister, der nichts macht und auch nicht vorhanden ist, muss man nichts bezahlen. Also rede mit deinem Vermieter und lass dir von ihm den Stundenzettel des Hausmeisters zeigen.
Stell dir vor, der ist schon vor langer Zeit ausgewandert oder verstorben und du bezahlst 600,- € im Jahr für nichts.
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Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Die 50 Euro sind monatlich in den Nebenkosten.Ich wohne schon seit einem halben jahr hier,anfangs habe ich meinen Vermieter darauf angesprochen,er meinte wir verrechnen es später mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung.Aber irgendwie glaube ich da noch nicht wirklich dran,da ich zu allem Überfluss auch schon seit 6 Monaten auf die neue Schließanlage warte!
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Desmo:
"Die 50 Euro sind monatlich in den Nebenkosten.Ich wohne schon seit einem halben jahr hier,anfangs habe ich meinen Vermieter darauf angesprochen,er meinte wir verrechnen es später mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung."
Kann so akzeptiert werde, denn letztendlich werden die vereinbarten NK abgerechnet gegen die erfolgten Vorauszalungen. Du wirst sicherlich nachhalten, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden."ich zu allem Überfluss auch schon seit 6 Monaten auf die neue Schließanlage warte!"
Würde ich schriftlich nachweislich anmahnen. -
Zitat
Die 50 Euro sind monatlich in den Nebenkosten.
Dann wäre es noch interessant zu wissen, was du insgesamt an Betriebs(Neben)kosten pro Monat bezahlst. Denn es ist ein wenig seltsam, wenn eine Kostengruppe besonders genannt/heraus gestellt wird.
In der Regel bezahlt man eine Summe xxx an Betriebskosten im voraus und der Betrag wird 1x im Jahr mit den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
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Das heisst für mich,ich warte jetzt erst mal meine Nebenkostenabrechnung ab.Da sollten mir dann 300 Euro für den nicht vorhandenen Hausmeister gut geschrieben werden bzw. mit dem gesamten verrechnet werden!
Meine monatlichen Nebenkosten betragen im gesamten 180 Euro
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Klartext:
Wenn du monatlich 180,- € vorausbezahlst sind das 2.160 € im Jahr. Warte also ab, wie deine Abrechnung im einzelnen ausschaut. Du musst natürlich nur solche Positionen bezahlen, die entweder namentlich im Mietvertrag vereinbart, oder ganz allgemein mit § 2 der Betriebskostenverordnung benannt sind.
Und auch nur solche Leistungen sind zu bezahlen, die auch erbracht wurden.
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Da sollten mir dann 300 Euro für den nicht vorhandenen Hausmeister gut geschrieben werden bzw. mit dem gesamten verrechnet werden!
Nein, der sog. Anteil für den HM existiert SO garnicht, es interessieren ausschliesslich Deine Gesamtvorauszahlungen und später die echt erbrachten Leistungen, wie Herr Mainschwimmer bereits sagte. -
Ok!
Dann sag ich mal vielen Dank,ihr habt mir weiter geholfen!
Mfg Tom
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