Da du doch keine Fußböden hast, die gestrichen werden müssen, entfällt doch auch das Streichen der Fußleisten, weil diese Leisten dann keine Farbe (spezielle Fußbodenfarbe) benötigen. Und bitte, suche keine Links zu Websiten raus, die möglicherweise dich und deinen Vertrag überhaupt nicht tangieren. Für dich gilt nur der Vertrag, den du unterschrieben hast und den du ja noch immer noch geheim hältst.
Und noch was, die von dir zitierte zweite Berechnungsverordnung gilt in erster Linie für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus, bzw. für solche, die mit steuerbegünstigsten Mittel gebaut wurden. Trifft das auf diese Wohnung zu?