Beiträge von Mainschwimmer

    Und wer soll deiner Meinung nach für die 5 Monate bis zu seinem Auszug in 2016 die Wartung übernehmen? Und schon sieht die Sache ganz anders aus und wir reden hier über einen Betrag von nur noch 39,- Euro.

    Und ich denke auch, dass wir hier von einer Gas-Etagenheizung reden und nicht von einer Zentralheizung.

    Wenn euch die Pflege des Gartens mietvertraglich übertragen wurde, dann gehört dazu das Mähen des Rasens, das Entfernen von "Unkraut" und das Beschneiden von Sträuchern.

    Wenn ihr nichts davon, oder nur ein wenig davon gemacht habt, dann kann die Vermieterin einen Teil von der Kaution für die Bezahlung dieser Arbeiten einbehalten.

    Was "nichts" oder "wenig" in diesem Zusammenhang bedeutet muss ich nicht erklären, oder?

    Hallo Moni!

    Es ist nun mal so, dass laut BGB die Kosten für Müllentsorgung und Straßenreinigung nach der Wohnfläche abgerechnet werden können/sollen/dürfen. Voraussetzung natürlich, dass die betroffenen Wohnungen eine Einheit bilden.....und das ist bei euch ja der Fall.

    Zitat

    Als ich es aber einmal gewagt hatte, meinen Müll in eine andere Tonne zu werfen, die nicht unserem Block zugeordnet war, gab es Ärger.


    Wer hat sich denn da Ärger gemacht, vielleicht jemand, der die Zusammenhänge nicht kennt, oder nicht verstanden hat?

    Übergebe die Angelegenheit an deine Privathaftpflichtversicherung. Die kennen sich mit solchen Dingen aus und wehren überzogene Forderungen der Vermieterin ab.

    Und, wenn die Versicherung den Schaden reguliert hat, kann die VM keine weiteren Forderungen an euch stellen, weil sie vielleicht mit der Höhe der Zahlung nicht zufrieden ist.


    So nun meine Fragen:
    Darf er die Benutzung auf die "Sommermonate" begrenzen?

    Was für eine Frage. Natürlich darf euer Vermieter euch nicht verbieten, bei Schnee und Regen im Garten zu liegen. Merkste, wie unnütz deine Frage ist?

    Und wenn euch das Aufstellen von Tisch und Stühlen erlaubt ist, heißt das noch lange nicht, dass die Möbel dort stehen bleiben dürfen. Welche Pflichten ihr bei der Gartennutzung habt, sollte im Mietvertrag nachzulesen sein. Wenn es aber um die Gartenpflege geht, kann der Vermieter auch ein Unternehmen damit betrauen und es mit den Betriebskosten, die ihr zu zahlen habt, abrechnen.


    Hallo Sunshine!
    Erfahrungsgemäß ist es selten falsch, wenn man solche Dinge ganz entspannt mit dem Vermieter beredet. Am besten bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas kühler Bowle.

    Da du doch keine Fußböden hast, die gestrichen werden müssen, entfällt doch auch das Streichen der Fußleisten, weil diese Leisten dann keine Farbe (spezielle Fußbodenfarbe) benötigen. Und bitte, suche keine Links zu Websiten raus, die möglicherweise dich und deinen Vertrag überhaupt nicht tangieren. Für dich gilt nur der Vertrag, den du unterschrieben hast und den du ja noch immer noch geheim hältst.

    Und noch was, die von dir zitierte zweite Berechnungsverordnung gilt in erster Linie für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus, bzw. für solche, die mit steuerbegünstigsten Mittel gebaut wurden. Trifft das auf diese Wohnung zu?

    Da hier niemand eine Glaskugel hat, um den exakten Text zu lesen, keine Antwort auf deine Frage nach der Abgeltungsklausel.
    Die andere Frage ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, es muss doch nicht ausdrücklich geschrieben werden, dass die Fußleisten zum Bodenbelag gehören und auch gestrichen werden müssen, wenn nötig.

    Aber in welchem Altbau bist du gelandet, dass es dort Fußböden gibt, die noch gestrichen werden müssen.

    Das war keine Naivität, sondern hatte gesundheitliche Gründe!

    Okay, dann muss ich mich korrigieren. Dann war das nämlich nicht Naivität sondern Blödheit hoch³. Als Beispiel: Ich trage seit 10 Jahren einen Herzschrittmacher und weiß, dass ich mich vor großen Lausprechern und anderen Strahlenquellen in Acht nehmen muss. Auch bei Arbeiten am Stromnetz schalte ich seit der Zeit den Stromkreis aus, weil diese 220 Volt meinen Schrittmacher ausschalten.

    Du hast doch schon vor Anmietung von deinen psychischen Problemen gewusst, darum kann man da eventuell und garnichts machen.

    Und jetzt sollte hier der Thread zu Ende sein, denn weltbewegendes Neues wird nicht mehr zu lesen sein.


    Ich bin Handwerker und hätte das auch selber machen können (für deutlich weniger als 90€).


    Auch wenn du Handwerker bist (der war ich auch mal) hättest du die Arbeiten nicht ausführen dürfen, oder hast du einen konzessionierten Betrieb?

    Aber, als die Küche abgebaut wurde, kam doch der Pfusch zum Vorschein. Warum hat deine Freundin dich nicht als "Handwerker" sofort informiert?

    Mail der Maklerin/Hauverwalterin bekommen, dass mir pauschal 150,-EUR von der Kaution abgezogen werden, da zu meinem Einzug (November 2013) eine neue Duschabtrennung gekauft wurde.


    Diese Dreistigkeit darf man auf keinen Fall durchgehen lassen. Was vor deinem Auszug in der Wohnung neu angeschafft wurde kann natürlich nicht dir in Rechnung gestellt werden. Da wurde wohl versäumt mit dem Vormieter, der möglicherweise die Duschabtrennung gekillt hat, ein ernstes Wort zu reden.

    Wie Berny schon schrieb, wenn man an deine Kaution geht, sofort Mahnbescheid. Am besten über diese Website: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=19096-1473944872739&Command=start
    Da kannst du alle Fragen dazu leicht am PC beantworten. Die Kosten von 32,- Euro muss natürlich die Exvermieterin bezahlen.

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