Fußboden nach Auszug

  • Hallo alle miteinander, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

    Eigentlich wollte ich heute schon zum Mieterschutzbund, aber leider war dort zu und morgen ist auch den ganzen Tag geschlossen.

    Es geht um folgendes...

    Ich habe meine Wohnung gekündigt und nach 4 Jahren in der Wohnung sind 2 "kleine" Schäden am Fußboden durch leichte fahrlässigkeit entstanden. Sie sind halt doch deutlich sichtbar und somit muss der Boden erneuert werden.

    Nun habe ich von der entsprechenden Firma einen Kostenvoranschlag über insgesammt ca. 1400€ bekommen, welchen ich nun bei meiner Versicherung einreichen möchte.
    Bevor ich das jedoch tue, habe ich noch einige Fragen, da ja bekannt ist, dass Vermieter gerne zu Lasten der Mieter aus Altbauwohnung einen Neubau machen.

    Meine Vermieterin meinte, dass das Laminat damals direkt vor meinem Einzug neu verlegt wurde. Ist sie verpflichtet, die Rechnung über diesen Vorgang aufzubewahren und mir diese auch auszuhändigen? Schließlich muss ich ja wissen, was das alte Laminat für einen Wert hat. Meiner Meinung nach war es nämlich ein sehr billiges und entsprechend scheinen mir die Materialkosten in dem Kostenvoranschlag etwas sehr hoch.

    Des weiteren konnte ich bisher nicht herausfinden, wie es sich mit den Kosten für Handwerker verhält. Müssen diese komplett von mir getragen werden?
    Auf dem Kostenvoranschlag wird des weiteren als Materialkosten berechnet : Trittschall, Sockelleisten, Übergangsschinen. Kennt sich jemand handwerklich aus? Muss das alles neu gemacht werden, wegen 2 kleinen Schrammen?

    Ich hoffe, es kann jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen

    Grüße Sebastian

  • Übergebe die Angelegenheit an deine Privathaftpflichtversicherung. Die kennen sich mit solchen Dingen aus und wehren überzogene Forderungen der Vermieterin ab.

    Und, wenn die Versicherung den Schaden reguliert hat, kann die VM keine weiteren Forderungen an euch stellen, weil sie vielleicht mit der Höhe der Zahlung nicht zufrieden ist.

  • Hallo Sebastian,

    könntest Du bitte erklären, wie folgendes zu verstehen ist?

    "in der Wohnung sind 2 "kleine" Schäden am Fußboden ... und somit muss der Boden erneuert werden."

    "Ist sie verpflichtet, die Rechnung über diesen Vorgang aufzubewahren und mir diese auch auszuhändigen?"
    - Aushändigen...?

    "Auf dem Kostenvoranschlag wird des weiteren als Materialkosten berechnet : Trittschall, Sockelleisten, Übergangsschinen. Kennt sich jemand handwerklich aus? Muss das alles neu gemacht werden, wegen 2 kleinen Schrammen?"
    - Wie "klein" sind denn die Schrammen wirklich?

    "Ich hoffe, es kann jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen"
    - Sachverständige, Haftpflichtversicherung ...... oder persönliche Einigung?

  • Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Nunja, der Handwerker meinte scheinbar, dass er nicht in der Lage wäre, den Schaden einfach nur auszubessern und somit den ganzen Fußboden erneuern müsste.
    Ich habe allerdings eben nochmal mit meiner Versicherung gesprochen und dort wurde mir mitgeteilt, dass das dann im Zweifel zum Gutachter geht.
    Bin also scheinbar fein raus.

    ich hab mal noch Fotos der Schäden angehangen.
    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit sowas.

    Das erste ist halt der Schaden am Laminat, das zweite Bild sind Bilder vom PVC-Belag in der Küche. Dort ist ein heißer Topf drauf gefallen und sofort ist das halt etwas angeschmolzen.

  • War grad in der neuen Wohnung gewesen und da kam mir ein neuer Gedanke.
    Dort waren zum Beispiel im Bad noch ein paar Ersatzfliesen eingelagert, falls mal eine zu Bruch geht.

    Mein alter Vermieter begründet nun den kompletten Austausch des Fußbodens damit, dass er keine Laminatdielen und auch kein PVC mehr da hat, von der Art, welches damals eingebaut wurde.
    Die Frage die sich mir da nun rechtlich stellt...ist das mein Problem? Oder seins?

  • Ist doch schon längst passiert. Ists denn verboten, dass man sich trotz dessen versucht ein bisschen zu informieren? Musst ja nicht antworten, wenn du keine Antwort auf die Frage weißt.

  • Worüber willst du dich denn informieren? Wenn du die Angelegenheit deiner Versicherung gemeldet hast, musst du dich um nichts mehr kümmern, außer die Versicherung hat noch Fragen. Aber das ist scheinbar zu hoch für dich.

  • ....
    Mein alter Vermieter begründet nun den kompletten Austausch des Fußbodens damit, dass er keine Laminatdielen und auch kein PVC mehr da hat, von der Art, welches damals eingebaut wurde.
    Die Frage die sich mir da nun rechtlich stellt...ist das mein Problem? Oder seins?

    Das Problem stellt sich gar nicht. Auch wenn der Vermieter noch 5 Laminatplanken im Keller zu liegen hat und einen halben m² vom PVC-Belag sieht eine fachmännische Reparatur so aus, im ganzen Zimmer den Belag auszutauschen. Da diese Materialien sich unter Lichteinfluss unterschiedlich verfärben ist ein ausflicken zwar technisch möglich, stellt aber keine Behebung des Schadens dar, sondern gibt dem gleichen Schaden nur ein anderes Erscheinungsbild. Der Boden ist damit immer noch nicht mangelfrei oder in vertragsgemäßen Zustand. Beim Laminat ist übrigens auch zum Austausch einer einzigen Planke der gesamte Boden von der (richtigen) Wand bis zum Schadenspunkt aufzunehmen. Je nach Verlegerichtung und Verortung des Schadens kann das durchaus 99% des Fußbodens sein...

    Zu deinen Gunsten könnte man ggf. einen Neu für Alt-Abzug beim Material geltend machen.

    Du bist übrigens so ein Fall warum ich grundsätzlich kein Laminat mehr verlege(n lasse). Weder Privat noch in Vermietungsobjekten.

  • Hallo,

    für mich sieht das nach Kleinigkeiten aus, die sicher mit einem Reparaturset fast unsichtbar zu beheben sind (check mal im Internet Laminat Reparatur Set, gab's auch schon beim Lidl).

    Sprich das mit dem Vermieter ab und biete ihm eine kleine Entschädigung. Wenn das Laminat komplett neu gemacht wird, muss der Vermieter gut 40% selbst tragen (neu für alt bei 10 jähriger Nutzung).

    Gruß
    H H

  • ich bin da ehr beim Mainschwimmer. Es besteht eine Haftpflicht. Als Mieter sollte man ab Meldung nichts mehr unternehmen und auch keine Aussagen mehr zum Thema gegenüber dem VM treffen. Der VM soll das mit der Versicherung regeln. Punkt.

    Hintergrund ist einfach: alles wofür du dich schützen willst, kann deine Versicherung viel besser in dem Fall weil es deren Job ist, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

    Hier könnte man über übliche Abnutzung nachdenken, Alt für neu, Gutachten ob das muss etc.. aber das kann der Versicherer am besten.

  • Als Mieter sollte man ab Meldung nichts mehr unternehmen und auch keine Aussagen mehr zum Thema gegenüber dem VM treffen. Der VM soll das mit der Versicherung regeln. Punkt.

    Hintergrund ist einfach: alles wofür du dich schützen willst, kann deine Versicherung viel besser in dem Fall weil es deren Job ist, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

    Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!


    Wie wahr...:eek:

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