Abrechnung der Nebekosten k. z. Einsichtsnahme angefordert werden

  • Hallo
    ich habe folgendes Problem. Nachdem ich meine Nebenkosten bekommen habe aber da einige Beträge dazu komischerweise nun doppelt so hoch sind wie vom vorletzten Jahr, habe ich meinen Vermiter angeschrieben und gebeten mir die Betriebskotsen Rechnungen per Fotokopie zuzusenden wofür ich für die Kosten aufkomme.

    Aber mein Vermieter schreibte mich an das er diese nicht als Kopie zusendet sondern das ich die Einsichtsnahme der original Unterlagen bei ihr einsehen darf.

    Nun aber in der Nebenkostenabrechnung steht " Die Unterlagen für die Abrechnung der Nebenkosten können zur Einsichtsnahme bei mir angefordert werden"

    Sagt sie nicht mit dem Satz das ich Kopien anfordern kann die sie mir dann zuschickt?

    Kann mir da einer weiterhelfen oder liege ich da mit meinen gedanken falsch und anfordern heisst bei ihr einsehen!

    lg
    blackhawk

    Einmal editiert, zuletzt von blackhawk (23. September 2016 um 12:44)

  • 1. Liegst du mit deinen Gedanken total falsch.
    2. Warum denkst du, dass gerade deine Frage so wichtig ist, dass du den Text in fett schreibst. Solche Formatierung gilt in Foren als schreien. Und hier will keiner Augenkrebs bekommen!

  • Hallo
    ich habe folgendes Problem. Nachdem ich meine Nebenkosten bekommen habe aber da einige Beträge dazu komischerweise nun doppelt so hoch sind wie vom vorletzten Jahr, habe ich meinen Vermiter angeschrieben und gebeten mir die Betriebskotsen Rechnungen per Fotokopie zuzusenden wofür ich für die Kosten aufkomme.


    Auf das zusenden von Fotokopien kannst du auch nicht bestehen, auch nicht bei Kostenübernahme. Eine Ausnahme würde es wohl nur dann geben, wenn dir die Einsichtnahme in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann.

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